Die Irrungen und Wirrungen des Zusammenlebens der Geschlechter werden derzeit durch eine neue Pointe bereichert, die einmal mehr beweist, dass bei diesem Thema ein Mix aus Vorurteilen, Ideologien und Emotionen einen fruchtbaren Humus für Gedankenunkraut bildet, das auch seriöse Themen überwuchert.
Es geht einmal mehr um den Schutz von Frauen vor sexuellen Übergriffen und Erniedrigungen durch Männer. Lassen wir einmal die empirisch zu klärende Frage beiseite, ob alle derzeit durch #MeToo dokumentierten Geschehnisse wirklich in diese Kategorie fallen und so verbreitet sind, dass man Männer per se unter Generalverdacht stellen muss, so wird man sich dennoch ohne Weiteres darauf verständigen können, dass es immer wieder zu nicht hinnehmbaren Grenzüberschreitungen durch Männer kommt und dass es gut wäre, dagegen ein probates Mittel zu besitzen.
Meist wird in dem Zusammenhang eine Verschärfung des Strafrechts ins Spiel gebracht. Aber die Erfahrungen mit den bereits bestehenden (und teilweise auch schon verschärften) Regeln zeigen, dass deren Umsetzung mit zahlreichen praktischen Problemen behaftet ist und diese letztlich wenig bewirken.
Jetzt wurde als neue Idee vorgebracht, das Problem doch über privatrechtliche Verträge zu lösen (s. z. B. L. Weisbrod, Regelt den Verkehr!, ZEIT 26.10.17, S. 39, dessen pauschalierende und wirre Argumentation hier allerdings lieber nicht weiter kommentiert werden soll). Was ist davon zu halten?