Freiheitsrationierung

Alle Welt lobt das epochale Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Klimapolitik. Erstmals sei geurteilt worden, dass Beschränkungen der Freiheit sich nicht nur zugunsten der derzeit Lebenden ergeben können, sondern auch zugunsten zukünftiger Generationen.

Man reibt sich die Augen: Dass so eine Selbstverständlichkeit erst dann in das (politische) Bewusstsein dringt, wenn es schwarz auf weiß nachzulesen ist, ist vor allem ein Indiz dafür, wie kurzfristig (zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung) Politik (bzw. politische Diskussionen) ausgelegt ist und für wie selbstverständlich dabei die Annahme gilt, dass der jeweils relevante Zeithorizont immer nur bis zur nächsten Wahl reicht.

In Wirklichkeit hat natürlich die Politik immer auch schon Entscheidungen mit langfristiger Wirkung getroffen: Abschaffung der Wehrpflicht, Schuldenbremse, Atomausstieg usw. Aber damit war in aller Regel keine oder nur eine kaum spürbare Einschränkung der aktuellen Freiheit verbunden. Jetzt aber heißt es: „Zumutungen“ können und sollten auch die jetzt Lebenden spürbar treffen. Das war bisher vor allem eine Forderung der Grünen, die diese allerdings angesichts ihrer negativen Auswirkungen auf Wahlergebnisse in den letzten Jahren eher zurückhaltend formuliert haben.

Was hier juristisch-politisch als Freiheitseinschränkung bezeichnet wird, kann man umgangssprachlich auch als Verpflichtung zum Verzicht bezeichnen. Und wenn (wie zu erwarten ist) die individuelle Einsicht in die Notwendigkeit des Verzichts wohl nicht pandemieartig um sich greifen wird, dann bleibt nur die Zwangsregulierung. Diese ist zwar auch nicht ohne Probleme, wird aber irgendwann mangels Freiwilligkeit wirklich alternativlos. Den ersten kleinen Schritt in diese Richtung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt vorgegeben.

Verkorkste Quotenmethode

In der Antidiskriminierungspolitik versucht man zunehmend, statt des Schutzes des Einzelnen eine Systemverbesserung dahingehend zu realisieren, dass durch die Festlegung von Quoten für typischerweise „diskriminierte“ Gruppen unabhängig von einer Einzelfallbetrachtung eine Besserstellung der Mitglieder dieser Gruppen erreicht werden soll.

Das hat auf den ersten Blick die Vorteile einer einfacheren Handhabung, da nicht mehr tatsächliche Diskriminierung im Einzelfall nachgewiesen werden muss und zudem mit einer einfach zu berechnenden Quote ein Mindestmaß an Absicherung erreicht wird, die man durch kontinuierliche Steigerung der Quote zudem schrittweise ausbauen kann.

Da es in der Gesellschaft vor benachteiligten Gruppen nur so wimmelt, ist daraus ein munteres Spiel geworden, über eine Quote einen ordentlichen Teil des Gesamtkuchens abzubekommen. Noch dominieren dabei jene, deren Benachteiligungsquotient per Definition schon als sehr hoch angenommen wird, zumindest in der Selbstwahrnehmung. Aber was sollte die Gesellschaft daran hindern, in ihrem Gutmenschentum statt komplizierter oder von auslegungsbedürftigen Generalklauseln geprägter Regelungen dieses scheinbar einfach zu handhabende Instrument verstärkter einzusetzen?

In erster Linie die Einsicht in die zahlreichen und grundlegenden Probleme, welche die Quotenmethode letztlich als sehr suboptimales Steuerungsinstrument erscheinen lassen. Was ist damit gemeint?

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White man blues?

Manchmal weiß ich nicht, ob ich angesichts des Verhaltens anderer lachen oder weinen soll. So geht es mir bei dem Opfergehabe all jener, die keine heterosexuellen weißen Männer (hwM) sind, letztere aber zum Feindbild par excellence erkoren haben.

Solche Opfer vom zumindest mikroaggressivem (!) hwM-Reden und Handeln scheint es viele zu geben. Jede sich benachteiligt fühlende mikroidentitäre Gruppe, die irgendein anderes Merkmal als das der typischen hwM an sich entdeckt, betrachtet sich schon mal potenziell als Geschädigtenkollektiv. Und falls es dann einen echten (zumindest von ihr so empfundenen) hwM-Sündenfall anzuprangern gilt, tut man dies der Welt mit solcher begeisterter Verachtung und Forderungen nach Ächtung kund, dass man glauben muss, pauschales public bashing sei die neue Form gerechter Urteile und alle hwM seien der letzte Dreck.

Auch ich bin ein hwM, aber alles andere als schuldbewusst und bußbereit.

Warum? Weiterlesen

Menschheitssinn und Menschendemut

Wir Menschen – zumindest in den westlichen Zivilisationen – betrachten uns mit größter Selbstverständlichkeit als etwas Spezielles, ja sogar Einzigartiges, sowohl auf unserem Planeten als auch im uns bekannten Universum. Und ebenso selbstredend verbinden wir mit diesem Sonderstatus eine positive Bedeutung.

Dabei haben die Wissenschaften uns ausreichend Erkenntnisse beschert, die uns nicht nur wesentlich bescheidener auftreten, sondern demütiger mit dem Sinn unseres Daseins beschäftigen lassen sollten.

Die Astronomie z. B. hat dem Menschen als erste eine Reihe von Demütigungen beschert: Zuerst verschob sie die Erde aus dem Zentrum der Welt auf eine Bahn um die Sonne. Dann verzwergte sie die Sonne zu einem unbedeutenden Stern am Rande einer mittelgroßen Galaxie. Diese wiederum positionierten Astronomen bald in ein Universum, in dem es vor Galaxien so wimmelt. Von der Menschheit bleibt da allenfalls Nanostaub.

Die Genetik (inkl. Paläogenetik) machte dasselbe im Kleinen mit der Rolle der Menschen auf diesem Globus: Es ist gar nicht so lange her, dass wir uns vom Tier zum homo sapiens entwickelt haben, sodass auch heute noch 99% unseres Erbguts mit dem der Mäuse übereinstimmt.

Gesellschafts- und Verhaltenswissenschaften haben uns gezeigt, wie unbewusst, irrational, aggressiv, verantwortungslos usw. unser individuelles und kollektives Verhalten ist. Naturwissenschaft und Technik haben uns eine unvergleichliche Macht über das Naturgegebene verschafft, aber es wird immer deutlicher, dass die Auswirkungen unserer Erfindungen zunehmend unbeherrschbar werden, insbesondere weil wir von der Komplexität des Geschaffenen überfordert sind, da die Realität – auch die von Menschen geschaffene – sich schneller entwickelt als die menschlichen Fähigkeiten zum Umgang mit dieser.

Und nicht zuletzt sind die mentalen Modelle, nach denen wir unser Zusammenleben gestalten, und die Instrumente, derer wir uns dabei bedienen, zu einseitig und simpel, um ein friedvolles und geordnetes Miteinander zu schaffen, das auch die Lebensgrundlagen nicht nur der Menschen, sondern auch der gesamten Natur, nachhaltig sichern würde. Weiterlesen

Mehrheitenrechte

Moderne westliche Gesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass grundsätzlich die demokratisch gewählte Mehrheit das Sagen hat, und dass die Minderheit sich mit dieser Tatsache abfinden muss, was auch deshalb ganz gut funktioniert, weil in regelmäßigen Abständen gewählt wird und die Minderheit so die Chance hat, ihrerseits (zumindest für eine gewisse Zeit) zur Mehrheit zu werden. Diese Abwählbarkeit hat auch einigermaßen dazu beigetragen, die jeweils Herrschenden daran zu hindern, ihre Machtposition zu sehr auszunutzen.

Die Awendung des Demokratieprinzips erfordert abgrenzbare Kollektive, insbesondere Staaten und ihre Unterteilungen. Diese „Demokratieeinheiten“ sind keineswegs homogen, und nicht nur entsprechend den (wechselnden) politischen Überzeugungen, sondern auch je nach Wahlmodus und territorialer Abgrenzung können sich daraus unterschiedliche Mehrheiten ergeben (man nehme als Beispiel die USA mit dem Präsidentenwahlsystem und den wiederkehrenden Änderungen der Wahlkreiseinteilung). Trotz der Heterogenität und ihrer potenziellen Sprengkraft waren zumindest die Mehrheiten in den meisten Staaten jedoch meist so kohärent und stabil, dass das System bzw. das Kollektiv nicht ernsthaft in Frage gestellt wurden. Es hat sich in den letzten 200 Jahren ständig entwickelt und es schien fast, als habe es sich nach dem 2. WK als dauerhaftes Modell etabliert.

In den letzten 30 Jahren sind jedoch zunehmend Phänomene aufgetreten, welche die Akzeptanz und damit die Funktionsfähigkeit dieses Systems in Frage stellen:

  • Auflösung bzw. Infragestellung von Gesamtstaaten aus unterschiedlichen, überwiegend kulturell-sprachlich-religiösen, aber auch wirtschaftlichen oder ideologischen Gründen,
  • Ablehnung überstaatlicher Entscheidungen, selbst solcher, die auf formal demokratische Weise zustande gekommen sind, oft mit der Begründung, durch diese Europäisierung oder Globalisierung gehe die eigene Identität verloren,
  • Ablehnung der Überfremdung durch Migration,
  • Aufkommen rechter bzw. rechtspopulistischer politischer Strömungen, die z. T. schon die Mehrheitsposition erreicht haben und – zumindest aus Sicht der anderen – diese Machtposition in schamloser bzw. inakzeptabler Weise ausnutzen.

In den vorgenannten Fällen geht es nicht um die Unzufriedenheit mit vorübergehenden politischen Mehrheiten, welche die Entwicklung einer Gesellschaft zwangsläufig begleiten, sondern um eine tiefergehende Mehrheitsauffassung dessen, was ein bestimmtes Kollektiv ausmacht, was seine „Identität“ darstellt. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine abstrakt-intellektuelle Frage, sondern es geht um echte Realitäten, die in der öffentlichen Wahrnehmung und Diskussion mit unterschiedlichen Begriffen belegt sind, die jedoch den Kern des eigentlichen Phänomens verbergen.

Denn in allen Fällen geht es nämlich darum, dass unklar zu werden droht, was die Mehrheitskultur eines bestimmten Kollektivs ist, ob die politische Mehrheit dieser Einheit (auf die man durch Wahlen Einfluss nehmen kann) überhaupt noch relevante Entscheidungen treffen kann, ob nicht die individuellen und kollektiven Minderheitenrechte die Entfaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Mehrheit (sofern es sie denn noch gibt) zu sehr einschränken, usw. Relevante Teile der Bevölkerung haben offenbar den Eindruck, dass „Andere(s), Fremde(s), Aufgezwungenes“ usw. das „Eigene, die Identität, Autonomie, Heimat usw.“ einschränken, in Frage stellen usw.

Die (Re)Aktionen betreffen also das Kräfteverhältnis zwischen Mehrheit und Minderheit(en), das jenseits des formellen Demokratiemechanismus inhaltlich neu auszutarieren und notfalls durch das Ziehen neuer Grenzen des Kollektivs, innerhalb derer man besser vertreten zu werden glaubt, neu zu definieren ist.

Um hierauf Antworten zu finden ist es erforderlich, nicht nur ein Verständnis dessen zu entwickeln, was letztlich den Kern einer stabilen Kollektivmehrheit ausmacht bzw. ausmachen könnte, sondern auch zu klären, welche speziellen Rechte Mehrheiten geltend machen können. Denn interessanterweise sind formelle Minderheitenschutzrechte vielfach und ausführlich festgelegt (und oft schrittweise weiter ausgedehnt) worden, während explizite „Mehrheitenrechte“ nicht einmal begrifflich etabliert sind. Weiterlesen

Reizende Kommentare

Bernhard Pörksen liefert in „Die große Gereiztheit“ eine Analyse des „Zeitalters der indiskreten Medien“ (S. 7), der „Wirkungen einer nervösen, hoch reaktionsbereiten Medienmacht“ bzw. der Tiefeneffekte digitaler, vernetzter Medien, die als alles verändernde Einstrahlung im Hintergrund der realen Ereignisgeschichten wirken (S. 8, 12), sowie einige angedachte Lösungsvorschläge zur Bewältigung der hierdurch hervorgerufenen Krisen.

Das Ganze ist gekonnt aufbereitet und formuliert, und es unterhält, auch wenn man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, das Meiste schon mal irgendwo gelesen zu haben (Pörksen verwendet teilweise eigene bereits an unterschiedlichen Stellen veröffentlichte Texte, aber das ist verzeihbar, weil man sie so im Zusammenhang lesen kann).

Je weiter man mit der Lektüre vordringt, desto stärker wird aber das Gefühl, dass die scheinbar so überzeugende Rhetorik auf wackligen Füßen steht. Liest man das Buch dann noch einmal mit der kritischen Frage, welchen Mehrwert es letztlich bietet, dann summieren sich die Defizite zu einem Ergebnis, von dem man freundlicherweise sagen kann, es sei gut gemeint, oder kritischer, dass es nicht zu Ende gedacht ist und der Kommentator sich nicht aus seiner eigenen Gereiztheit lösen kann und damit einen Teil des Problems darstellt. Das ist angesichts der Tatsache, dass Pörksen ein intelligenter und angesehener Wissenschaftler ist, sehr schade, und es ist dann auch nicht verwunderlich, dass seine Lösungsvorschläge nicht überzeugen können.

Was ist insbesondere zu kritisieren?

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Wir werden nicht reicher

Dass die Menschen nach Reichtum streben, scheint in ihrer Natur zu liegen. Es hat nicht des Siegeszugs des ökonomischen Denkens bedurft, um den Menschen dies einzureden. Aber Letzteres hat erheblich zum doppelten Glauben beigetragen, wir würden immer reicher, und das sei gut bzw. sogar ein normaler Schritt in der Entwicklungsgeschichte der Menschheit.

Leider stimmt keine der beiden Überzeugungen. Denn das, was man uns an angeblichen statistischen Beweisen liefert, oder das, was wir durch unseren Augenschein gerne als Beweis betrachten, sind Trugschlüsse. Diese kommen zustande, weil wir (bzw. die uns belehrende Wirtschaftswissenschaft) wesentliche Teile der Realität außer Acht lassen, gleichzeitig aber Illusionen als Realität betrachten.

Wie kommen diese Fehleinschätzungen zustande bzw. wie sieht die Realität wirklich aus? Weiterlesen

Makroentwicklungen der Rechtsordnung

Dass das positive Recht sich kontinuierlich verändert, ist eine Binsenweisheit. Betrachtet man diese Veränderungen nicht für einzelne Rechtsbereiche oder Normkomplexe, sondern aus einer Makroperspektive für das Rechtssystem insgesamt, kann daraus ein tieferes Verständnis für langfristige (Wesens)Entwicklungen abgeleitet werden, die sich im Laufe von Jahren oder Jahrzehnten inkrementell vollziehen und deshalb oft nicht bewusst wahrgenommen werden.

Die Wissenschaft, insbesondere Rechtswissenschaft und Rechtssoziologie, nehmen diese allenfalls als Einzelaspekte wahr, ohne hieraus ein Gesamtbild zu entwickeln. Letzteres wäre aber notwendig, um tiefgreifende Veränderungen verstehen und hierauf ggf. steuernd Einfluss nehmen zu können. Denn unabhängig von den derzeit konkret beobachtbaren Phänomenen gilt grundsätzlich, dass das Wesen des Rechts, seiner Erscheinungsweisen und gesellschaftliche Funktion, sich in einer permanenten Evolution befindet. So sehr sie sich in den letzten einhundert Jahren verändert hat (und mehr noch in längeren Zeiträumen), so sehr wird sie sich in Zukunft weiterentwickeln, wenn nicht noch stärker angesichts von auf hohen Touren laufenden gesellschaftlichen Entwicklungen.

Mangels breiter wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit diesen Fragen beruhen die folgenden Feststellungen auf vielfältigen Lektüren, persönlichen Erfahrungen und individuellen Beobachtungen, die ihrerseits überprüfbar sind. Ob und in welchem Maße sie dauerhaft sind, wird sich in einer Langfristperspektive zeigen. Es lohnt sich auf jeden Fall, sie im Auge zu behalten: Weiterlesen

Männererziehung durch Sex-Verträge?

Die Irrungen und Wirrungen des Zusammenlebens der Geschlechter werden derzeit durch eine neue Pointe bereichert, die einmal mehr beweist, dass bei diesem Thema ein Mix aus Vorurteilen, Ideologien und Emotionen einen fruchtbaren Humus für Gedankenunkraut bildet, das auch seriöse Themen überwuchert.

Es geht einmal mehr um den Schutz von Frauen vor sexuellen Übergriffen und Erniedrigungen durch Männer. Lassen wir einmal die empirisch zu klärende Frage beiseite, ob alle derzeit durch #MeToo dokumentierten Geschehnisse wirklich in diese Kategorie fallen und so verbreitet sind, dass man Männer per se unter Generalverdacht stellen muss, so wird man sich dennoch ohne Weiteres darauf verständigen können, dass es immer wieder zu nicht hinnehmbaren Grenzüberschreitungen durch Männer kommt und dass es gut wäre, dagegen ein probates Mittel zu besitzen.

Meist wird in dem Zusammenhang eine Verschärfung des Strafrechts ins Spiel gebracht. Aber die Erfahrungen mit den bereits bestehenden (und teilweise auch schon verschärften) Regeln zeigen, dass deren Umsetzung mit zahlreichen praktischen Problemen behaftet ist und diese letztlich wenig bewirken.

Jetzt wurde als neue Idee vorgebracht, das Problem doch über privatrechtliche Verträge zu lösen (s. z. B. L. Weisbrod, Regelt den Verkehr!, ZEIT 26.10.17, S. 39, dessen pauschalierende und wirre Argumentation hier allerdings lieber nicht weiter kommentiert werden soll). Was ist davon zu halten?

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