Gerechter Zufall per Gesetz?

In der ZEIT (Nr. 49 v. 2.12.2021, S. 15: „Nur der Zufall ist gerecht“) hat Prof. T. Walter dafür plädiert, dass im Pandemie-Kontext die Triage-Entscheidungen auf den Intensivstationen nicht mehr der alleinigen Verantwortung der dort tätigen Ärzte überlassen, sondern gesetzlich geregelt werden sollten.

Seines Erachtens bedarf es eines solchen Gesetzes zum einen, um für Ärzte und Patienten Rechtssicherheit zu schaffen. Zum anderen erfordere das Grundgesetz ein solches Parlamentsgesetz, wenn es um die Verteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen gehe (genau wie für Spenderorgane bei Transplantationen).

Diese Sichtweise vertritt grundsätzlich auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 1 BvR 1541/20 vom 16.12.2021. Ihm zufolge muss der Gesetzgeber im Rahmen seiner Schutzpflicht aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG „dafür Sorge tragen, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen hinreichend wirksam verhindert wird. Der Gesetzgeber ist gehalten, seiner Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachzukommen.“ (Rn. 130) Obschon es her nur um eine mögliche Benachteiligung Behinderter ging, wird der Gesetzgeber dem zwecks Vermeidung einer positiven Diskriminierung nur nachkommen können, indem er allgemeingültige Triageregeln aufstellt.

Allerdings lässt das BVerfG dem Gesetzgeber weitestgehend freie Hand, welche Triagekriterien und/oder -modalitäten er vorgibt (s. die Rn. 126-128 der Entscheidung im Anhang zu diesem Post). Im Gegensatz zu Walters Einschätzung sieht das BVerfG dabei die klinische Erfolgsaussicht im Sinne des Überlebens der aktuellen Erkrankung als verfassungsmäßig unbedenklich an, nicht hingegen die Maximierung der Gesamtlebenszeit der Patienten (Rn. 116-117).

Die aus Walters Sicht einzige Lösung des Dilemmas, dass der Staat zum einen verpflichtet ist, regulierend einzugreifen, aber anderseits nicht diskriminieren darf, sei der Zufall, da nur dieser letztlich Gerechtigkeit herstellen könne. Der Gesetzgeber müsse demnach eine Triage nach Zufall vorschreiben, wie z. B. einen Losentscheid, oder besser noch eine Priorisierung nach fortlaufender Nummerierung bei Einlieferung Dieses first come, first served-Prinzip wäre sowohl zufallsgleich, weil es von Zufällen abhänge, wer eher erkrankt und eher eingeliefert wird, als auch leichter zu handhaben.

Diese Forderung ist aber aus rechtlichen, ethischen und praktischen Gründen nicht überzeugend: Weiterlesen

Verkorkste Quotenmethode

In der Antidiskriminierungspolitik versucht man zunehmend, statt des Schutzes des Einzelnen eine Systemverbesserung dahingehend zu realisieren, dass durch die Festlegung von Quoten für typischerweise „diskriminierte“ Gruppen unabhängig von einer Einzelfallbetrachtung eine Besserstellung der Mitglieder dieser Gruppen erreicht werden soll.

Das hat auf den ersten Blick die Vorteile einer einfacheren Handhabung, da nicht mehr tatsächliche Diskriminierung im Einzelfall nachgewiesen werden muss und zudem mit einer einfach zu berechnenden Quote ein Mindestmaß an Absicherung erreicht wird, die man durch kontinuierliche Steigerung der Quote zudem schrittweise ausbauen kann.

Da es in der Gesellschaft vor benachteiligten Gruppen nur so wimmelt, ist daraus ein munteres Spiel geworden, über eine Quote einen ordentlichen Teil des Gesamtkuchens abzubekommen. Noch dominieren dabei jene, deren Benachteiligungsquotient per Definition schon als sehr hoch angenommen wird, zumindest in der Selbstwahrnehmung. Aber was sollte die Gesellschaft daran hindern, in ihrem Gutmenschentum statt komplizierter oder von auslegungsbedürftigen Generalklauseln geprägter Regelungen dieses scheinbar einfach zu handhabende Instrument verstärkter einzusetzen?

In erster Linie die Einsicht in die zahlreichen und grundlegenden Probleme, welche die Quotenmethode letztlich als sehr suboptimales Steuerungsinstrument erscheinen lassen. Was ist damit gemeint?

Weiterlesen

White man blues?

Manchmal weiß ich nicht, ob ich angesichts des Verhaltens anderer lachen oder weinen soll. So geht es mir bei dem Opfergehabe all jener, die keine heterosexuellen weißen Männer (hwM) sind, letztere aber zum Feindbild par excellence erkoren haben.

Solche Opfer vom zumindest mikroaggressivem (!) hwM-Reden und Handeln scheint es viele zu geben. Jede sich benachteiligt fühlende mikroidentitäre Gruppe, die irgendein anderes Merkmal als das der typischen hwM an sich entdeckt, betrachtet sich schon mal potenziell als Geschädigtenkollektiv. Und falls es dann einen echten (zumindest von ihr so empfundenen) hwM-Sündenfall anzuprangern gilt, tut man dies der Welt mit solcher begeisterter Verachtung und Forderungen nach Ächtung kund, dass man glauben muss, pauschales public bashing sei die neue Form gerechter Urteile und alle hwM seien der letzte Dreck.

Auch ich bin ein hwM, aber alles andere als schuldbewusst und bußbereit.

Warum? Weiterlesen

Gemeinnützige Männer

Der Bundesfinanzhof (BFH, oberster Gerichtshof in Steuerangelegenheiten) hat im Frühjahr (17.5.2017, V R 52/15) ein Urteil gefällt, das eine gewisse Medienaufmerksamkeit erzielt hat. Schließlich wurde einer Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit abgesprochen, was schon per se eine gewisse Neugier hervorruft, und das wurde noch gekrönt mit einem zeitgemäßen Genderaspekt, dem der BFH auch im Leitsatz seines Urteils Rechnung trägt:

„Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig.“

Alleine diese schlichte Aussage ist, gemessen an der Komplexität der Rechtsfrage und der Begründung des Urteils, „unterdifferenziert“ und offenbar dem Bedürfnis geschuldet, auch bei Laien den Eindruck hervorzurufen, es sei alles ganz einfach und klar.

Darüber hinaus – und das ist das eigentlich Ärgerliche – argumentiert der BFH hier aber in rechtlich wenig überzeugender Weise, und dies offensichtlich im Bemühen, politisch korrekt zu urteilen, ohne dabei jedoch den juristischen Kollateralschaden zu bedenken. Weiterlesen

Frauen, Männer und Diskriminierung

Das Gender-Thema treibt seltsame Blüten, und die besonders Gleichstellungs-Engagierten sind gelegentlich so im Erfolgsrausch, dass sie Gefahr laufen, dem im Kern berechtigten Anliegen letztlich zu schaden. Denn je skurriler die Anklagen und Forderungen, desto deutlicher wird, wie wenig fundiert vieles von dem ist, was da behauptet und kritisiert wird.

Selbst ein so elementarer Begriff wie „Diskriminierung“ wird mit willkürlichen Bedeutungen versehen und immer dann ins Spiel gebracht, wenn irgendeine Form der Benachteiligung vermutet wird. Auch zu „Gleichberechtigung“ scheint den Protagonisten nicht mehr als „Gleichmacherei“ einzufallen.

Deshalb sind hier ein paar klärende Feststellungen dringend von Nöten (dem einen oder anderen dürfte es auch nicht schaden, einfach mal auf wikipedia das Stichwort „Diskriminierung“ durchzulesen), ebenso eine Erinnerung daran, was statt rechtlicher Argumente wirklich wirksam und wünschenswert wäre:

Weiterlesen