Rätselpolitik und ratlose Wähler

Seit Jahresanfang ist die Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränken, die in Restaurants verzehrt werden, von 19 auf 7% gesenkt worden (wenn sie to go verkauft wurden, waren es bisher schon 7%). Dadurch entgehen dem Fiskus lt. Medienberichten Einnahmen i. H. v. 3-4 Mrd. € pro Jahr. Ziel ist es, die leidende“ Gastronomie zu unterstützen. Zwar sollen im Prinzip auch die Kunden davon profitieren, aber wie zu erwarten sind die Preise (außer bei einigen Fastfoodketten) nicht gesenkt worden, so dass der Gewinn alleine den Gastronomen zugute kommt.

Soweit die nüchterne Information. Die Unterstützung leidender Wirtschaftszweige hat in Deutschland nichts Anrüchiges (außer ggf. bei Fachleuten), und die DEHOGA hat diese Leidenskarte vor Jahren schon einmal erfolgreich im Hotelgewerbe gezogen (USt-Senkung zugunsten der Hoteliers, seinerzeit unter Merkel). Wirklich einordnen und verstehen kann man diese Maßnahme aber nur, wenn man zusätzlich den Kontext berücksichtigt.

Zeitgleich mit dieser Maßnahme wird z. B. medial thematisiert, dass das Apothekensterben unaufhaltsam fortschreitet. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass die staatlicherseits zugestandene feste Vergütung seit 2013 nicht mehr angepasst wurde. Es wird zwar immer wieder mal ein Plan gefasst, aber warum auch immer (meist finanzielle Gründe) verschoben. Sind in Deutschland demnach Gastronomiebetriebe wichtiger als eine flächendeckende Versorgung mit Apotheken?

Ähnliches könnte man mit Bezug zu den Schulen fragen, bei denen sich der Investitionsstau jedes Jahr weiter aufbaut, weil die Kommunen unterfinanziert sind. Ist Gastronomie wichtiger als der Bildungssektor? 3-4 Mrd. würden das Problem zwar nicht lösen, aber da es hier ja um einen jährlichen Betrag handelt, würde es einen substanziellen Beitrag darstellen (natürlich gibt es hier ein Zuständigkeitsgerangel zwischen Bund und Ländern, aber wo ein Wille ist, ist auch Weg).

Die Rätselhaftigkeit politischer Prioritäten unserer Volksvertreter und Regierung könnte man locker ausweiten auf andere Problembereiche. Die ohnehin fragwürdige Schuldenbremse stand immer im Wege. Als es aber um Landesverteidigung ging, waren ein Sonderfinanzierungsrahmen von 100 Mrd. im Jahr 2022, und ergänzend 2025 eine Lockerung der Schuldenbremse sowie die Nutzung neu geschaffenen Sondervermögens für Verteidigungsausgaben kein Problem.

Noch unverständlicher wird das Ganze, wenn man berücksichtigt, dass die Gastronomie neben dem Bausektor den Wirtschaftsbereich darstellt, in dem Schwarzarbeit am meisten verbreitet ist, Steuern hinterzogen werden und massiv Geldwäsche betrieben wird. Warum soll ausgerechnet ein Sektor unterstützt werden, in dem die organisierte Kriminalität fest verankert ist?

Wenn man dann weitersucht und feststellt, dass die Bekämpfung dieser Straftatsbereiche in Deutschland (sehr freundlich ausgedrückt) nicht wirklich priorisiert wird (Man ist der Untätigkeit näher als dem Übereifer: s. die langjährige Untätigkeit in Sachen cum/ex und cum/cum-Geschäften, oder auch beim USt-Betrug), dann muss man wohl oder übel ins Grübeln kommen, wessen Interessen die deutsche Politik eigentlich vertritt.

Ist das nur Dummheit und Unfähigkeit, oder hat das System?

Wenn man sich dann noch weitere Beispiele vergegenwärtigt (ein Ex-Kanzler, der russische Interessen vertritt; der Diesel-Abgasskandal, das Autobahnmautdesaster, die jahrzehntelange Vernachlässigung der Bundeswehr, das Fehlen einer modernen Migrationspolitik, die Aufrechterhaltung des Geldwäscheparadieses Deutschland, der Verkauf strategischer Infrastruktur an ausländische Investoren usw.) dann wundert es nicht, dass zunehmend Menschen (d. h. auch Wähler) den Eindruck haben, dass mit unserem aktuellen politischen System etwas grundlegend nicht stimmt, und dass Verschwörungstheorien, Wutbürger und Rechtsruck als logisch-natürliche Konsequenzen dieser Politik betrachtet werden können bzw. müssen.

Auch die Gegenreaktion auf diese veränderte Haltung der Wählerschaft ist bei nüchterner Betrachtung schwer nachvollziehbar: Politiker (brav unterstützt von dem Medien) finden, dass etwas mit diesen Menschen nicht stimmt, dass man eine Brandmauer errichten müsse (ähnlich wie die chinesische Große Mauer gegen fremde Invasoren) usw., ohne auch nur im Ansatz zu erkennen zu geben, dass man sich kritisch mit der eigenen Leistung und deren Wirkung auf die Menschen auseinandersetzt. Selbst wenn man nicht davon ausgeht, dass die „alle gekauft sind“, verrät dies eine Geisteshaltung und Überheblichkeit, die schon dem französischen Sonnenkönig den Kopf gekostet hat.

Nicht die Wähler stellen eine Gefahr für die Demokratie, sondern Rätselpolitik, die auch den Gutwilligsten ratlos zurücklässt.

Meinungsfreisein

Meinungsfreiheit ist eine wichtige zivilisatorische Errungenschaft und zurecht grundrechtlich abgesichert. Sie steht jedem/jeder zu, egal wie klug oder denkfaul er/sie ist. In Zeiten einer multimedialen und internetbasierten Jederzeitundallerortmassenkommunikation führt dies unbestrittenerweise zu qualitativ sehr unterschiedlichen Ergebnissen, denen man leider auch nicht ohne weiteres ausweichen kann, auch wenn man sich mit etwas Übung und Erfahrung selbstdefinierte Warnindikatoren erarbeiten kann, welche Meinungsäußerungen man nicht zur Kenntnis zu nehmen braucht. Umgekehrt finden sich heutzutage natürlich auch ohne weiteres bestätigende Quellen zu allem, was man sich schon immer gedacht, aber vielleicht noch nicht gesagt hat (willkommen in der Blase).

Beim informationsberieselten Durchschnittsmenschen führt die Flut an Informationen und Meinungen, die man als Laie selbst ohne Berücksichtigung absichtlicher Fakenews kaum qualitativ einschätzen kann, dennoch zum Eindruck, er könne sich zu allem Möglichen eine belastbare Meinung bilden, Warum auch nicht, schließlich wird jedenfalls im politischen Diskurs ständig die Erwartung geäußert, man solle sich zu praktisch allem eine persönliche Meinung bilden. Als Folge mutiert das Ideal des aufgeklärten Bürgers, Konsumenten oder Anlegers dann fast zwangsläufig zur Realität des meinungsfreudigen Kommentators von allem und Jedem, vom Wert des Deutschseins über Trump zum Klimawandel usw. usw.

Meinungsfreiheit bedeutet damit zwangsläufig auch Meinungsvielfalt. Das wäre grundsätzlich ok, wenn nicht, ja wenn nicht mit der Meinung das psychische Bedürfnis des Rechthabens und -bekommens verbunden wäre. Objektiv betrachtet zwingt zwar nichts dazu, widerstreitende Meinungen einfach so stehen zu lassen. In der Realität ist aber Toleranz heute nicht weiter verbreitet als früher, nur dass damals die Meinungen weit überwiegend einheitlich waren, heute aber gerade nicht. Gerade wenn die Meinungen einen ideologischen oder moralisierenden Überbau haben, der heute zwar anders und weniger aussieht als früher, weil er nicht mehr sozial oder religiös geprägt ist, aber nicht weniger Geltung beansprucht, führt die Vielfalt zu Streit, Ablehnung und Hass.

Es ist zu vermuten, dass für Letzteres ein Programmfehler der menschlichen Psyche verantwortlich ist, der sich mangels abschwächender externer Autoritäten (wie z. B. christliche Nächstenliebe oder buddhistische Gelassenheit) virenhaft verbreitet hat und auch mit Achtsamkeitsübungen nicht zu beheben ist.

Am wirksamsten wäre wohl ein neuronales Update mit der Kognition, dass niemand verpflichtet ist, Meinungen zu äußern oder überhaupt Meinungen zu haben. Denn wer frei von Meinungen ist, kann sie nicht verkünden und muss sie auch nicht verteidigen, er muss sich nicht einmal bemühen, sich eine Meinung zu bilden. Individuell würde das zeitliche, mentale und psychische Ressourcen schonen, sozial zur Befriedung und leichteren Konsensfindung beitragen.

Natürlich muss man dabei differenzieren: Wenn etwas das eigene Leben, Wohlergehen usw. konkret betrifft und die eigene Meinung hierbei tatsächlich den Unterschied machen kann, dann sollte man auch den Aufwand betreiben, sich eine zu bilden. Aber die meisten medial diskutierten Themen erfüllen mindestens eine der beiden vorgenannten Bedingungen nicht, und dann sollte man sich auch nicht darum kümmern, zumal ohnehin die Informationslage definitiv immer so ist, dass man sich als im Endergebnis fehlinformiert betrachten muss, was erst recht eine Meinungsbildung vollkommen sinnfrei macht. Selbst der sogenannte öffentliche Diskurs ist genauer betrachtet reines Entertainment.

Wenn jemand das Meinen trotzdem mag und sein Leben damit vergeuden will, dann ist das ok: Auch das ist Teil unserer Freiheit. Aber das Thema Meinung wäre ein sehr geeigneter Anlass, nicht nur im Materiellen, sondern auch im Gedanklichen von der Suche nach Freiheit auf die nach Freisein überzuwechseln (auch das ist im Übrigen grundrechtlich abgesichert).

Staatsschröpfer

Seit der Staat Geld verteilt, haben wir uns zu einem Volk der Staatsschröpfer entwickelt. Wir halten gerne die Hand offen (noch lieber den großen Sack), um etwas vom Steuernmanna abzubekommen.

Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn der Staat Zuwendungen jeglicher Art, vom Bürgergeld bis zur Investitionszulage, vom Fördermittel bis zum Preisgeld, als sinnvoll erachtet, mag das inhaltlich fragwürdig erscheinen, aber es ist legal und legitim, davon profitieren zu wollen.

Dass manche Gesellschaftsteile sich spezialisiert und professionalisiert haben, möglichst viel aus der Staatskasse „abzusahnen“ (vom Bürgergeld-Profi bis zum Agrarsubventionsmaximierer), hat zwar ein Geschmäckle, aber wenn alles mit rechten Dingen zugeht, liegt das Problem beim Staat zu prüfen, ob hier nicht Fehlanreize mit langfristig negativen Folgen für die Gesellschaft vorliegen.

Streikspiele

Auch sinnvolle und allgemein akzeptierte gesellschaftliche Errungenschaften laufen Gefahr, aufgrund veränderter und/oder nicht vorhersehbarer Rahmenbedingungen bestenfalls zu sinnentleerten Ritualen, schlechtestenfalls zu einem massiven Ärgernis zu mutieren.

Ein gutes Beispiel dafür ist das Streikrecht. Entwickelt in Zeiten eines „bösen“ Kapitalismus als Druckmittel, um eine sozialverträgliche Arbeitswelt zu erzwingen, dient es heute angesichts eines äußerst eng regulierenden Arbeitsrechts nur noch als strategisches Instrument der Gewerkschaften, bei Tarifverhandlungen mit der Keule zu winken.

Da diese Drohgebärden niemanden wirklich ängstigen, sondern allenfalls einen Lästigkeitsfaktor und ein Kostenelement für beide Seiten darstellen, wird davon üblicherweise auch nur in bescheidenem Maße Gebrauch gemacht.

Ausnahmen sind in erster Linie dort anzutreffen, wo der Streik im Grunde nicht den Arbeitgeber trifft, weil dieser keine Verluste einfährt und sich direkt oder indirekt über Steuergelder finanziert, die quasi unerschöpflich sind, sondern die breite Bevölkerung. Seien es Sozialberufe, Mediziner, nicht verbeamtete Staatsdiener, Lokführer oder Bus- und Bahnfahrpersonal: Je stärker der Streik Dritte (nämlich die Bevölkerung) belastet, desto größer ist der Druck, den sie ausüben können, um wirtschaftliche Vorteile für sich selbst zu erzielen.

In vielen Fällen leuchten die Forderungen durchaus ein, aber warum muss erst massiver volkswirtschaftlicher Schaden produziert werden, bis man sich auf eine vernünftige Lösung verständigt?

Warum gibt es hier keine neutralen Gremien, Schiedsrichter oder ähnlichen Schlichter und Entscheider, die beauftragt sind, eine Lösung zu finden, ohne dass man dazu der Zustimmung der Beteiligten bedürfte? Millionen Menschen würden das begrüßen statt sich alle paar Monate die ewig gleichen Floskeln der Tarifstreitparteien anhören zu müssen, aus deren „Verhandlungen“ dann auch nichts wirklich Sinnvolleres herauskommt als das, was neutrale Experten empfehlen würden.

Expertenurteile mögen als zu „brav“ betrachtet werden. Aber auch die Tarifparteien müssen sich dem ökonomisch Machbaren beugen, warum also nicht gleich Ökonomen und Politiker entscheiden lassen? Denn das angeblich hohe Gut der „Tarifautonomie“ ist spätestens dann nicht mehr vertretbar, wenn es missbraucht und vermeidbarer Schaden produziert wird. Daran sollten die Tarifparteien mal mit Vehemenz erinnert werden.

Entsprechend sollte zusätzlich gelten: Wenn schon die Streitpartien erhebliche Kosten bei der Bevölkerung verursachen, sollten Sie dieser auch Rechenschaft schulden und notfalls von ihr verklagt werden können. Auch im sonstigen Rechtsleben ist es nämlich nicht erlaubt, Dritten vermeidbaren Schaden zuzufügen, ohne dafür zu haften. Das würde den Streikspielchen ein rasches und effizientes Ende bescheren.

Verbietendes Denken

Die typisch juristische Denkweise ist die von Ge- und Verboten sowie möglichen Rechtsfolgen und Sanktionen für den Fall, dass diese nicht eingehalten werden. Es ist normalerweise aber nicht die Aufgabe von Juristen, sicherzustellen, dass sie eingehalten werden, und sich Gedanken darüber zu machen, wie das geschehen könnte. Und schon gar nicht lernen sie (auch wenn es im Berufsleben viele Gelegenheiten dazu gibt), wie man menschliches Verhalten (besser) ohne Ge-/Verbote lenken kann oder welchen Schaden man mit (strenger) Verhaltensregulierung sogar verursachen kann.

Wenn man sich dies vor Augen hält, dann scheint es, als würde Politik heutzutage nur noch von Juristen gemacht und bestünde darin, die Gesellschaft durch gesetzliche Vorgaben zu modellieren, die zudem gerne noch mit strafrechtlichen Sanktionen versehen werden, um angesichts überbordender Regulierung überhaupt noch ernst genommen und respektiert zu werden.

Es fehlt offenbar sowohl die Bereitschaft, abweichendes Verhalten zu tolerieren, als auch der Wille, auf inhaltlicher Ebene zu argumentieren und überzeugen, und nicht zuletzt das Vertrauen, man könne die Bürger durch Einsicht zu einem sozial- (und umwelt-)verträglichen Verhalten bewegen.

Es gibt sicher gute Gründe, an die Einsichtsbereitschaft und -fähigkeit der Menschen zu zweifeln, ihren Egoismus und ihre Verantwortungslosigkeit zu fürchten, und angesichts der Komplexität der Realität manche Dinge für sie zu entscheiden statt mit ihnen. Aber der Drang zur möglichst detaillierten Regulierung „erzieht“ die einen Menschen dazu, ihren gesellschaftlichen Beitrag darauf zu fokussieren (und ggf. beschränken), was ge- oder verboten wird, und die anderen dazu, gegen diese Bevormundung zu protestieren, notfalls durch Ungehorsam.

Durch beides sieht sich der Staat dann häufig genötigt, weitere „Impulse“ zu setzen oder unliebsames Verhalten zu unterbinden, und das setzt einen weiteren Regulierungskreislauf in Gang, der letztlich diese Verhaltensweisen nur noch verstärkt.

Es wäre wesentlich sinnvoller, eine Balance herzustellen zwischen den notwendigen, Klarheit schaffenden Regeln des Zusammenlebens und der Bereitschaft, die Gesellschaft sich in Freiheit entwickeln zu lassen, auch wenn dies bedeutet, dass es zu Abweichungen von Gerechtigkeitsidealen kommt, die die Mehrheit oder gut organisierte Minderheiten derzeit mit allen möglichen protektiven gesetzlichen Regeln zu verhindern oder kompensieren versuchen. Denn die Realität zeigt: Solche Regeln bewirken wenig, sie irritieren viele, belasten manche und führen bei den meisten Menschen auch nicht zur Änderung ihrer Einstellungen. Es ist aber gerade Letzteres, das für die Entwicklung der Gesellschaft entscheidend ist.

Als Beispiele für solches ge- und verbietendes Denken kann man insbesondere Regeln zum Verbraucher-, Umwelt-, Daten-, Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur Lieferkettensorgfalt oder zur Antidiskriminierung jeglicher Art anführen. Aber dazu zählen auch die Diskussionen über Verbote gesellschaftspolitischer Aktivisten (z. B. Klimakleber) oder unliebsamer politischer Parteien (s. NPD, AfD), mit denen man sich nicht auf inhaltlicher Ebene auseinandersetzen möchte, obwohl nur auf diese Weise eine echte gesellschaftliche Weiterentwicklung stattfinden kann, welche die Demokratie aus Fundament akzeptiert und festigt.

Recht ist in einer modernen Gesellschaft eine notwendige Last, aber es darf nicht dazu kommen, es als Allheilmittel zur Durchsetzung von jeweils aktuellen Mehrheitsinteressen nutzen zu wollen. Denn wenn die Mehrheitsverhältnisse sich ändern, werden ganze Rechtsbibliotheken schnell durch einen Federstrich des Gesetzgebers zur Makulatur (wie ein bekanntes Diktum aus dem 19. Jhdt. besagt), wenn dem nicht eine echte, weitgehend gesamtgesellschaftliche Entwicklung zugrunde liegt. Und diese findet grundsätzlich erst einmal außerhalb des Rechtsraumes statt.

Wer eine umgekehrte Kausalkette einrichten, das Recht zur Volkserziehung einsetzen und eine bestimmte Überzeugung oder Ideologie in der Bevölkerung verankern will, muss zwangsläufig die Freiheit des Einzelnen beschränken, und wird früher oder später verleitet oder genötigt sein, zu diktatorischen Mitteln zu greifen. Es ist wichtig, dies zu bedenken, wenn bei nächster Gelegenheit wieder einmal nach einem gesetzlichen Verbot von Diesem oder Jenem gerufen wird.

Zweierlei Maß

Wenn Bauern Straßen blockieren, um trotz all ihrer staatlich alimentierten Privilegien bloß auf nichts verzichten zu müssen, wenn Lokomotivführer die Bahn lahmlegen und die Mobilität von Millionen Nutzern einschränken, um ihr Gehalt weiter zu optimieren, dann nennt man das grundrechtlich geschützte legitime Interessenvertretung.

Wenn Klimaaktivisten kurzzeitig durch Festkleben Straßen blockieren, um auf die Bedrohung des zum Gemeinwohl zählenden Klimas hinzuweisen, ohne im Übrigen selbst einen Nutzen davon zu haben (im Gegenteil!), dann nennt man sie Kriminelle oder gar Terroristen.

Fremdschämen ist ein drastischer Euphemismus, um zu beschreiben, was man angesichts dieser „öffentlichen Meinung“ empfindet.

Das ist nicht einmal zweierlei Maß, sondern gar kein Maß mehr.

Vielleicht sollten die Klimakleber daraus lernen und versuchen, aus ihren Aktionen Profite zu ihrem persönlichen Vorteil herauszuholen. Das müsste dann nach aller Logik vom politischen Mainstream wohlwollend begleitet werden.

Verstand und Vernunft

„Unsere heutige Bildung ist hauptsächlich an materiellen Werten und an Verstandesbildung orientiert. Aber die Realität zeigt, dass wir mit dem Verstand allein nicht zur Vernunft kommen. Es geht auch um Ziele wie Liebe, Mitgefühl, ein Gefühl für Gerechtigkeit, Achtsamkeit und Vergebung. Und dies als Bildungsziele von den Kindergärten bis zu den Universitäten. Bildung muss ein globales Denken über die Zukunft der Welt vermitteln.“

Dalai Lama, in : Publik-Forum Nr. 3/2018, S. 20.

Gerechter Zufall per Gesetz?

In der ZEIT (Nr. 49 v. 2.12.2021, S. 15: „Nur der Zufall ist gerecht“) hat Prof. T. Walter dafür plädiert, dass im Pandemie-Kontext die Triage-Entscheidungen auf den Intensivstationen nicht mehr der alleinigen Verantwortung der dort tätigen Ärzte überlassen, sondern gesetzlich geregelt werden sollten.

Seines Erachtens bedarf es eines solchen Gesetzes zum einen, um für Ärzte und Patienten Rechtssicherheit zu schaffen. Zum anderen erfordere das Grundgesetz ein solches Parlamentsgesetz, wenn es um die Verteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen gehe (genau wie für Spenderorgane bei Transplantationen).

Diese Sichtweise vertritt grundsätzlich auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 1 BvR 1541/20 vom 16.12.2021. Ihm zufolge muss der Gesetzgeber im Rahmen seiner Schutzpflicht aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG „dafür Sorge tragen, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen hinreichend wirksam verhindert wird. Der Gesetzgeber ist gehalten, seiner Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachzukommen.“ (Rn. 130) Obschon es her nur um eine mögliche Benachteiligung Behinderter ging, wird der Gesetzgeber dem zwecks Vermeidung einer positiven Diskriminierung nur nachkommen können, indem er allgemeingültige Triageregeln aufstellt.

Allerdings lässt das BVerfG dem Gesetzgeber weitestgehend freie Hand, welche Triagekriterien und/oder -modalitäten er vorgibt (s. die Rn. 126-128 der Entscheidung im Anhang zu diesem Post). Im Gegensatz zu Walters Einschätzung sieht das BVerfG dabei die klinische Erfolgsaussicht im Sinne des Überlebens der aktuellen Erkrankung als verfassungsmäßig unbedenklich an, nicht hingegen die Maximierung der Gesamtlebenszeit der Patienten (Rn. 116-117).

Die aus Walters Sicht einzige Lösung des Dilemmas, dass der Staat zum einen verpflichtet ist, regulierend einzugreifen, aber anderseits nicht diskriminieren darf, sei der Zufall, da nur dieser letztlich Gerechtigkeit herstellen könne. Der Gesetzgeber müsse demnach eine Triage nach Zufall vorschreiben, wie z. B. einen Losentscheid, oder besser noch eine Priorisierung nach fortlaufender Nummerierung bei Einlieferung Dieses first come, first served-Prinzip wäre sowohl zufallsgleich, weil es von Zufällen abhänge, wer eher erkrankt und eher eingeliefert wird, als auch leichter zu handhaben.

Diese Forderung ist aber aus rechtlichen, ethischen und praktischen Gründen nicht überzeugend: Weiterlesen

Leben wägen

1. Die Corona-Pandemie hat die Frage aufgeworfen, welchen Preis wir zu zahlen bereit sind, um Menschenleben zu retten.

Diese Frage ist keineswegs neu, sondern sie stellt sich in vielerlei Zusammenhängen, von der Organisation von Rettungseinsätzen über Lebensmittelgesetzgebung oder Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn bis hin zur TÜV-Zertifizierung von Kinderspielzeug. Die Antworten hierauf sind uneinheitlich: Zwar werden Gesundheit und Leben der Menschen als hohes Gut geschützt, aber in der konkreten Ausgestaltung handelt unsere Gesellschaft keineswegs einheitlich und logisch-konsequent (ohne dass uns dies jedoch immer bewusst wäre).

Die Corona-Pandemie wirft diese Frage in besonders akuter Weise auf: Zum einen sind unterschiedslos alle potenziell von einer Infektion (und einem frühzeitigen Ableben) bedroht, zum anderen sind die Kosten des Lebensschutzes gigantisch und weit jenseits dessen, was bislang als gerechtfertigt betrachtet wurde.

Aus der Analyse der hierfür auschlaggebenden Gründe ergibt sich, dass der Staat (ob bewusst oder unbewusst) nicht willens und/oder in der Lage ist, zu differenzieren und priorisieren, d. h. abzuwägen und zu entscheiden, und stattdessen lieber pauschale und totale (weitreichende) Maßnahmen trifft, die erhebliche Folgen für die kommende Generation haben werden.

In der Tat sind die hier zu treffenden Abwägungsentscheidungen grundlegend und existenziell, z. B.:

  • Welches Leben ist schützenswerter: Das der Jungen oder Alten? Das der Reichen oder Armen? Das der sozial Engagierten oder Egoisten? Usw.
  • Welche Wohlstandseinbußen sind wir bereit hinzunehmen, um Menschenleben zu retten? Wessen Wohlstand darf bzw. soll in wessen Lebensinteresse beschränkt werden? Wieviel darf die Verhinderung eines frühzeitigen Sterbens bzw. gesamtgesellschaftlich des „Übersterbens“ kosten?

Da das Besondere am Sterben ist, dass es früher oder später jeden trifft, geht es zudem genau genommen nicht darum, das Sterben an sich zu vermeiden, sondern frühzeitiges Sterben. Die Einbeziehung dieses Aspekts führt zur zusätzlichen schwierigen Abwägung, ab welchem Alter ein frühzeitiges Ableben ggf. hinnehmbar würde. Wollte man das ernsthaft entscheiden, dürfte man sich im Übrigen nicht auf eine reine zahlen- bzw. altersmäßige Betrachtung beschränken, sondern man müsste auch die Lebensqualität und vor allem den Beitrag zum Erhalt und zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft (also die kollektiven Interessen) berücksichtigen.

Der Staat als solcher verbietet sich solche abwägenden Überlegungen, notfalls mit Verweis auf die Ideen „unwerten Lebens“ der Nazis oder auf kommunistische Diktaturen, die ihren Ideologien Millionen Menschen geopfert haben, auch wenn es hier und heute ja gerade nicht um Entscheidungen einer Machtelite, sondern um demokratische Entscheidungen gehen würde.

Noch handelt es sich dabei jedenfalls um ein Tabuthema, dass zwar ständig im Raum steht, aber konsequent gemieden wird. Das scheint bislang auch noch der weit überwiegenden Volksmeinung zu entsprechen. Je gravierender die Lage aber für alle wird, und vor allem für junge Menschen, die den Eindruck haben, ihre Zukunft werde zugunsten der Lebensverlängerung der Alten ruiniert, umso unvermeidbarer wird diese Frage diskutiert und entschieden werden müssen, vor allem wenn schon im Herbst möglicherweise der nächste Lockdown droht. Und erst recht wird dies der Fall sein, wenn in ein paar Jahren die nächste Katastrophe eintritt und die staatlichen Ressourcen definitiv zu knapp werden, um noch Rettungsschirme aufzuspannen. Weiterlesen

Lockdown und Lebensschutz

Die meisten Menschen haben Angst vor dem Sterben, mit Ausnahme jener, für die das „Jenseits“ ein wie auch immer geartetes Paradies darstellt. Und je besser es den Menschen im Diesseits geht, oder je weniger sie auf das Paradies vertrauen, desto größer scheint ihre Angst zu sein.

Die Gesellschaft als Kollektiv hingegen nahm bis zur Corona-Pandemie das Sterben eher gelassen hin. Sterben gehörte zum Leben dazu, und die Gesellschaft ist deswegen nie in Panik geraten. Natürlich hat sie Maßnahmen gefördert, die „unnötiges“ Sterben (z. B. durch Unfälle oder Krankheiten) verhindern sollen, aber doch mit überschaubarem Einsatz. Dabei geht es in erster Linie darum, Systemfehler mit tödlichem Ausgang zu verhindern. Am prägnantesten geschieht dies bis heute im Strafrecht, das z. B. darauf abzielt, im gesellschaftlichen Interesse das gegenseitige Töten zu sanktionieren und möglichst zu unterbinden, wohl wissend, dass Letzteres nur sehr bedingt erfolgreich ist. Ähnlich sind z. B. das Gesundheits- und Sozialrecht konzipiert: Im Interesse der Lebenserhaltung, aber nicht um jeden Preis und mit letzter Konsequenz.

Es ging also nie darum, den Einzelnen vor seinem Schicksal zu bewahren oder ihm einen Anspruch auf Langlebigkeit zuzugestehen. Vor allem hat man nie versucht, anonym und unauffällig geschehendes Sterben zu verhindern. Nimmt man als Beispiele die Todesfälle durch Automobilverkehr (Unfälle, Feinstaub), Alkohol, belastete Lebensmittel, Grippeviren oder Krankenhauskeime (und die Liste ließe sich verlängern), dann wurde/wird das hierdurch hervorgerufenen Ableben offenbar als vertretbarer Kollateralschaden der Mobilität, des Vergnügens, des Wirtschaftswachstums oder des Gesundheitssystems betrachtet. Ebenso wurde/wird hingenommen, dass Menschen einfach „Pech“ haben können, selbst wenn es sozial bedingt war/ist (z. B. leben die Reichen länger als die Armen, die Gebildeten länger als die Ungebildeten).

Bis dato ist also niemand auf die Idee gekommen, Lock-down-Maßnahmen von dem Ausmaß zu treffen, wie es zum Schutz vor dem „verfrühten“ Sterben aufgrund einer Corona-Virus-Infektion geschehen ist (auch nicht bei der Hongkong-Grippe-Epidemie 1968-1970 ).

Dies wirft die Frage auf: Wodurch wird dieser gravierende Unterschied in der aktuellen Pandemie begründet? Eine zumindest plausible Begründung würde die Lebenseinschränkungen erträglicher erscheinen lassen und auch einen Teil jener Menschen „zurückholen“, die ihr Bedürfnis nach einer vernünftigen Erklärung in Verschwörungstheorien zu finden glauben. Weiterlesen