Lockdown und Lebensschutz

Die meisten Menschen haben Angst vor dem Sterben, mit Ausnahme jener, für die das „Jenseits“ ein wie auch immer geartetes Paradies darstellt. Und je besser es den Menschen im Diesseits geht, oder je weniger sie auf das Paradies vertrauen, desto größer scheint ihre Angst zu sein.

Die Gesellschaft als Kollektiv hingegen nahm bis zur Corona-Pandemie das Sterben eher gelassen hin. Sterben gehörte zum Leben dazu, und die Gesellschaft ist deswegen nie in Panik geraten. Natürlich hat sie Maßnahmen gefördert, die „unnötiges“ Sterben (z. B. durch Unfälle oder Krankheiten) verhindern sollen, aber doch mit überschaubarem Einsatz. Dabei geht es in erster Linie darum, Systemfehler mit tödlichem Ausgang zu verhindern. Am prägnantesten geschieht dies bis heute im Strafrecht, das z. B. darauf abzielt, im gesellschaftlichen Interesse das gegenseitige Töten zu sanktionieren und möglichst zu unterbinden, wohl wissend, dass Letzteres nur sehr bedingt erfolgreich ist. Ähnlich sind z. B. das Gesundheits- und Sozialrecht konzipiert: Im Interesse der Lebenserhaltung, aber nicht um jeden Preis und mit letzter Konsequenz.

Es ging also nie darum, den Einzelnen vor seinem Schicksal zu bewahren oder ihm einen Anspruch auf Langlebigkeit zuzugestehen. Vor allem hat man nie versucht, anonym und unauffällig geschehendes Sterben zu verhindern. Nimmt man als Beispiele die Todesfälle durch Automobilverkehr (Unfälle, Feinstaub), Alkohol, belastete Lebensmittel, Grippeviren oder Krankenhauskeime (und die Liste ließe sich verlängern), dann wurde/wird das hierdurch hervorgerufenen Ableben offenbar als vertretbarer Kollateralschaden der Mobilität, des Vergnügens, des Wirtschaftswachstums oder des Gesundheitssystems betrachtet. Ebenso wurde/wird hingenommen, dass Menschen einfach „Pech“ haben können, selbst wenn es sozial bedingt war/ist (z. B. leben die Reichen länger als die Armen, die Gebildeten länger als die Ungebildeten).

Bis dato ist also niemand auf die Idee gekommen, Lock-down-Maßnahmen von dem Ausmaß zu treffen, wie es zum Schutz vor dem „verfrühten“ Sterben aufgrund einer Corona-Virus-Infektion geschehen ist (auch nicht bei der Hongkong-Grippe-Epidemie 1968-1970 ).

Dies wirft die Frage auf: Wodurch wird dieser gravierende Unterschied in der aktuellen Pandemie begründet? Eine zumindest plausible Begründung würde die Lebenseinschränkungen erträglicher erscheinen lassen und auch einen Teil jener Menschen „zurückholen“, die ihr Bedürfnis nach einer vernünftigen Erklärung in Verschwörungstheorien zu finden glauben. Weiterlesen

Freiheitsrationierung

Alle Welt lobt das epochale Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Klimapolitik. Erstmals sei geurteilt worden, dass Beschränkungen der Freiheit sich nicht nur zugunsten der derzeit Lebenden ergeben können, sondern auch zugunsten zukünftiger Generationen.

Man reibt sich die Augen: Dass so eine Selbstverständlichkeit erst dann in das (politische) Bewusstsein dringt, wenn es schwarz auf weiß nachzulesen ist, ist vor allem ein Indiz dafür, wie kurzfristig (zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung) Politik (bzw. politische Diskussionen) ausgelegt ist und für wie selbstverständlich dabei die Annahme gilt, dass der jeweils relevante Zeithorizont immer nur bis zur nächsten Wahl reicht.

In Wirklichkeit hat natürlich die Politik immer auch schon Entscheidungen mit langfristiger Wirkung getroffen: Abschaffung der Wehrpflicht, Schuldenbremse, Atomausstieg usw. Aber damit war in aller Regel keine oder nur eine kaum spürbare Einschränkung der aktuellen Freiheit verbunden. Jetzt aber heißt es: „Zumutungen“ können und sollten auch die jetzt Lebenden spürbar treffen. Das war bisher vor allem eine Forderung der Grünen, die diese allerdings angesichts ihrer negativen Auswirkungen auf Wahlergebnisse in den letzten Jahren eher zurückhaltend formuliert haben.

Was hier juristisch-politisch als Freiheitseinschränkung bezeichnet wird, kann man umgangssprachlich auch als Verpflichtung zum Verzicht bezeichnen. Und wenn (wie zu erwarten ist) die individuelle Einsicht in die Notwendigkeit des Verzichts wohl nicht pandemieartig um sich greifen wird, dann bleibt nur die Zwangsregulierung. Diese ist zwar auch nicht ohne Probleme, wird aber irgendwann mangels Freiwilligkeit wirklich alternativlos. Den ersten kleinen Schritt in diese Richtung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt vorgegeben.

Freiheitspendel

Eines der interessanten Rätsel der Gegenwart lautet: Warum sind die Menschen in entwickelten Gesellschaften, die noch nie eine größere Freiheit besessen haben als heute, offenbar bereit, zumindest auf Teile dieser Freiheit zugunsten von mehr Ordnung, Sicherheit, Einheitlichkeit, kultureller Abgrenzung und dergleichen zu verzichten?

Die nächstliegende Antwort lautet: Weil ihnen die Freiheit offenbar nicht (mehr) so wichtig ist und die Prioritäten sich verlagern. Aber warum ist das so? Weiterlesen