Gemeinnützige Männer

Der Bundesfinanzhof (BFH, oberster Gerichtshof in Steuerangelegenheiten) hat im Frühjahr (17.5.2017, V R 52/15) ein Urteil gefällt, das eine gewisse Medienaufmerksamkeit erzielt hat. Schließlich wurde einer Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit abgesprochen, was schon per se eine gewisse Neugier hervorruft, und das wurde noch gekrönt mit einem zeitgemäßen Genderaspekt, dem der BFH auch im Leitsatz seines Urteils Rechnung trägt:

„Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig.“

Alleine diese schlichte Aussage ist, gemessen an der Komplexität der Rechtsfrage und der Begründung des Urteils, „unterdifferenziert“ und offenbar dem Bedürfnis geschuldet, auch bei Laien den Eindruck hervorzurufen, es sei alles ganz einfach und klar.

Darüber hinaus – und das ist das eigentlich Ärgerliche – argumentiert der BFH hier aber in rechtlich wenig überzeugender Weise, und dies offensichtlich im Bemühen, politisch korrekt zu urteilen, ohne dabei jedoch den juristischen Kollateralschaden zu bedenken. Weiterlesen

Dieseltod

Nein, keine Sorge, der Diesel floriert und gedeiht. Und nachdem ihm Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann (angeblich ein Grüner) attestiert hat, dass Dieselmotoren als Übergangstechnologie  unverzichtbar seien, ist den deutschen (und europäischen) Autobauern praktisch die Absolution erteilt.

Das Volk protestiert nicht, denn entweder ist es verblödet oder es profitiert vom Diesel als Autobauer, Autofahrer, Autoaktionär, Autodeutscher usw.

Schade nur, dass dieses Bild der Harmlosigkeit einen massiven Haken hat: Diesel tötet, und das nicht zu knapp (Nature, ZEIT 18.5.2017 ): 107.600 verfrühte Todesfälle im Zusammenhang mit Dieselabgasen alleine in 2015 in den 11 größten Dieselmärkten weltweit. Davon hätten 38.000 verhindert werden können, wenn zumindest die Grenzwerte im Straßenbetrieb eingehalten worden wären, der Rest ist sozusagen legaler Kollateralschaden.

In anderem Kontext nennt man die Verantwortlichen für auf eigene Entscheidungen zurückzuführende bzw. bewusst in Kauf genommene Todesfälle auch schon mal Massenmörder. Aber wenn sich nur ausreichend viele daran beteiligen und es um viel Geld geht, dann sind inkrementelle Kriminelle offensichtlich nur unschuldige Rädchen in einer mörderischen Wirtschaftsmaschinerie (Woran erinnert einen das bloß …?).

Vergleicht man diese Zahlen mit jenen der Terrorakte im Jahre 2015 (Global Terrorism Database), dann sollte für die Autoindustrie jedenfalls die allerhöchste Terrorwarnstufe gelten.

Lebenslänge und Lebensgelingen

„Alle Menschen sind sterblich.“ Noch gilt dieser Spruch. Aber wie lange noch?

Wenn man den neuesten Forschungsergebnissen Glauben schenkt (s. ZEIT 6.4.17, S. 29 ff., SPIEGEL 16/2017, S. 12 ff.), sind die Erkenntnisse so weit gediehen, dass zumindest die jüngere Generation ernsthaft davon träumen darf, ihr Leben nennenswert verlängern zu können, und zwar in einem frühen Stadium und nicht erst als Greise.

Es liegt nahe, zu vermuten, dass die meisten Menschen diese Chance werden nutzen wollen. Aber geht damit wirklich ein Menschheitstraum in Erfüllung, wie gerne behauptet wird? Vieles spricht dafür, dass dies für die Menschheit insgesamt (und unseren Planeten) eher zum Albtraum wird.

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Gesetzlich garantierte Endlagerlösung

Mehr als einmal hat man bei Gesetzgebungsverfahren den Eindruck, dass die öffentlichen Diskussionen nur pro forma geführt werden, während die echten Entscheidungen längst anderswo getroffen wurden.

Ein besonders gelungenes Schauspiel (oder im modern speak: Fake) spielt sich gerade in Sachen Gesetz über die Regelung der Suche nach einem Atommüllendlager in Deutschland ab (offiziell Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, BT-Drs. 18/11398).

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Frauen, Männer und Diskriminierung

Das Gender-Thema treibt seltsame Blüten, und die besonders Gleichstellungs-Engagierten sind gelegentlich so im Erfolgsrausch, dass sie Gefahr laufen, dem im Kern berechtigten Anliegen letztlich zu schaden. Denn je skurriler die Anklagen und Forderungen, desto deutlicher wird, wie wenig fundiert vieles von dem ist, was da behauptet und kritisiert wird.

Selbst ein so elementarer Begriff wie „Diskriminierung“ wird mit willkürlichen Bedeutungen versehen und immer dann ins Spiel gebracht, wenn irgendeine Form der Benachteiligung vermutet wird. Auch zu „Gleichberechtigung“ scheint den Protagonisten nicht mehr als „Gleichmacherei“ einzufallen.

Deshalb sind hier ein paar klärende Feststellungen dringend von Nöten (dem einen oder anderen dürfte es auch nicht schaden, einfach mal auf wikipedia das Stichwort „Diskriminierung“ durchzulesen), ebenso eine Erinnerung daran, was statt rechtlicher Argumente wirklich wirksam und wünschenswert wäre:

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Rückwirkende Beglückung : Wiedergutmachung als Staatsaufgabe

Einleitung
Für die Sanktionierung begangener Fehler gilt im Zivilrecht der Grundsatz der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, und falls das nicht (vollständig) möglich ist, ersatzweise eine Geldleistung durch den Verursacher. Gerade bei der ‚Beschädigung‘ immaterieller Werte sind dieser Wiedergutmachung aber Grenzen gesetzt. Und so unmoralisch das Verhalten auch gewesen sein mag, bestraft werden soll der Täter im deutschen Zivilrecht jedenfalls nicht.

Letzteres ist hingegen der zentrale Ansatzpunkt des Strafrechts: Nicht Wiedergutmachung steht hier im Vordergrund, sondern Bestrafung des verwerflichen Verhaltens im gesellschaftlichen Interesse, aber auch zwecks Genugtuung des Opfers.

So weit so gut.

Kritischer ist die Frage, wie eine einmal ausgesprochene Sanktion wieder rückgängig gemacht werden kann, insbesondere wenn sie auf einem „falschen“ Urteil beruht. Zwar soll das mehrstufige Justizsystem eine solche Fehleranfälligkeit minimieren, ausgeschlossen werden können Fehlurteile jedoch nicht. Aber aus Gründen der Rechtssicherheit lässt unser Rechtssystem es nur in Ausnahmefällen zu, einen „Fall“ neu aufzurollen, insbesondere durch das Wiederaufnahmeverfahren im Strafrecht.

All diesen Maßnahmen ist jedenfalls gemein, dass sie sich auf individueller Ebene abspielen. Es gibt grundsätzlich keine kollektive Sanktionierung oder Wiedergutmachung, und entsprechend auch keine kollektive Rückgängigmachung derselben. Kollektive Maßnahmen sind nicht Aufgaben der Justiz, sondern der Politik. Und diese ist mit dem Instrument der kollektiven Widergutmachung, gerade im Strafrecht, sehr restriktiv umgegangen.

Nun gibt es eine Initiative (BT-Drs. 18/9882 vom 30.9.2016 ), die eine kollektive Rehabilitierung jener ca. 50.000 homosexuellen Männer realisieren will, die im Zeitraum 1949-1969 nach dem formal erst 1994 abgeschafften § 175 StGB a. F. verfolgt und verurteilt wurden.

Zwecks Stärkung ihrer (politisch umstrittenen) argumentativen Position hat die Antidiskiminierungsstelle des Bundes ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben (M. Burgi, D. Wolff, Rechtsgutachten zur Frage der Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer: Auftrag, Optionen und verfassungsrechtlicher Rahmen, erstellt im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Mai 2016). Der objektiven Qualität eines Gutachtens tun solche politischen Beauftragungen i. d. R. nicht gut, und es verwundert deshalb auch nicht, dass dessen Ergebnis zufälligerweise die Meinung der Auftraggeberin stärkt. Ohne das Vorhaben politisch werten zu wollen, ist aus rechtlicher Sicht aber problematisch, dass das Gutachten nicht nur Handlungsmöglichkeiten, sondern sogar Pflichten des Gesetzgebers identifiziert, die jedoch auf verschiedenen Wertungen beruhen, deren unbesehene rechtliche Umsetzung einen Präzedenzfall schaffen könnte, der ungeahnte und sehr wahrscheinlich auch ungewollte Konsequenzen haben könnte.

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Ein Recht auf Kränkungsentschädigung?

Jens Jessen hat in der ZEIT vom 6.10 (S. 41) einen interessanten Artikel über ‚Die Macht der Beleidigten‘ geschrieben. Zwar vermischt er m. E. unzulässigerweise das Beleidigtsein mit anderen Formen des Protests, aber im Kern bildet er zutreffend ein in weiten Teilen der westlichen Gesellschaft grassierendes Phänomen ab.

 Leider belässt er es weitgehend bei einer Beschreibung und Deutung, ohne systematisch der Frage nachzugehen, wie es dazu kommen konnte. Dies soll ansatzweise hier getan werden, mit einem besonderen Blick auf die Rolle, die das Recht in diesem Zusammenhang spielt.

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Nette Retter des Kapitalismus

„Die Vorteile des Kapitalismus müssen breiter verteilt werden, um die Inklusion zu fördern.“

Diese Einsicht in der Abschlusserklärung des letzten G20-Treffens bestätigt meine Einschätzung. Auch wenn dies hier nur ein kleiner Schritt ist, den die derzeitigen Machthaber vor allem deshalb tun, weil sie Angst haben, ihre Macht an die zunehmend erfolgreichen Populisten zu verlieren.

Der Macht- und Markt-Mechanismus scheint also zu wirken, aber man darf daran zweifeln, dass hier mehr bezweckt ist als die Sicherung der eigenen Machtposition. Nicht radikale Abkehr von Wachstum, Profit und Gier ist hier ein Teil der Vision, sondern Umverteilungsmechanismen der weiterhin sprudelnden Gewinne, damit „die da unten“ zumindest so viel abbekommen, dass sie Ruhe geben.

Das könnte sogar funktionieren, denn die Menschen sind so „verblödet“ bzw. vom Neoliberalismus infiziert, dass sie käuflich sind. Erst wenn es Kräfte gibt, die wirklich andere (‚ideelle‘) Werte propagieren und machtpolitisch umzusetzen versuchen, könnte daraus eine echte Erneuerung werden.

Aber selbst das ist ungewiss. Vielleicht brauchen wir wirklich eine existenzielle „Rettungskatastrophe“, damit die „normalen“ Menschen, aber auch die Mächtigen und Reichen, begreifen, dass wir ein anderes Wirtschafts- und Sozialmodell benötigen. Da aber keine der beteiligten Gruppen daran ein echtes Interesse hat, solange das bisherige System sich perpetuieren lässt, müsste erst ein solcher Notfall auf breiter Basis auftreten. Oder es müsste genügend Verzweifelte und „Verrückte“ geben, die als Einzeltäter das System mit Gewalt angreifen (nach dem Modell der derzeitigen Attentäter).

Dass eine wirkliche Erneuerung „von Oben“ ausgeht, noch dazu von den versammelten führenden Wirtschaftsnationen, erscheint mir jedenfalls b. a. w. Wunschdenken derjenigen, die  – ob gewollt oder nicht – mit solchen „Mutmachergeschichten“ letztlich dazu beitragen, dass sich nichts ändert.

Exitus Britannicus?

„Die spinnen, die Briten!“, so denken offenbar viele nach dem Brexit-Referendum. In der Tat weisen viele Indizien darauf hin, dass hier mit viel Gefühl und wenig Verstand votiert wurde.

Aber kann das wirklich erstaunen? Wenn man in den letzten Wochen beobachtet hat, mit wie begrenztem Sachverstand sich sogenannte Experten zu dem Thema geäußert haben, sollte man dem Durchschnittsbriten keinen Vorwurf machen.

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