Demokratiereife

Zu den Errungenschaften der westlichen Zivilisation zählt zweifellos das Demokratieprinzip als grundlegender Ordnungsgrundsatz unseres Gemeinschafts- bzw. Staatswesens. Es hat in den letzten 200 Jahren in vielen Staaten in verschiedensten Ausprägungen auch ordentliche Dienste geleistet und scheint hierzulande den meisten so selbstverständlich, dass leicht übersehen wird, dass dessen Konkretisierung – insbesondere durch das allgemeine Wahlrecht – schon seinerzeit (auch in Deutschland) keineswegs zügig und problemlos erfolgt ist.

Die Stärke der Demokratie ist, dass die Masse des Volkes nicht nur nach ihrer Meinung gefragt wird, sondern im Prinzip das Votum der Mehrheit auch tatsächlich in Macht und Führungsanspruch umgesetzt wird, und zwar so, dass alle paar Jahre jeder eine Chance auf Machtbeteiligung erhält (zumindest in der Form, dass er die „Richtigen“ wählt). Ihre Attraktivität verdankt die Demokratie daneben auch der Tatsache, dass sie mit den Freiheits- und Gleichheitsgrundsätzen gut vereinbar ist – sofern man diese denn (wie in den westlichen Staaten üblich) tatsächlich einführtl, was allerdings nicht zwingend denknotwendig ist.

Leider schwächelt die Demokratie aus verschiedenen Gründen, die in Verbindung mit der doppelten Frage stehen, ob die Demokratie in den westlichen Staaten nicht schon „überreif“ ist, und ob weniger entwickelte Staaten überhaupt schon reif für die Demokratie sind. Wenn dem so ist, kann die Demokratie dann über einen geeigneten Reifeprozess gerettet werden? Weiterlesen

Ende, Wende oder Blende?

Ende?
Nichts scheint die Menschen derzeit mehr zu beschäftigen als die Gefahren, die von Donald Trump ausgehen. Natürlich ist es äußerst bedenklich, wenn ein psychisch schwer gestörter Mann in eine solche Machtposition gerät. Aber sein Irresein bleibt einigermaßen kalkulierbar, und selbst wenn er mit Atomwaffen spielen möchte, wird das keine Kettenreaktion zur Folge haben, die das Ende der Menschheit zur Folge hat. Dazu bedürfte es noch einiger Irrer an anderer Stelle, was zwar nicht unmöglich ist, aber verrückte mächtige Herrscher mit Selbstmordneigung gibt es zum Glück dann doch nicht so viele. Die Welt hat zwölf Jahre Hitler überstanden, sie wird auch (maximal) acht Jahre Trump überstehen. (Die Möglichkeit eines zwischenzeitlichen rechten Putsches in den USA dürfte derzeit nicht all zu groß einzuschätzen sein.) Weiterlesen

hEUchlerisch

Trump ordnet an, die Grenze zu Mexiko durch zusätzliche Zäune gegen illegale Migration zu sichern.
Die EU verurteilt das als inakzeptabel und menschenunwürdig. Selbstverständlich sind die Zäune zwischen Marokko und der spanischen Exklave, oder die zwischen Griechenland und Mazedonien, etwas vollkommen Anderes und Legitimes.

Trump verbietet die Einreise von Einwohnern bestimmter muslimischer Staaten, auch wenn es sich um Flüchtlinge handelt.
Die EU betrachtet dies als Rechtsbruch und kritisiert es als menschenverachtend. Das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei und die Abwehr afrikanischer Migranten im Mittelmeerraum orientieren sich derweil natürlich konsequent an den Standards des Völkerrechts und der Menschenrechte.

Man darf Trump gerne kritisieren. Aber wer im Glashaus sitzt, sollte nur dann mit Steinen werfen, wenn ihm egal ist, dass das Haus zu Bruch geht.

Politik und Schulen am PULSS der (Hoch-)Begabten?

Angesichts der Tatsache, dass Schulpolitik sich lange Zeit fast ausschließlich damit beschäftigt hat, die Integration bzw. Inklusion sozial, bildungsmäßig und gesundheitlich Schwacher, Gefährdeter oder Benachteiligter zu verbessern (eigentlich zurecht), die Statistiken erfolgreicher Schulbewältiger bzw. -abgänger durch alle möglichen Tricks nach oben zu treiben (zu Unrecht) und das PISA-Trauma zu verarbeiten (na ja …), freut man sich über jede Aufmerksamkeit, die begabten Schülerinnen und Schülern geschenkt wird.

Worauf das neuerliche Interesse an dieser Gruppe zurückzuführen ist, kann man nur erahnen. Beigetragen haben dürfte aber die verallgemeinerte Erfahrung, dass die Förderung Begabter nicht nur diesen selbst zugute kommt, sondern auch der Gesellschaft insgesamt – und nicht zuletzt den Statistiken … Weiterlesen

Facebook, Fakebook und Faktbook

Das derzeit allerorts beobachtete und allseits kommentierte Postfaktische ist m. E. weniger ein Beispiel dafür, dass heute mehr geschummelt, erfunden und gelogen wird, als vielmehr dafür, dass sich diejenigen, die sich im Besitz der faktenbasierten Wahrheit wähnten, sowohl mit einer neuen Realität auseinandersetzen als auch mit einer neuen Sichtweise hierauf anfreunden müssen.

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Frauen, Männer und Diskriminierung

Das Gender-Thema treibt seltsame Blüten, und die besonders Gleichstellungs-Engagierten sind gelegentlich so im Erfolgsrausch, dass sie Gefahr laufen, dem im Kern berechtigten Anliegen letztlich zu schaden. Denn je skurriler die Anklagen und Forderungen, desto deutlicher wird, wie wenig fundiert vieles von dem ist, was da behauptet und kritisiert wird.

Selbst ein so elementarer Begriff wie „Diskriminierung“ wird mit willkürlichen Bedeutungen versehen und immer dann ins Spiel gebracht, wenn irgendeine Form der Benachteiligung vermutet wird. Auch zu „Gleichberechtigung“ scheint den Protagonisten nicht mehr als „Gleichmacherei“ einzufallen.

Deshalb sind hier ein paar klärende Feststellungen dringend von Nöten (dem einen oder anderen dürfte es auch nicht schaden, einfach mal auf wikipedia das Stichwort „Diskriminierung“ durchzulesen), ebenso eine Erinnerung daran, was statt rechtlicher Argumente wirklich wirksam und wünschenswert wäre:

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Gefühlte Wahrheit und die Vernunft des Wahlvolks

Viele politische Beobachter scheinen irritiert, weil das (Wahl)Volk sich offenbar irrational verhält, ja sogar bereit ist, gegen seine objektiven Interessen zu handeln und entscheiden.

Schlimmer noch: Nicht wenige Politiker selbst, ehedem natürlich noch authentisch und ehrlich, dann nur noch politisch korrekt, lügen inzwischen hemmungslos drauflos, ohne dass das Volk sie abstraft. Im Gegenteil: Viele Wähler scheinen sogar darauf gewartet zu haben, dass ihnen endlich einer sagt, was sie schon immer hören wollten, aber niemand sich getraut hat, zu fragen/sagen, weil es Unsinn ist.

Kommt das wirklich überraschend?

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Viel Geschreibsel um fast gar nichts

Viel Rauch um fast gar nichts. Wo ist der Feminismus, wenn man ihn braucht? So überschreibt E. Raether in der ZEIT (1.12.16 S. 6) einen seitenlangen Artikel, bei dem man zumindest ansatzweise eine inhaltlich orientierte Auseinandersetzung mit dem Feminismus erwartet hätte.

Es geht aber nicht um eine Sachlichkeit, sondern Raether ist schlecht zu sprechen auf das eigene Geschlecht bzw. die Feministinnen (oder kann man als Mann auch Feminist sein?), bringt dabei aber keinen klaren Gedankengang zustande: Sie scheint besoffen und überfordert von einer Vielzahl von Themen, die alle irgendwie mit Feminismus zu tun haben: Mainsplaner, Trump, sexuelle Gewalt in Deutschland gegenüber Frauen, Selbstbetrachtung erfolgreicher Frauen der Mittelschicht, sozial unsensible Schauspielerinnen, LGBTQIA, Sexismus und Moral, Frauenrechte und Gleichberechtigung, Frausein in geschützten Räumen der westlichen Gesellschaften, usw. usw. Das liest sich, als hätte sie zum Jahresende ihren Zettelkasten ausgeräumt und daraus einen Artikel gemacht, damit zur Soll-Erfüllung der Genderquote in der ZEIT beigetragen, ansonsten aber jene bestätigt, die noch nie verstanden haben, was das Sammelsurium an Themen, die dem Feminismus zugeordnet werden, eigentlich im Kern bedeuten soll. Raether selbst scheint es auch nicht zu wissen, denn außer ihre (verloren gegangenen) Mitstreiterinnen zu kritisieren bringt sie die Anliegen der Frauen – welche auch immer sie gemeint haben könnte, vermutlich einfach „alle“ – keinen Schritt weiter.

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Rückwirkende Beglückung : Wiedergutmachung als Staatsaufgabe

Einleitung
Für die Sanktionierung begangener Fehler gilt im Zivilrecht der Grundsatz der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, und falls das nicht (vollständig) möglich ist, ersatzweise eine Geldleistung durch den Verursacher. Gerade bei der ‚Beschädigung‘ immaterieller Werte sind dieser Wiedergutmachung aber Grenzen gesetzt. Und so unmoralisch das Verhalten auch gewesen sein mag, bestraft werden soll der Täter im deutschen Zivilrecht jedenfalls nicht.

Letzteres ist hingegen der zentrale Ansatzpunkt des Strafrechts: Nicht Wiedergutmachung steht hier im Vordergrund, sondern Bestrafung des verwerflichen Verhaltens im gesellschaftlichen Interesse, aber auch zwecks Genugtuung des Opfers.

So weit so gut.

Kritischer ist die Frage, wie eine einmal ausgesprochene Sanktion wieder rückgängig gemacht werden kann, insbesondere wenn sie auf einem „falschen“ Urteil beruht. Zwar soll das mehrstufige Justizsystem eine solche Fehleranfälligkeit minimieren, ausgeschlossen werden können Fehlurteile jedoch nicht. Aber aus Gründen der Rechtssicherheit lässt unser Rechtssystem es nur in Ausnahmefällen zu, einen „Fall“ neu aufzurollen, insbesondere durch das Wiederaufnahmeverfahren im Strafrecht.

All diesen Maßnahmen ist jedenfalls gemein, dass sie sich auf individueller Ebene abspielen. Es gibt grundsätzlich keine kollektive Sanktionierung oder Wiedergutmachung, und entsprechend auch keine kollektive Rückgängigmachung derselben. Kollektive Maßnahmen sind nicht Aufgaben der Justiz, sondern der Politik. Und diese ist mit dem Instrument der kollektiven Widergutmachung, gerade im Strafrecht, sehr restriktiv umgegangen.

Nun gibt es eine Initiative (BT-Drs. 18/9882 vom 30.9.2016 ), die eine kollektive Rehabilitierung jener ca. 50.000 homosexuellen Männer realisieren will, die im Zeitraum 1949-1969 nach dem formal erst 1994 abgeschafften § 175 StGB a. F. verfolgt und verurteilt wurden.

Zwecks Stärkung ihrer (politisch umstrittenen) argumentativen Position hat die Antidiskiminierungsstelle des Bundes ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben (M. Burgi, D. Wolff, Rechtsgutachten zur Frage der Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer: Auftrag, Optionen und verfassungsrechtlicher Rahmen, erstellt im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Mai 2016). Der objektiven Qualität eines Gutachtens tun solche politischen Beauftragungen i. d. R. nicht gut, und es verwundert deshalb auch nicht, dass dessen Ergebnis zufälligerweise die Meinung der Auftraggeberin stärkt. Ohne das Vorhaben politisch werten zu wollen, ist aus rechtlicher Sicht aber problematisch, dass das Gutachten nicht nur Handlungsmöglichkeiten, sondern sogar Pflichten des Gesetzgebers identifiziert, die jedoch auf verschiedenen Wertungen beruhen, deren unbesehene rechtliche Umsetzung einen Präzedenzfall schaffen könnte, der ungeahnte und sehr wahrscheinlich auch ungewollte Konsequenzen haben könnte.

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