Gemeinnützige Männer

Der Bundesfinanzhof (BFH, oberster Gerichtshof in Steuerangelegenheiten) hat im Frühjahr (17.5.2017, V R 52/15) ein Urteil gefällt, das eine gewisse Medienaufmerksamkeit erzielt hat. Schließlich wurde einer Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit abgesprochen, was schon per se eine gewisse Neugier hervorruft, und das wurde noch gekrönt mit einem zeitgemäßen Genderaspekt, dem der BFH auch im Leitsatz seines Urteils Rechnung trägt:

„Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig.“

Alleine diese schlichte Aussage ist, gemessen an der Komplexität der Rechtsfrage und der Begründung des Urteils, „unterdifferenziert“ und offenbar dem Bedürfnis geschuldet, auch bei Laien den Eindruck hervorzurufen, es sei alles ganz einfach und klar.

Darüber hinaus – und das ist das eigentlich Ärgerliche – argumentiert der BFH hier aber in rechtlich wenig überzeugender Weise, und dies offensichtlich im Bemühen, politisch korrekt zu urteilen, ohne dabei jedoch den juristischen Kollateralschaden zu bedenken. Weiterlesen