1. Die Corona-Pandemie hat die Frage aufgeworfen, welchen Preis wir zu zahlen bereit sind, um Menschenleben zu retten.
Diese Frage ist keineswegs neu, sondern sie stellt sich in vielerlei Zusammenhängen, von der Organisation von Rettungseinsätzen über Lebensmittelgesetzgebung oder Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn bis hin zur TÜV-Zertifizierung von Kinderspielzeug. Die Antworten hierauf sind uneinheitlich: Zwar werden Gesundheit und Leben der Menschen als hohes Gut geschützt, aber in der konkreten Ausgestaltung handelt unsere Gesellschaft keineswegs einheitlich und logisch-konsequent (ohne dass uns dies jedoch immer bewusst wäre).
Die Corona-Pandemie wirft diese Frage in besonders akuter Weise auf: Zum einen sind unterschiedslos alle potenziell von einer Infektion (und einem frühzeitigen Ableben) bedroht, zum anderen sind die Kosten des Lebensschutzes gigantisch und weit jenseits dessen, was bislang als gerechtfertigt betrachtet wurde.
Aus der Analyse der hierfür auschlaggebenden Gründe ergibt sich, dass der Staat (ob bewusst oder unbewusst) nicht willens und/oder in der Lage ist, zu differenzieren und priorisieren, d. h. abzuwägen und zu entscheiden, und stattdessen lieber pauschale und totale (weitreichende) Maßnahmen trifft, die erhebliche Folgen für die kommende Generation haben werden.
In der Tat sind die hier zu treffenden Abwägungsentscheidungen grundlegend und existenziell, z. B.:
- Welches Leben ist schützenswerter: Das der Jungen oder Alten? Das der Reichen oder Armen? Das der sozial Engagierten oder Egoisten? Usw.
- Welche Wohlstandseinbußen sind wir bereit hinzunehmen, um Menschenleben zu retten? Wessen Wohlstand darf bzw. soll in wessen Lebensinteresse beschränkt werden? Wieviel darf die Verhinderung eines frühzeitigen Sterbens bzw. gesamtgesellschaftlich des „Übersterbens“ kosten?
Da das Besondere am Sterben ist, dass es früher oder später jeden trifft, geht es zudem genau genommen nicht darum, das Sterben an sich zu vermeiden, sondern frühzeitiges Sterben. Die Einbeziehung dieses Aspekts führt zur zusätzlichen schwierigen Abwägung, ab welchem Alter ein frühzeitiges Ableben ggf. hinnehmbar würde. Wollte man das ernsthaft entscheiden, dürfte man sich im Übrigen nicht auf eine reine zahlen- bzw. altersmäßige Betrachtung beschränken, sondern man müsste auch die Lebensqualität und vor allem den Beitrag zum Erhalt und zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft (also die kollektiven Interessen) berücksichtigen.
Der Staat als solcher verbietet sich solche abwägenden Überlegungen, notfalls mit Verweis auf die Ideen „unwerten Lebens“ der Nazis oder auf kommunistische Diktaturen, die ihren Ideologien Millionen Menschen geopfert haben, auch wenn es hier und heute ja gerade nicht um Entscheidungen einer Machtelite, sondern um demokratische Entscheidungen gehen würde.
Noch handelt es sich dabei jedenfalls um ein Tabuthema, dass zwar ständig im Raum steht, aber konsequent gemieden wird. Das scheint bislang auch noch der weit überwiegenden Volksmeinung zu entsprechen. Je gravierender die Lage aber für alle wird, und vor allem für junge Menschen, die den Eindruck haben, ihre Zukunft werde zugunsten der Lebensverlängerung der Alten ruiniert, umso unvermeidbarer wird diese Frage diskutiert und entschieden werden müssen, vor allem wenn schon im Herbst möglicherweise der nächste Lockdown droht. Und erst recht wird dies der Fall sein, wenn in ein paar Jahren die nächste Katastrophe eintritt und die staatlichen Ressourcen definitiv zu knapp werden, um noch Rettungsschirme aufzuspannen. Weiterlesen