Lockdown und Lebensschutz

Die meisten Menschen haben Angst vor dem Sterben, mit Ausnahme jener, für die das „Jenseits“ ein wie auch immer geartetes Paradies darstellt. Und je besser es den Menschen im Diesseits geht, oder je weniger sie auf das Paradies vertrauen, desto größer scheint ihre Angst zu sein.

Die Gesellschaft als Kollektiv hingegen nahm bis zur Corona-Pandemie das Sterben eher gelassen hin. Sterben gehörte zum Leben dazu, und die Gesellschaft ist deswegen nie in Panik geraten. Natürlich hat sie Maßnahmen gefördert, die „unnötiges“ Sterben (z. B. durch Unfälle oder Krankheiten) verhindern sollen, aber doch mit überschaubarem Einsatz. Dabei geht es in erster Linie darum, Systemfehler mit tödlichem Ausgang zu verhindern. Am prägnantesten geschieht dies bis heute im Strafrecht, das z. B. darauf abzielt, im gesellschaftlichen Interesse das gegenseitige Töten zu sanktionieren und möglichst zu unterbinden, wohl wissend, dass Letzteres nur sehr bedingt erfolgreich ist. Ähnlich sind z. B. das Gesundheits- und Sozialrecht konzipiert: Im Interesse der Lebenserhaltung, aber nicht um jeden Preis und mit letzter Konsequenz.

Es ging also nie darum, den Einzelnen vor seinem Schicksal zu bewahren oder ihm einen Anspruch auf Langlebigkeit zuzugestehen. Vor allem hat man nie versucht, anonym und unauffällig geschehendes Sterben zu verhindern. Nimmt man als Beispiele die Todesfälle durch Automobilverkehr (Unfälle, Feinstaub), Alkohol, belastete Lebensmittel, Grippeviren oder Krankenhauskeime (und die Liste ließe sich verlängern), dann wurde/wird das hierdurch hervorgerufenen Ableben offenbar als vertretbarer Kollateralschaden der Mobilität, des Vergnügens, des Wirtschaftswachstums oder des Gesundheitssystems betrachtet. Ebenso wurde/wird hingenommen, dass Menschen einfach „Pech“ haben können, selbst wenn es sozial bedingt war/ist (z. B. leben die Reichen länger als die Armen, die Gebildeten länger als die Ungebildeten).

Bis dato ist also niemand auf die Idee gekommen, Lock-down-Maßnahmen von dem Ausmaß zu treffen, wie es zum Schutz vor dem „verfrühten“ Sterben aufgrund einer Corona-Virus-Infektion geschehen ist (auch nicht bei der Hongkong-Grippe-Epidemie 1968-1970 ).

Dies wirft die Frage auf: Wodurch wird dieser gravierende Unterschied in der aktuellen Pandemie begründet? Eine zumindest plausible Begründung würde die Lebenseinschränkungen erträglicher erscheinen lassen und auch einen Teil jener Menschen „zurückholen“, die ihr Bedürfnis nach einer vernünftigen Erklärung in Verschwörungstheorien zu finden glauben.

A Wenig überzeugende Gründe
1. Eine erste Rechtfertigung wäre die unausgesprochene Regel, dass der Staat jedenfalls dann entschieden eingreift, wenn die Gefahr besteht, dass eine zu große Anzahl Menschen innerhalb kurzer Zeit stirbt, weil dies die „Funktionsfähigkeit“ der Gesellschaft beeinträchtigen könnte.

Aber abgesehen davon, dass man auch heute schon in Deutschland mehr als 160.000 Sterbefälle pro Jahr hinnimmt, die bei mehr Einsatz vermeidbar (gewesen) wären, hat selbst die spanische Grippe mit mind. 20 Millionen Toten weder einzelne Staaten noch die Menschheit ruiniert. Außerdem wurden die ersten drastischen Corona-Maßnahmen schon verabschiedet, ehe man die gesundheitlichen Folgen der Pandemie realistisch einschätzen konnte.

2. Die dominierende offizielle Begründung bezieht sich interessanterweise gar nicht auf das Verhüten des Sterbens an sich. Vielmehr soll das Gesundheitssystem vor dem Kollaps bewahrt werden, wobei man natürlich davon ausgeht, dass dieses System das Sterben verhindern oder zumindest verlangsamen kann. Das erscheint zumindest insofern konsequent, als man das (öffentlich finanzierte) Gesundheitssystem vorher schon mit Sparmaßnahmen eingeschränkt hat und seine Belastungsgrenze demnach schnell erreicht ist, so dass ein konsequentes Handeln erforderlich war.

Dieses Ziel wurde auch erreicht, da die Belastungsgrenze zumindest insgesamt nicht erreicht wurde. Allerdings hat man bei der bisherigen „Verschlankung“ des Gesundheitssystems deren negative Folgen für Gesundheit und Leben faktisch ohne Weiteres in Kauf genommen, was wiederum die ursprüngliche Frage aufwirft, warum man dies jetzt anders handhabt. Außerdem irritiert es, dass die aktuellen Maßnahmen gar nicht den Gesundheitssektor stärken und ausbauen sollen, sondern nur vermeiden, dass er so, wie er ist, überfordert wird. Diese bescheidene Stützung des Systems mag dadurch begründet sein, dass die Vorlaufzeiten für einen Ausbau zu lange dauern, um davon in der Pandemie noch profitieren zu können. Aber gerade in einer solchen Situation wäre es sinnvoll, Zeichen zu setzen und das Einverständnis der Bevölkerung zu gewinnen, in ihrem Interesse langfristig in das Gesundheitssystem zu investieren und damit im Falle weiterer (durchaus zu erwartender) Pandemien gerüstet zu sein. Warum ist das dennoch kein Thema?

Man versucht also zwar, Menschenleben in der aktuellen Pandemiesituation zu retten, aber offenbar soll danach das „übliche“ Sterben weitergehen wie bisher. Einen triftigen sachlichen Grund für die harten Maßnahmen zur Vermeidung eines zwischenzeitlichen Anstiegs des Sterbens kann man daraus nicht ableiten. Für die Gesellschaft wäre es jedenfalls angesichts der sonstigen Lockdown-Folgekosten bereits jetzt kostengünstiger, das Gesundheitssystem wieder auszubauen.

3. Als weitere Erklärung könnte man vorbringen, dass der Staat sich immer dann zum Eingreifen genötigt sieht und sehen muss, wenn das Sterben zu öffentlich wird. Denn es war in der Vergangenheit schon immer so, dass einzelne medienwirksame Großunfälle staatlichen Aktionismus nach sich zogen, nicht jedoch zahllose kleinere Unfälle, auch wenn die Folgen zahlenmäßig vergleichbar waren. Nicht das Sterben als solches, wohl aber das offensichtlich werdende staatliche Nichtstun könnte nämlich bei GAU-artigen Geschehnissen als Problem empfunden werden: Die Bürger, die sich daran gewöhnt haben, vom Staat rundum versorgt zu werden, erwarten, dass er „selbstverständlich“ in solchen Umständen aktiv wird. Und die Politiker möchten ihrerseits ungerne als diejenigen dastehen, die diesen Erwartungen nicht gerecht werden.

Bei diesen staatlichen Interventionen geht es aber in erster Linie nicht darum, das Sterben zu vermeiden, sondern die Volksseele zu beruhigen (meist bleibt es auch bei Ankündigungen, weil die „Öffentlichkeit“ ohnehin schnell vergisst). Überwiegend erfolgen diese auch erst ex post und nicht präventiv. Angesichts der Feststellung, dass der Staat seine Handlungsfähigkeit auch mit weniger gravierenden Maßnahmen unter Beweis stellen könnte, erklärt dies jedenfalls nicht den Umfang und die Intensität der getroffenen Maßnahmen.

B Plausiblere (aber nicht zwingende) Gründe
4. Es könnte die Furcht vor einem drohenden Kontrollverlust des Staates sein, die den Politikern Angst vor dem „Mob“ einjagt, da dieser bei einer dramatischen Gesundheitssituation den Staat destabilisieren könnte.

In der Tat verhalten Politiker sich gerne im Sinne der Aufrechterhaltung von „Recht und Ordnung“. Und nachdem man (zumindest in Deutschland) in der Frühphase die übliche „Das Ignorieren wir-erstmal“-Haltung gegenüber der Pandemiegefahr eingenommen hatte, dann aber schnell deutlich wurde, dass hier größeres Ungemach droht, hat man prompt mit aller Macht und Resolutheit drakonische Maßnahmen ergriffen, die offiziell mit den oben bereits genannten Gründen gerechtfertigt wurden. Und im 2. Jahr hat man das wiederholt.

Bei der Bevölkerung scheint diese Argumentation der Obrigkeit zumindest ein Jahr lang ganz gut angekommen zu sein. Zwar gibt es eine Gegenbewegung, aber diese ist nicht stark genug, um eine Destabilisierung hervorzurufen. Das dürfte auch daran liegen, dass sie die Pandemie einfach leugnet, statt den getroffenen Maßnahmen aus „vernünftigeren“ Gründen zu widersprechen bzw. sie zu widerlegen.

Angesichts der immer offenkundiger werdenden Unfähigkeit der Staatslenker und ihrer Verwaltung dürfte sich der Unmut der breiten Bevölkerung allerdings weiter verstärken und damit diese Rechtfertigung der Corona-Maßnahmen in Frage stellen. Denn der Kontrollverlust droht nun eher durch zu rigide Einschränkungen. Paradoxerweise scheint die durch die Lockdown-Maßnahmen bedingte relativ geringe Ansteckungsgefahr nun auch dazu zu führen, dass die Zahl der Impfwilligen zu gering bleibt, was die Schlussfolgerung nahelegt, dass der scheinbare Lockdown-Erfolg ein Pyrrhus-Sieg war.

5. Analog zum vorigen Punkt sind Überlegungen zu sehen, dass mit allen Mitteln die Wirtschaftsordnung aufrecht erhalten werden soll, da die Menschen als Produktionsfaktoren und Endabnehmer zur notwendigen Systemstabilisatoren benötigt werden (S. dazu „Auf Gedeih und Verderb!„). Das Argument des Lebensschutzes liefert dafür einen perfekten Vorwand.

6. Schließlich scheint der Staat in dieser Pandemie der Vorgabe zu folgen, das individuelle Grundrecht „auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2 Abs. 2 GG) sei in jeder Hinsicht absolut: Der Staat müsse also alle denkbaren Maßnahmen ergreifen, um auch nur ein einziges Leben zu schützen bzw. retten.

Auch Habermas sieht das offenbar so: „Wenn aber demokratische Bürger nur den allgemeinen Gesetzen gehorchen, die sie sich selber, und zwar alle gemeinsam, gegeben haben, können sie auch keiner Politik zustimmen, die entgegen ihrer Gleichberechtigung das Leben einiger um der Interessen aller anderen willen aufs Spiel setzt.“ (ZEIT 7.5.2020, S. 43-44)

Er unterstellt damit, dass die Gleichberechtigung aller Einwohner eine Abwägung und Differenzierung verbietet. Nun gilt aber rechtlich, dass Grundrechte insbesondere bei Konflikten mit anderen Grundrechten (wie z. B. Menschenwürde, Berufsfreiheit, Bewegungsfreiheit) einer Abwägung und Differenzierung bedürfen. Selbst wenn Maßnahmen zum Lebensschutz also erforderlich und geeignet sind, müssen sie dabei auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, d. h.: Ist der durch die Maßnahmen angerichtete (materielle und immaterielle) Schaden angesichts des angestrebten (und realistischerweise zu erreichenden) Ziels und des damit verbundenen Nutzens vertretbar?

Der absolute Lebensschutz stellt also keine rechtliche Vorgabe dar (s. die Kritik von Verfassungsjuristen) und wird in der Praxis auch keineswegs so gehandhabt. Die in der Einleitung genannten Beispiele zeigen nämlich, dass der Schutz des Lebens auch bisher schon keineswegs als absolute Verpflichtung betrachtet wird.

Dieses im Übrigen bislang von allen Bürgern verinnerlichte Modell hätte sich der Staat also auch in der Corona-Pandemie zunutze machen können. Aber hier hat ausgerechnet er selbst den Menschen die Idee des erzwungenen Lebensschutzes in den Kopf und damit die bisher wie selbstverständlich geltenden Regeln außer Kraft gesetzt. Aber warum, und warum mit solcher Intensität?

Fazit
Politiker handeln selten primär rational, sondern macht- (bzw. mehrheits-)taktisch. Wenn man dann noch weitgehend unvorbereitet und ohne nennenswerte Erfahrungen handeln muss, verlässt man sich auf die üblichen Reflexe und/oder die Meinung von Experten. Denn gerade Letzteres hat den positiven Nebeneffekt, dass man bei falschen Entscheidungen den schwarzen Peter an diese weiterreichen kann und keine eigene Verantwortung übernehmen muss.

Meines Erachtens sind Verschwörungstheorien schon deshalb wenig überzeugend, weil diese langfristige Ziele und Planungen, abgestimmtes und diszipliniertes Verhalten sowie Furchtlosigkeit vor der Aufdeckung erfordern. Es ist nicht auszuschließen, dass eine kleine Gruppe von Politikern diese Anforderungen erfüllen würde, aber mit Sicherheit nicht Horden von (abwählbaren) Machthebern auf weltweiter Ebene.

Da sind schon eher der Herden- und Nachahmungstrieb, Überforderung durch Komplexität und die Angst vor Imageverlust plausible Erklärungen. Aber angesichts der Lockdown-Kollateralschäden materieller und immaterieller Art wird sich spätestens im Herbst bei der nächsten ernsten Infektionswelle die Frage stellen, ob das alles weiterhin Sinn macht und ob man nicht eine neue und bessere Strategie finden kann. Dies erfordert aber eine Auseinandersetzung mit der Bedeutung des Lebensschutzes im Vergleich mit anderen menschlichen Gütern und Werten.