Leben wägen

1. Die Corona-Pandemie hat die Frage aufgeworfen, welchen Preis wir zu zahlen bereit sind, um Menschenleben zu retten.

Diese Frage ist keineswegs neu, sondern sie stellt sich in vielerlei Zusammenhängen, von der Organisation von Rettungseinsätzen über Lebensmittelgesetzgebung oder Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn bis hin zur TÜV-Zertifizierung von Kinderspielzeug. Die Antworten hierauf sind uneinheitlich: Zwar werden Gesundheit und Leben der Menschen als hohes Gut geschützt, aber in der konkreten Ausgestaltung handelt unsere Gesellschaft keineswegs einheitlich und logisch-konsequent (ohne dass uns dies jedoch immer bewusst wäre).

Die Corona-Pandemie wirft diese Frage in besonders akuter Weise auf: Zum einen sind unterschiedslos alle potenziell von einer Infektion (und einem frühzeitigen Ableben) bedroht, zum anderen sind die Kosten des Lebensschutzes gigantisch und weit jenseits dessen, was bislang als gerechtfertigt betrachtet wurde.

Aus der Analyse der hierfür auschlaggebenden Gründe ergibt sich, dass der Staat (ob bewusst oder unbewusst) nicht willens und/oder in der Lage ist, zu differenzieren und priorisieren, d. h. abzuwägen und zu entscheiden, und stattdessen lieber pauschale und totale (weitreichende) Maßnahmen trifft, die erhebliche Folgen für die kommende Generation haben werden.

In der Tat sind die hier zu treffenden Abwägungsentscheidungen grundlegend und existenziell, z. B.:

  • Welches Leben ist schützenswerter: Das der Jungen oder Alten? Das der Reichen oder Armen? Das der sozial Engagierten oder Egoisten? Usw.
  • Welche Wohlstandseinbußen sind wir bereit hinzunehmen, um Menschenleben zu retten? Wessen Wohlstand darf bzw. soll in wessen Lebensinteresse beschränkt werden? Wieviel darf die Verhinderung eines frühzeitigen Sterbens bzw. gesamtgesellschaftlich des „Übersterbens“ kosten?

Da das Besondere am Sterben ist, dass es früher oder später jeden trifft, geht es zudem genau genommen nicht darum, das Sterben an sich zu vermeiden, sondern frühzeitiges Sterben. Die Einbeziehung dieses Aspekts führt zur zusätzlichen schwierigen Abwägung, ab welchem Alter ein frühzeitiges Ableben ggf. hinnehmbar würde. Wollte man das ernsthaft entscheiden, dürfte man sich im Übrigen nicht auf eine reine zahlen- bzw. altersmäßige Betrachtung beschränken, sondern man müsste auch die Lebensqualität und vor allem den Beitrag zum Erhalt und zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft (also die kollektiven Interessen) berücksichtigen.

Der Staat als solcher verbietet sich solche abwägenden Überlegungen, notfalls mit Verweis auf die Ideen „unwerten Lebens“ der Nazis oder auf kommunistische Diktaturen, die ihren Ideologien Millionen Menschen geopfert haben, auch wenn es hier und heute ja gerade nicht um Entscheidungen einer Machtelite, sondern um demokratische Entscheidungen gehen würde.

Noch handelt es sich dabei jedenfalls um ein Tabuthema, dass zwar ständig im Raum steht, aber konsequent gemieden wird. Das scheint bislang auch noch der weit überwiegenden Volksmeinung zu entsprechen. Je gravierender die Lage aber für alle wird, und vor allem für junge Menschen, die den Eindruck haben, ihre Zukunft werde zugunsten der Lebensverlängerung der Alten ruiniert, umso unvermeidbarer wird diese Frage diskutiert und entschieden werden müssen, vor allem wenn schon im Herbst möglicherweise der nächste Lockdown droht. Und erst recht wird dies der Fall sein, wenn in ein paar Jahren die nächste Katastrophe eintritt und die staatlichen Ressourcen definitiv zu knapp werden, um noch Rettungsschirme aufzuspannen. Weiterlesen

Lockdown und Lebensschutz

Die meisten Menschen haben Angst vor dem Sterben, mit Ausnahme jener, für die das „Jenseits“ ein wie auch immer geartetes Paradies darstellt. Und je besser es den Menschen im Diesseits geht, oder je weniger sie auf das Paradies vertrauen, desto größer scheint ihre Angst zu sein.

Die Gesellschaft als Kollektiv hingegen nahm bis zur Corona-Pandemie das Sterben eher gelassen hin. Sterben gehörte zum Leben dazu, und die Gesellschaft ist deswegen nie in Panik geraten. Natürlich hat sie Maßnahmen gefördert, die „unnötiges“ Sterben (z. B. durch Unfälle oder Krankheiten) verhindern sollen, aber doch mit überschaubarem Einsatz. Dabei geht es in erster Linie darum, Systemfehler mit tödlichem Ausgang zu verhindern. Am prägnantesten geschieht dies bis heute im Strafrecht, das z. B. darauf abzielt, im gesellschaftlichen Interesse das gegenseitige Töten zu sanktionieren und möglichst zu unterbinden, wohl wissend, dass Letzteres nur sehr bedingt erfolgreich ist. Ähnlich sind z. B. das Gesundheits- und Sozialrecht konzipiert: Im Interesse der Lebenserhaltung, aber nicht um jeden Preis und mit letzter Konsequenz.

Es ging also nie darum, den Einzelnen vor seinem Schicksal zu bewahren oder ihm einen Anspruch auf Langlebigkeit zuzugestehen. Vor allem hat man nie versucht, anonym und unauffällig geschehendes Sterben zu verhindern. Nimmt man als Beispiele die Todesfälle durch Automobilverkehr (Unfälle, Feinstaub), Alkohol, belastete Lebensmittel, Grippeviren oder Krankenhauskeime (und die Liste ließe sich verlängern), dann wurde/wird das hierdurch hervorgerufenen Ableben offenbar als vertretbarer Kollateralschaden der Mobilität, des Vergnügens, des Wirtschaftswachstums oder des Gesundheitssystems betrachtet. Ebenso wurde/wird hingenommen, dass Menschen einfach „Pech“ haben können, selbst wenn es sozial bedingt war/ist (z. B. leben die Reichen länger als die Armen, die Gebildeten länger als die Ungebildeten).

Bis dato ist also niemand auf die Idee gekommen, Lock-down-Maßnahmen von dem Ausmaß zu treffen, wie es zum Schutz vor dem „verfrühten“ Sterben aufgrund einer Corona-Virus-Infektion geschehen ist (auch nicht bei der Hongkong-Grippe-Epidemie 1968-1970 ).

Dies wirft die Frage auf: Wodurch wird dieser gravierende Unterschied in der aktuellen Pandemie begründet? Eine zumindest plausible Begründung würde die Lebenseinschränkungen erträglicher erscheinen lassen und auch einen Teil jener Menschen „zurückholen“, die ihr Bedürfnis nach einer vernünftigen Erklärung in Verschwörungstheorien zu finden glauben. Weiterlesen

Freiheitsrationierung

Alle Welt lobt das epochale Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Klimapolitik. Erstmals sei geurteilt worden, dass Beschränkungen der Freiheit sich nicht nur zugunsten der derzeit Lebenden ergeben können, sondern auch zugunsten zukünftiger Generationen.

Man reibt sich die Augen: Dass so eine Selbstverständlichkeit erst dann in das (politische) Bewusstsein dringt, wenn es schwarz auf weiß nachzulesen ist, ist vor allem ein Indiz dafür, wie kurzfristig (zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung) Politik (bzw. politische Diskussionen) ausgelegt ist und für wie selbstverständlich dabei die Annahme gilt, dass der jeweils relevante Zeithorizont immer nur bis zur nächsten Wahl reicht.

In Wirklichkeit hat natürlich die Politik immer auch schon Entscheidungen mit langfristiger Wirkung getroffen: Abschaffung der Wehrpflicht, Schuldenbremse, Atomausstieg usw. Aber damit war in aller Regel keine oder nur eine kaum spürbare Einschränkung der aktuellen Freiheit verbunden. Jetzt aber heißt es: „Zumutungen“ können und sollten auch die jetzt Lebenden spürbar treffen. Das war bisher vor allem eine Forderung der Grünen, die diese allerdings angesichts ihrer negativen Auswirkungen auf Wahlergebnisse in den letzten Jahren eher zurückhaltend formuliert haben.

Was hier juristisch-politisch als Freiheitseinschränkung bezeichnet wird, kann man umgangssprachlich auch als Verpflichtung zum Verzicht bezeichnen. Und wenn (wie zu erwarten ist) die individuelle Einsicht in die Notwendigkeit des Verzichts wohl nicht pandemieartig um sich greifen wird, dann bleibt nur die Zwangsregulierung. Diese ist zwar auch nicht ohne Probleme, wird aber irgendwann mangels Freiwilligkeit wirklich alternativlos. Den ersten kleinen Schritt in diese Richtung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt vorgegeben.