Makroentwicklungen der Rechtsordnung

Dass das positive Recht sich kontinuierlich verändert, ist eine Binsenweisheit. Betrachtet man diese Veränderungen nicht für einzelne Rechtsbereiche oder Normkomplexe, sondern aus einer Makroperspektive für das Rechtssystem insgesamt, kann daraus ein tieferes Verständnis für langfristige (Wesens)Entwicklungen abgeleitet werden, die sich im Laufe von Jahren oder Jahrzehnten inkrementell vollziehen und deshalb oft nicht bewusst wahrgenommen werden.

Die Wissenschaft, insbesondere Rechtswissenschaft und Rechtssoziologie, nehmen diese allenfalls als Einzelaspekte wahr, ohne hieraus ein Gesamtbild zu entwickeln. Letzteres wäre aber notwendig, um tiefgreifende Veränderungen verstehen und hierauf ggf. steuernd Einfluss nehmen zu können. Denn unabhängig von den derzeit konkret beobachtbaren Phänomenen gilt grundsätzlich, dass das Wesen des Rechts, seiner Erscheinungsweisen und gesellschaftliche Funktion, sich in einer permanenten Evolution befindet. So sehr sie sich in den letzten einhundert Jahren verändert hat (und mehr noch in längeren Zeiträumen), so sehr wird sie sich in Zukunft weiterentwickeln, wenn nicht noch stärker angesichts von auf hohen Touren laufenden gesellschaftlichen Entwicklungen.

Mangels breiter wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit diesen Fragen beruhen die folgenden Feststellungen auf vielfältigen Lektüren, persönlichen Erfahrungen und individuellen Beobachtungen, die ihrerseits überprüfbar sind. Ob und in welchem Maße sie dauerhaft sind, wird sich in einer Langfristperspektive zeigen. Es lohnt sich auf jeden Fall, sie im Auge zu behalten: Weiterlesen