Verkorkste Quotenmethode

In der Antidiskriminierungspolitik versucht man zunehmend, statt des Schutzes des Einzelnen eine Systemverbesserung dahingehend zu realisieren, dass durch die Festlegung von Quoten für typischerweise „diskriminierte“ Gruppen unabhängig von einer Einzelfallbetrachtung eine Besserstellung der Mitglieder dieser Gruppen erreicht werden soll.

Das hat auf den ersten Blick die Vorteile einer einfacheren Handhabung, da nicht mehr tatsächliche Diskriminierung im Einzelfall nachgewiesen werden muss und zudem mit einer einfach zu berechnenden Quote ein Mindestmaß an Absicherung erreicht wird, die man durch kontinuierliche Steigerung der Quote zudem schrittweise ausbauen kann.

Da es in der Gesellschaft vor benachteiligten Gruppen nur so wimmelt, ist daraus ein munteres Spiel geworden, über eine Quote einen ordentlichen Teil des Gesamtkuchens abzubekommen. Noch dominieren dabei jene, deren Benachteiligungsquotient per Definition schon als sehr hoch angenommen wird, zumindest in der Selbstwahrnehmung. Aber was sollte die Gesellschaft daran hindern, in ihrem Gutmenschentum statt komplizierter oder von auslegungsbedürftigen Generalklauseln geprägter Regelungen dieses scheinbar einfach zu handhabende Instrument verstärkter einzusetzen?

In erster Linie die Einsicht in die zahlreichen und grundlegenden Probleme, welche die Quotenmethode letztlich als sehr suboptimales Steuerungsinstrument erscheinen lassen. Was ist damit gemeint?

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