1. Die Corona-Pandemie hat die Frage aufgeworfen, welchen Preis wir zu zahlen bereit sind, um Menschenleben zu retten.
Diese Frage ist keineswegs neu, sondern sie stellt sich in vielerlei Zusammenhängen, von der Organisation von Rettungseinsätzen über Lebensmittelgesetzgebung oder Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn bis hin zur TÜV-Zertifizierung von Kinderspielzeug. Die Antworten hierauf sind uneinheitlich: Zwar werden Gesundheit und Leben der Menschen als hohes Gut geschützt, aber in der konkreten Ausgestaltung handelt unsere Gesellschaft keineswegs einheitlich und logisch-konsequent (ohne dass uns dies jedoch immer bewusst wäre).
Die Corona-Pandemie wirft diese Frage in besonders akuter Weise auf: Zum einen sind unterschiedslos alle potenziell von einer Infektion (und einem frühzeitigen Ableben) bedroht, zum anderen sind die Kosten des Lebensschutzes gigantisch und weit jenseits dessen, was bislang als gerechtfertigt betrachtet wurde.
Aus der Analyse der hierfür auschlaggebenden Gründe ergibt sich, dass der Staat (ob bewusst oder unbewusst) nicht willens und/oder in der Lage ist, zu differenzieren und priorisieren, d. h. abzuwägen und zu entscheiden, und stattdessen lieber pauschale und totale (weitreichende) Maßnahmen trifft, die erhebliche Folgen für die kommende Generation haben werden.
In der Tat sind die hier zu treffenden Abwägungsentscheidungen grundlegend und existenziell, z. B.:
- Welches Leben ist schützenswerter: Das der Jungen oder Alten? Das der Reichen oder Armen? Das der sozial Engagierten oder Egoisten? Usw.
- Welche Wohlstandseinbußen sind wir bereit hinzunehmen, um Menschenleben zu retten? Wessen Wohlstand darf bzw. soll in wessen Lebensinteresse beschränkt werden? Wieviel darf die Verhinderung eines frühzeitigen Sterbens bzw. gesamtgesellschaftlich des „Übersterbens“ kosten?
Da das Besondere am Sterben ist, dass es früher oder später jeden trifft, geht es zudem genau genommen nicht darum, das Sterben an sich zu vermeiden, sondern frühzeitiges Sterben. Die Einbeziehung dieses Aspekts führt zur zusätzlichen schwierigen Abwägung, ab welchem Alter ein frühzeitiges Ableben ggf. hinnehmbar würde. Wollte man das ernsthaft entscheiden, dürfte man sich im Übrigen nicht auf eine reine zahlen- bzw. altersmäßige Betrachtung beschränken, sondern man müsste auch die Lebensqualität und vor allem den Beitrag zum Erhalt und zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft (also die kollektiven Interessen) berücksichtigen.
Der Staat als solcher verbietet sich solche abwägenden Überlegungen, notfalls mit Verweis auf die Ideen „unwerten Lebens“ der Nazis oder auf kommunistische Diktaturen, die ihren Ideologien Millionen Menschen geopfert haben, auch wenn es hier und heute ja gerade nicht um Entscheidungen einer Machtelite, sondern um demokratische Entscheidungen gehen würde.
Noch handelt es sich dabei jedenfalls um ein Tabuthema, dass zwar ständig im Raum steht, aber konsequent gemieden wird. Das scheint bislang auch noch der weit überwiegenden Volksmeinung zu entsprechen. Je gravierender die Lage aber für alle wird, und vor allem für junge Menschen, die den Eindruck haben, ihre Zukunft werde zugunsten der Lebensverlängerung der Alten ruiniert, umso unvermeidbarer wird diese Frage diskutiert und entschieden werden müssen, vor allem wenn schon im Herbst möglicherweise der nächste Lockdown droht. Und erst recht wird dies der Fall sein, wenn in ein paar Jahren die nächste Katastrophe eintritt und die staatlichen Ressourcen definitiv zu knapp werden, um noch Rettungsschirme aufzuspannen.2. Man könnte dem entgegenhalten, dass die beschlossenen Impfpriorisierungen und schrittweisen Lockerungen bzw. Öffnungen für Geimpfte doch auf solchen Abwägungen beruhen. Darauf ist jedoch Folgendes zu entgegnen:
Die Priorisierungen wurden nicht diskutiert bzw. zur Diskussion gestellt, sondern durch die Exekutive festgelegt. Dabei haben systemstabilisierende Personen (z. B. Gesundheitsberufe, Staatsorgane, Betreuungspersonal) sowie Alte und Kranke den Vorzug bekommen, ohne sich zu fragen, ob es im Interesse aller nicht sinnvollere Priorisierungen gäbe, die dazu beitragen, die Pandemie wesentlich schneller in den Griff zu bekommen (z. B. Kinder und Jugendliche, Menschen in sozialen Brennpunkten und hoher Bevölkerungsdichte).
Diese „Alternativlosigkeit“ wurde nicht in Frage gestellt, sondern man hat versucht, durch einen größer werdenden „Impfkuchen“ nachzubessern, was zunächst einmal zur Entspannung geführt hat, weil jeder Impfwillige auch eine Impfung erhalten konnte. Dies führt jedoch zur Folgefrage, wie man mit Impfunwilligen umgehen soll: Ist es gerechtfertigt, im Interesse ihres Lebensschutzes weiterhin Lockdown-Maßnahmen zu verhängen? Ist es richtig, dass die Gemeinschaft die Kosten der Gesundheitsvor- und -nachsorge (inkl. möglicher Krankenhausbehandlung) dieser Personen übernimmt? Wo endet die Fürsorgepflicht des Staates (d. h. auch die Solidaritätspflicht aller Bürger) und wo beginnt die Eigenverantwortung (und Haftung gegenüber anderen) jedes Einzelnen?
3. Alle am öffentlichen Diskurs Beteiligten scheinen sich bislang jedenfalls einig zu sein, die grundlegenden Fragen möglichst nicht zu stellen und zu diskutieren. Aber wäre das wirklich so problematisch oder riskant?
Sucht man nach Gründen für diese weitgehende Vermeidungshaltung, findet man vor allem die Furcht des Staates, ein Abwägen von Menschenleben und anderen Interessen könnte den Zusammenhalt der Gesellschaft zerstören und damit die Einheit und Stabilität des Staates gefährden.
Dem sind zwei Argumente entgegenzuhalten:
- Das Abwägen ist unumgänglich und findet in Wirklichkeit bereits jetzt stillschweigend und/oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt (s. 4).
- Das begründete und transparente Abwägen kann die Funktionsfähigkeit und den Zusammenhalt der Gesellschaft sogar fördern (s. 5).
4. Absoluter Lebensschutz ist zwar ein einfaches Prinzip, aber es ist deshalb keineswegs gerecht und langfristig sinnvoll. Denn wer sich der Diskussion hierüber verweigert, optiert damit implizit für all jene Mechanismen, die letztlich
- die Verantwortung für Entscheidungen über Leben und Sterben(lassen) lieber einzelnen Personen überlassen, bzw. sie ihnen aufbürden (so z. B. die „Triage“-Entscheidungen von Ärzten in Krankenhäusern), statt sie als Gesellschaft zu beschließen, oder
- die Starken und Mächtigen bevorteilen, wie es jetzt weit überwiegend der Fall ist. Auch diese soziale Dimension wird derzeit deutlich vernachlässigt und zu Verwerfungen führen, ohne dass eine ernsthafte Auseinandersetzung darüber geführt worden wäre, ob diese uns das wert sind.
Fügt man diese zahllosen „Einzelschicksale ohne vereinbarte Abwägungsregeln“ zu einem Gesamtbild zusammen, ergeben sich in Wirklichkeit implizit sehr wohl allgemeingültige Abwägungsregeln: Zufall (Pech), eigene „Schuld“, Unwichtigkeit der Betroffenen, Risikobereitschaft der Einzelnen, Schadensminimierung sowie Anonymität bzw. Nichtöffentlichkeit sind wichtige Umstände bzw. Kriterien, welche die Toleranz der Gesellschaft als Ganzes (und damit des Staates) gegenüber dem Sterben (der anderen) prägen.
Dieses im Grunde durch die „Gerechtigkeitsmaschinen“ Zufall, Selbstverantwortung und Nutzen/Schaden-Relation funktionierende System ist letztlich intransparent und chaotisch. Der Staat (und in gewissem Umfang auch Unternehmen und Private) haben immerhin in der Vergangenheit bzgl. anderer Problemstellungen versucht, diesen Defiziten in gewissem Maße durch eine Quantifizierung entgegenzuwirken. Es wird dabei versucht, eine gewisse Rationalität und Ordnung dadurch zu schaffen, den Wert eines Menschenlebens bzw. die Kosten eines Todesfalls monetär zu bewerten und gegen den Aufwand zum Schutz von Menschenleben aufzurechnen. Auch die Wirtschaftswissenschaft hat sich mit dieser Thematik schon länger beschäftigt und über die ökonomische Theorie des Rechts im Übrigen auch Einfluss auf das Rechtsdenken genommen (das politische Denken der letzten Jahrzehnte ist ohnehin massiv vom ökonomischen Denken beeinflusst worden). Auch in der Praxis von Justiz und Verwaltung werden solche Überlegungen (insbesondere Kosten-Nutzen-Bewertungen) de facto auch angestellt (s. z. B. J. Klare, Was bin ich wert? (2011), A. Falk), aber so nicht offen ausgesprochen, was das Ganze einer rationalen Diskussion entzieht.
Dabei ist im Grunde auch die Verweigerung des Abwägens letztlich das Ausüben einer Option, welche die oben genannten impliziten Abwägungsregeln zur Anwendung bringt.
M. a. W. bedeutet das: Man kann letztlich nicht „nicht-abwägen“, sondern allenfalls explizite und transparente, gemeinsam festgelegte Abwägungsregeln vermeiden und es stattdessen den Zufällen der gesellschaftlichen Entwicklung und Dynamik überlassen, wie die letztlich unvermeidbare Abwägung in jedem Einzelfall ausfällt.
5. Die Angst vor der notwendigen Auseinandersetzung mit dem Abwägen in der aktuellen Pandemiesituation ist also offenbar mindestens so groß wie die Angst vor dem Sterben, und sie wird genauso tabuisiert.
Dabei kann das Ergebnis des notwendigen Abwägens selbstverständlich auch derart sein, dass wie bisher die Solidarität aller der gesellschaftliche Standard in jeder Hinsicht bleibt. Das würde zumindest dem Eindruck entgegenwirken, „unkontrollierbare Mächte“ würden das ganze System manipulieren und die Bürger müssten die Folgen ausbaden. Und man könnte dann auch jene in der Statistik versteckten Sterbefälle einbeziehen und dabei substanziell klären, welches bzw. wessen Leben in unserer Gesellschaft in welcher Form und zu welchem Preis schützenswert ist.
Dagegen wird man argumentieren, dass solche Diskussionen das Ende einer friedvollen Gesellschaft hervorrufen würden. Das Ergebnis einer Abwägung, die zu einer differenzierten Handhabung führt, muss aber keineswegs zu einem Gesellschaftskampf führen. Eine gemeinsam beschlossene Priorisierung könnte vielmehr den Grundsatz der Selbstverantwortung stärken, sowohl auf individueller als auch auf kollektiver Ebene. Denn es geht ja nicht darum, Menschen aktiv ins Jenseits zu befördern, sondern z. B. jedem Einzelnen grundsätzlich die Verantwortung für seinen (Selbst)Schutz aufzuerlegen, statt die Bürger zu entmündigen und das Gemeinwohl mit dem Argument einer Sterbeprävention massiv zu gefährden.
Denn die Verweigerung einer offenen Diskussion geht auch jetzt schon zu Lasten vieler Menschen und verursacht langfristige Kollateralschäden, die ja auch konkret von Menschen getragen werden müssen. Dass dies von den negativ Betroffenen überhaupt hingenommen wird, liegt wohl in erster Linie daran, dass sie mit nebensächlichen Statistiken, Diskussionen und Geschehnissen konsequent auf die falsche Fährte gesetzt werden.
So gesehen sind die Kosten der aktuellen Pandemiebekämpfung letztlich der Preis dafür, dass wir uns dieser Diskussion verweigern.
6. Dennoch sollte man bei alledem nicht glauben, noch so sachliche und fundierte Diskussionen und hierauf aufbauende Entscheidungen seien in der Lage, alle Probleme zu lösen.
Die Auseinandersetzungen über diese Fragen könnten z. B. auch zu der Erkenntnis führen, dass die Komplexität unserer Gesellschaft so groß ist, dass keine kohärenten allgemeinen Abwägungsregeln gefunden werden können, sondern dass die einzige Möglichkeit, Akzeptanz für Tragik und subjektive empfundene Ungerechtigkeit zu finden, gerade jene „blinden“ Entscheidungsmechanismen erfordert, die sich einer normativen allgemeingültigen Regelung entziehen. Das Symbol der blinden Justitia würde so einen tieferen Sinn erhalten.
Aber vielleicht ist der Corona-Aktionismus der Politiker ja auch einfach ihrer Überforderung geschuldet und ihrer Befürchtung, man werde sich ohnehin auf Nichts einigen können. Dies führt dazu, dass sie Expertenmeinungen einholen und damit die Verantwortung für Entscheidungen abgeben können. So gewinnen Wissenschaftler einen prägenden gesellschaftlichen Einfluss. Leider sind diese aber keine Fachleute des Abwägens und des Pragmatismus.
Die Gesellschaft darf zwar Rationalität nicht aufgeben, aber die zu treffenden Abwägungen beruhen auf Werten, die durch wissenschaftliche Erkenntnisse zwar unterfüttert, aber nicht ersetzt werden können. Auch der Ethikrat als „Wertekompetenzzentrum“ kann zwar kluge Empfehlungen abgeben. Aber letztlich beruhen die festzulegenden Regeln darauf, dass sie Akzeptanz in der Gesellschaft finden. Insofern wird auch die Politik sich nicht auf Dauer der Notwendigkeit von Abwägungsregeln entziehen können, um den Lebensschutz in zukunftstaugliche Bahnen zu lenken.
Sollte der Klimawandel zu weiteren Katastrophen führen (s. die Folgen der kürzlichen Überschwemmungen), wird sich die Notwendigkeit von Entscheidungen zum Umgang mit Lebensrisiken jedenfalls weiter verschärfen.