Risiken und Nebenwirkungen der Nächstenliebe

Zugegeben: Überzeugte/r Christ/in zu sein, fördert (vermutlich) die Gesundheit, zumindest auf psychischer Ebene. Aber – um die Analogie mit Medikamenten weiterzuführen – diese „therapeutische“ Wirkung ist nicht ganz risikolos.

Die christliche Tugend der Nächstenliebe funktioniert nämlich dann besonders gut, wenn alle Mitmenschen demselben Prinzip folgen. Wenn die „Anderen“ aber mit Ablehnung und/oder Undank reagieren, kann Nächstenliebe ganz schön frustrierend sein. Und zum echten Problem kann sie dann werden, wenn sie auf aggressiven Egoismus trifft, weil das sprichwörtliche Hinhalten der anderen Wange für den Betroffenen übel ausgehen kann und im Normalfall auch wird. Dass Jesus selbst seine Haltung mit dem Leben bezahlt hat, beweist diese Feststellung, hat aber seine Gefolgschaft (und die Institution Kirche) trotzdem nicht zur Aufgabe dieses Prinzips motiviert, sondern allenfalls dazu, Märtyrer besonders zu verehren.

So schlimm kommt es aber meistens nicht. Denn der gesunde Menschenverstand führt die meisten Christen (zu ihrem Glück) dazu, ihre Nächstenliebe zu dosieren (notfalls in homöopathischer Konzentration) und adressatengerecht einzusetzen, so dass unerwünschte Nebenwirkungen zwar vorkommen, aber verkraftbar sind.

Wenn man den Faden weiterspinnt und die Nächstenliebe weitergehend als ein kulturprägendes Phänomen betrachtet, dann kann man feststellen, dass Hilfsbereitschaft, Toleranz, Gutmenschentum, usw. durchaus auch zu kollektiven Werten werden können und als positiv gemeinte Grundrechte und Sozialstaatsmaßnahmen ganze Gesellschaften prägen.

Das sollte man durchaus als kulturellen und gesellschaftlichen Fortschritt bewerten. Dieser wird für ein Kollektiv aber dann zur selbst gestellten „Falle“, wenn daraus eine Infragestellung der eigenen Identität (analog Helfersyndrom) und/oder Wehrlosigkeit (Aufgabe der eigenen Interessenvertretung) entstehen. Dann fühlt sich die Gruppe der Wohlmeinenden nicht nur ausgenutzt, sondern möglicherweise auch schutzlos.

Wenn ein Staat also mit einer offiziell verkündeten Willkommenskultur wirbt und dann der Ströme von Immigranten und/oder Flüchtlingen nicht mehr Herr wird, wenn die staatlichen Mechanismen zur Sicherung der Selbstwirksamkeit nicht mehr verlässlich funktionieren (insbesondere die Armee, aber auch Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichte), wenn durch die Offenheit für andere bzw. Anderssein die eigene Identität in Frage gestellt wird, dann ist das auch eine Langzeitnebenwirkung einer dominant christlichen Kultur (die es lt. manchen politischen Sichtweisen aber paradoxerweise gerade gegen die Migration zu schützen gilt). Dabei ist es im Übrigen erst einmal irrelevant, ob die damit verbundenen Nebenwirkungen eingebildet sind oder real. Denn auch Nocebo-Effekte führen zu echten Problemen, wenn die Menschen diese als solche empfinden.

Das bedeutet allerdings keineswegs, dass Nächstenliebe überholt wäre. Viele Studien weisen darauf hin, dass einzig kooperatives Verhalten (und nichts anderes ist Nächstenliebe) das Überleben der Gesellschaft bzw. der Menschheit sichern kann. Aber bis sich diese Erkenntnis in der Breite durchsetzt und praktiziert wird, sollten sich gerade Gesellschaften, in denen sie stark verankert ist, nicht selbst und die Durchsetzung des Prinzips gefährden, indem sie es zum echten Problem werden lassen. Insofern ist defensive Selbstbehauptung, Verteidigung der eigenen Interessen usw. erst einmal nicht nur vertretbar, sondern geboten.

Auch wenn man mit Bibelzitaten aufgrund der sprachlichen Verfälschungen durch Bedeutungsänderungen und Übersetzungen vorsichtig sein sollte, ist im Übrigen das folgende zumindest bedenkenswert: Jesus soll gesagt haben, man solle den Nächsten lieben wie sich selbst. Das kann man auch umdrehen: Man solle sich selbst nicht weniger lieben als den Nächsten. Und ob bzw. inwieweit er mit „Nächsten“ auch Menschen aus der Fremde gemeint hat, würde ich ihn gerne mal fragen.

Mehrheitenrechte

Moderne westliche Gesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass grundsätzlich die demokratisch gewählte Mehrheit das Sagen hat, und dass die Minderheit sich mit dieser Tatsache abfinden muss, was auch deshalb ganz gut funktioniert, weil in regelmäßigen Abständen gewählt wird und die Minderheit so die Chance hat, ihrerseits (zumindest für eine gewisse Zeit) zur Mehrheit zu werden. Diese Abwählbarkeit hat auch einigermaßen dazu beigetragen, die jeweils Herrschenden daran zu hindern, ihre Machtposition zu sehr auszunutzen.

Die Awendung des Demokratieprinzips erfordert abgrenzbare Kollektive, insbesondere Staaten und ihre Unterteilungen. Diese „Demokratieeinheiten“ sind keineswegs homogen, und nicht nur entsprechend den (wechselnden) politischen Überzeugungen, sondern auch je nach Wahlmodus und territorialer Abgrenzung können sich daraus unterschiedliche Mehrheiten ergeben (man nehme als Beispiel die USA mit dem Präsidentenwahlsystem und den wiederkehrenden Änderungen der Wahlkreiseinteilung). Trotz der Heterogenität und ihrer potenziellen Sprengkraft waren zumindest die Mehrheiten in den meisten Staaten jedoch meist so kohärent und stabil, dass das System bzw. das Kollektiv nicht ernsthaft in Frage gestellt wurden. Es hat sich in den letzten 200 Jahren ständig entwickelt und es schien fast, als habe es sich nach dem 2. WK als dauerhaftes Modell etabliert.

In den letzten 30 Jahren sind jedoch zunehmend Phänomene aufgetreten, welche die Akzeptanz und damit die Funktionsfähigkeit dieses Systems in Frage stellen:

  • Auflösung bzw. Infragestellung von Gesamtstaaten aus unterschiedlichen, überwiegend kulturell-sprachlich-religiösen, aber auch wirtschaftlichen oder ideologischen Gründen,
  • Ablehnung überstaatlicher Entscheidungen, selbst solcher, die auf formal demokratische Weise zustande gekommen sind, oft mit der Begründung, durch diese Europäisierung oder Globalisierung gehe die eigene Identität verloren,
  • Ablehnung der Überfremdung durch Migration,
  • Aufkommen rechter bzw. rechtspopulistischer politischer Strömungen, die z. T. schon die Mehrheitsposition erreicht haben und – zumindest aus Sicht der anderen – diese Machtposition in schamloser bzw. inakzeptabler Weise ausnutzen.

In den vorgenannten Fällen geht es nicht um die Unzufriedenheit mit vorübergehenden politischen Mehrheiten, welche die Entwicklung einer Gesellschaft zwangsläufig begleiten, sondern um eine tiefergehende Mehrheitsauffassung dessen, was ein bestimmtes Kollektiv ausmacht, was seine „Identität“ darstellt. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine abstrakt-intellektuelle Frage, sondern es geht um echte Realitäten, die in der öffentlichen Wahrnehmung und Diskussion mit unterschiedlichen Begriffen belegt sind, die jedoch den Kern des eigentlichen Phänomens verbergen.

Denn in allen Fällen geht es nämlich darum, dass unklar zu werden droht, was die Mehrheitskultur eines bestimmten Kollektivs ist, ob die politische Mehrheit dieser Einheit (auf die man durch Wahlen Einfluss nehmen kann) überhaupt noch relevante Entscheidungen treffen kann, ob nicht die individuellen und kollektiven Minderheitenrechte die Entfaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Mehrheit (sofern es sie denn noch gibt) zu sehr einschränken, usw. Relevante Teile der Bevölkerung haben offenbar den Eindruck, dass „Andere(s), Fremde(s), Aufgezwungenes“ usw. das „Eigene, die Identität, Autonomie, Heimat usw.“ einschränken, in Frage stellen usw.

Die (Re)Aktionen betreffen also das Kräfteverhältnis zwischen Mehrheit und Minderheit(en), das jenseits des formellen Demokratiemechanismus inhaltlich neu auszutarieren und notfalls durch das Ziehen neuer Grenzen des Kollektivs, innerhalb derer man besser vertreten zu werden glaubt, neu zu definieren ist.

Um hierauf Antworten zu finden ist es erforderlich, nicht nur ein Verständnis dessen zu entwickeln, was letztlich den Kern einer stabilen Kollektivmehrheit ausmacht bzw. ausmachen könnte, sondern auch zu klären, welche speziellen Rechte Mehrheiten geltend machen können. Denn interessanterweise sind formelle Minderheitenschutzrechte vielfach und ausführlich festgelegt (und oft schrittweise weiter ausgedehnt) worden, während explizite „Mehrheitenrechte“ nicht einmal begrifflich etabliert sind. Weiterlesen