Gefühlte Wahrheit und die Vernunft des Wahlvolks

Viele politische Beobachter scheinen irritiert, weil das (Wahl)Volk sich offenbar irrational verhält, ja sogar bereit ist, gegen seine objektiven Interessen zu handeln und entscheiden.

Schlimmer noch: Nicht wenige Politiker selbst, ehedem natürlich noch authentisch und ehrlich, dann nur noch politisch korrekt, lügen inzwischen hemmungslos drauflos, ohne dass das Volk sie abstraft. Im Gegenteil: Viele Wähler scheinen sogar darauf gewartet zu haben, dass ihnen endlich einer sagt, was sie schon immer hören wollten, aber niemand sich getraut hat, zu fragen/sagen, weil es Unsinn ist.

Kommt das wirklich überraschend?

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Viel Geschreibsel um fast gar nichts

Viel Rauch um fast gar nichts. Wo ist der Feminismus, wenn man ihn braucht? So überschreibt E. Raether in der ZEIT (1.12.16 S. 6) einen seitenlangen Artikel, bei dem man zumindest ansatzweise eine inhaltlich orientierte Auseinandersetzung mit dem Feminismus erwartet hätte.

Es geht aber nicht um eine Sachlichkeit, sondern Raether ist schlecht zu sprechen auf das eigene Geschlecht bzw. die Feministinnen (oder kann man als Mann auch Feminist sein?), bringt dabei aber keinen klaren Gedankengang zustande: Sie scheint besoffen und überfordert von einer Vielzahl von Themen, die alle irgendwie mit Feminismus zu tun haben: Mainsplaner, Trump, sexuelle Gewalt in Deutschland gegenüber Frauen, Selbstbetrachtung erfolgreicher Frauen der Mittelschicht, sozial unsensible Schauspielerinnen, LGBTQIA, Sexismus und Moral, Frauenrechte und Gleichberechtigung, Frausein in geschützten Räumen der westlichen Gesellschaften, usw. usw. Das liest sich, als hätte sie zum Jahresende ihren Zettelkasten ausgeräumt und daraus einen Artikel gemacht, damit zur Soll-Erfüllung der Genderquote in der ZEIT beigetragen, ansonsten aber jene bestätigt, die noch nie verstanden haben, was das Sammelsurium an Themen, die dem Feminismus zugeordnet werden, eigentlich im Kern bedeuten soll. Raether selbst scheint es auch nicht zu wissen, denn außer ihre (verloren gegangenen) Mitstreiterinnen zu kritisieren bringt sie die Anliegen der Frauen – welche auch immer sie gemeint haben könnte, vermutlich einfach „alle“ – keinen Schritt weiter.

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Sportreporter

Die schreibenden Trillerpfeifen der Systemsportpresse besitzen das Taktgefühle einer Eckfahne, der Elfmeterpunkt ist die bleiche Sonne ihres geistigen Universums, klein, kalt und ungerührt, auf Rasenhöhe null und immer an derselben Stelle.“ (FINIS, Das Letzte, ZEIT 24.11.2016, S. 57)

Rückwirkende Beglückung : Wiedergutmachung als Staatsaufgabe

Einleitung
Für die Sanktionierung begangener Fehler gilt im Zivilrecht der Grundsatz der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, und falls das nicht (vollständig) möglich ist, ersatzweise eine Geldleistung durch den Verursacher. Gerade bei der ‚Beschädigung‘ immaterieller Werte sind dieser Wiedergutmachung aber Grenzen gesetzt. Und so unmoralisch das Verhalten auch gewesen sein mag, bestraft werden soll der Täter im deutschen Zivilrecht jedenfalls nicht.

Letzteres ist hingegen der zentrale Ansatzpunkt des Strafrechts: Nicht Wiedergutmachung steht hier im Vordergrund, sondern Bestrafung des verwerflichen Verhaltens im gesellschaftlichen Interesse, aber auch zwecks Genugtuung des Opfers.

So weit so gut.

Kritischer ist die Frage, wie eine einmal ausgesprochene Sanktion wieder rückgängig gemacht werden kann, insbesondere wenn sie auf einem „falschen“ Urteil beruht. Zwar soll das mehrstufige Justizsystem eine solche Fehleranfälligkeit minimieren, ausgeschlossen werden können Fehlurteile jedoch nicht. Aber aus Gründen der Rechtssicherheit lässt unser Rechtssystem es nur in Ausnahmefällen zu, einen „Fall“ neu aufzurollen, insbesondere durch das Wiederaufnahmeverfahren im Strafrecht.

All diesen Maßnahmen ist jedenfalls gemein, dass sie sich auf individueller Ebene abspielen. Es gibt grundsätzlich keine kollektive Sanktionierung oder Wiedergutmachung, und entsprechend auch keine kollektive Rückgängigmachung derselben. Kollektive Maßnahmen sind nicht Aufgaben der Justiz, sondern der Politik. Und diese ist mit dem Instrument der kollektiven Widergutmachung, gerade im Strafrecht, sehr restriktiv umgegangen.

Nun gibt es eine Initiative (BT-Drs. 18/9882 vom 30.9.2016 ), die eine kollektive Rehabilitierung jener ca. 50.000 homosexuellen Männer realisieren will, die im Zeitraum 1949-1969 nach dem formal erst 1994 abgeschafften § 175 StGB a. F. verfolgt und verurteilt wurden.

Zwecks Stärkung ihrer (politisch umstrittenen) argumentativen Position hat die Antidiskiminierungsstelle des Bundes ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben (M. Burgi, D. Wolff, Rechtsgutachten zur Frage der Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer: Auftrag, Optionen und verfassungsrechtlicher Rahmen, erstellt im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Mai 2016). Der objektiven Qualität eines Gutachtens tun solche politischen Beauftragungen i. d. R. nicht gut, und es verwundert deshalb auch nicht, dass dessen Ergebnis zufälligerweise die Meinung der Auftraggeberin stärkt. Ohne das Vorhaben politisch werten zu wollen, ist aus rechtlicher Sicht aber problematisch, dass das Gutachten nicht nur Handlungsmöglichkeiten, sondern sogar Pflichten des Gesetzgebers identifiziert, die jedoch auf verschiedenen Wertungen beruhen, deren unbesehene rechtliche Umsetzung einen Präzedenzfall schaffen könnte, der ungeahnte und sehr wahrscheinlich auch ungewollte Konsequenzen haben könnte.

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Postfaktisch, prärational

Zu den derzeit am häufigsten verbreiteten Scheinwahrheiten zählt die Aussage, wir lebten „ja bekanntlich in einem postfaktischen Zeitalter“. Dass das „bekanntlich“ dazu dient, das eigene Nachplappern als eigenständig erarbeitete Erkenntnis aussehen zu lassen, bedarf keiner weiteren Kommentierung. Wohl aber der Kern der Aussage vom neuerdings (?) angebrochenen postfaktischen Zeitalter.

Nicht gemeint sein kann damit, was das Wort „postfaktisch“ eigentlich ausdrückt, nämlich dass wir die Fakten überwunden bzw. hinter uns gelassen hätten. Denn solange es ein Sein gibt, gibt es Fakten. Und noch ist unsere Welt nicht untergegangen.

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Ein Recht auf Kränkungsentschädigung?

Jens Jessen hat in der ZEIT vom 6.10 (S. 41) einen interessanten Artikel über ‚Die Macht der Beleidigten‘ geschrieben. Zwar vermischt er m. E. unzulässigerweise das Beleidigtsein mit anderen Formen des Protests, aber im Kern bildet er zutreffend ein in weiten Teilen der westlichen Gesellschaft grassierendes Phänomen ab.

 Leider belässt er es weitgehend bei einer Beschreibung und Deutung, ohne systematisch der Frage nachzugehen, wie es dazu kommen konnte. Dies soll ansatzweise hier getan werden, mit einem besonderen Blick auf die Rolle, die das Recht in diesem Zusammenhang spielt.

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Individualmedizin

Der größte gedankliche Fehler der Medizin besteht darin zu glauben, alle Menschen seien gleich bzw. funktionierten in gleicher Weise, so dass es letztlich nur darum gehe, die richtigen Therapien oder Medikamente – einheitlich für alle – zu finden.

In einigen Jahrzehnten wird man vermutlich erkannt haben, dass die Menschen sich in vielerlei – und vor allem auch medizinisch relevanter – Hinsicht unterscheiden. Zu den prägendsten Unterscheidungsmerkmalen zählt die Psyche, die gleichzeitig so individuell und so eng mit dem Körper verbunden ist, dass – abgesehen von unfallbedingten Ursachen – wohl kaum eine Erkrankung identisch mit einer gleich bezeichneten bei einem anderen Menschen ist. In der Behandlung spielt darüber hinaus auch das Verhältnis Arzt – Patient eine wichtige Rolle, die manchmal größer ist als die Art der angewandten Therapie.

Erst wenn die Medizin diese Individualisierung erfolgreich bewältigt, wird sie den nächsten Quantensprung in der medizinischen Entwicklung schaffen. Bis dahin bleibt den Patienten nur die Möglichkeit, diese Individualisierung durch Selbsterkenntnis zu unterstützen und einen Arzt zu finden, der hierfür ein offenes Ohr und das richtige Gespür besitzt.

Gesichtswahrender Selbstmord?

Wie schlecht komplexe Themen von den Medien bzw. Journalisten bewältigt werden, kann man täglich erfahren. Nicht um eine Lügenpresse, sondern um eine Ignorantenpresse muss man sich in Wirklichkeit ernste Sorgen machen. Wenn dann auch noch Emotionen hinzukommen, schlägt die Gehirnmaschinerie der 4. Macht im Staate mehr als einmal ‚tilt‘.

Ein schönes Beispiel dafür liefern seit einiger Zeit die Diskussionen um internationale Wirtschaftsverträge wie CETA, TTIP oder TISA (s. hier und hier). Dass die Bevölkerung sich darüber ereifert, ist nachvollziehbar, weil sie zumindest ahnt, dass hier etwas Entscheidendes komplett an ihr vorbeizulaufen droht. Anstatt sich aber eigenständig damit zu beschäftigen und substanzielle Aufklärungsarbeit zu betreiben, beschränken sich die Medien darauf, zu beschreiben, was die Befürworter oder Gegner gerade sagen, glauben, behaupten, tun usw.. Was von ihnen mangels Kompetenz oder Interesse nicht thematisiert wird, findet demnach keinen Widerhall, auch wenn es Dinge sind, die letztlich den Kern dieser Verträge darstellen.

Die schlechteste Figur bei diesem Spiel machen jene Journalisten, die dann auch noch glauben, das Geschehen kommentieren zu müssen: Meinungsfreude gepaart mit Ignoranz war noch selten ein Qualitätsmerkmal. Wenn aber die Meinung nicht mal eigenes Denken reflektiert, sondern das Geplapper anderer nachahmt, und zudem nicht einmal ein minimales Problembewusstsein erkennbar ist, dann verschlägt mir das immer noch die Sprache.

Ein aktuelles Beispiel dafür war die Weigerung einiger belgischer Regionalparlamente, einer vorläufigen Inkraftsetzung von CETA zuzustimmen.

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