„Je mehr sich die Kommunikation ins Digitale verlagert, desto mehr Befugnisse benötigen Polizei und Geheimdienste, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Und je stärker Daten zur Währung der Zukunft werden, desto dringlicher das Bedürfnis nach der Regulierung privater Akteure. … Doch die Einseitigkeit, mit der die Diskussion geführt wird, erfordert eine kritischere Haltung gegenüber staatlichen Totschlagargumenten wie Kinderpornographie oder Terrorismusgefahr und ein besseres Verständnis dessen, wann und wozu vermeintliche „Datenkraken“ die Informationen ihrer Nutzer tatsächlich auswerten. Denn Wissen ist nicht nur Macht, sondern bestimmt auch darüber, wer die Macht über das Wissen erhält.“
Mit diesen durchaus vernünftigen, wenn auch nicht gerade originellen, Feststellungen endet ein Artikel von C. van Lijnden in der ZEIT vom 7.4.16. Die Einseitigkeit der ‚Diskussion‘, die der Autor bemängelt (er meint vermutlich die ‚vorgebrachten Argumente‘, aber das ist noch der kleinste Patzer) bereichert er selbst aber keineswegs mit einer differenzierten Analyse, sondern mit Scheinargumenten, Denklücken und logischen Fehlern zuhauf.
Schon im Titel ruft er dazu auf, die Bürger sollten in Sachen Datenschutz Konzernen wie Google (die er offenbar allenfalls als ‚Little Brother‘ betrachtet) mehr trauen als dem Staat (dem bösen ‚Big Brother‘). Das begründet er dann allerdings nicht mit eine Beschreibung der Datenschutzstandards von Google&Co – was wohl auch ein wenig erfolgreiches Unterfangen gewesen wäre – , mit Ausnahme der Behauptung, die IT-Konzerne müssten sich schützend vor ihre Nutzer stellen, um diese gegen Anfragen der Polizei zu schützen. Dabei zitiert er allen Ernstes die Weigerung Apples, das iPhone eines Terroristen und Massenmörders freizuschalten. Wie gut, dass sich Apple dazu durchgerungen hat!!!
Stattdessen kritisiert der Autor massiv die gesetzlich geregelte Vorratsdatenspeicherung, wobei er aber als selbstverständlich voraussetzt, dass die Konzerne solche Daten und noch viel mehr besitzen und selbst auswerten (dürfen), nur dürfe eben der Staat keinen Zugriff darauf nehmen. Dass die Datenschützer die kommerziell organisierte Datensammelwut einschränken wollen, hält er gleichzeitig zum einen offenbar für scheinheilig, zum anderen für völlig überzogen: Denn Datenschutz lediglich als Reaktion des Staates auf die Sorgen seiner Bürger zu begreifen, greift s. E. zu kurz, schließlich habe der Staat mit der Vorratsdatenspeicherung einen manifesten Gegenentwurf zum Wunsch nach Privatheit und Datenschutz geschaffen.
Das ist nun allerdings Gedankenmüll der feinen Sorte: Wieso soll eine klare gesetzliche Regelung zur Speicherung und -nutzung von Daten durch staatliche Stellen (die ansonsten keinen Zugang dazu haben) einen anderen Zweck haben als eine ebenso differenzierte Regelung des Schutzes derselben Daten gegen die ansonsten vollkommen freie Nutzung durch Private (Konzerne)? Außerdem geht es bei der Vorratsdatenspeicherung um weit weniger sensible Daten (Verbindungsdaten) als jene, die den Konzernen zur Verfügung stehen. Der Autor unterstellt, der Bürger müsse gegen Informationsbedarf des Staates geschützt werden, nicht aber gegen Neugier und Datenverwertung von Konzernen. Eine Begründung oder auch nur ansatzweise Erläuterung dazu liefert er nicht.
Stattdessen erklärt er diese angebliche ‚Datenfixierung‘ damit, dass die Deutschen (und unter ihrem Einfluss die Europäer) übertreiben. Das Problem sind seines Erachtens nämlich nicht die privaten Datensammler und -verwerter, sondern das Problem „sitzt vor dem Bildschirm“: Gut zu wissen, dass der eigentlich Schutzbedürftige das Problem ist, nicht derjenige, der sich Daten aneignet. Aber warum ist er das?
Nun, zunächst mal sind die deutschen hysterische Übertreiber. Mit der Suggestivfrage: „Wie häufig machen Sie sich Sorgen über den Missbrauch ihrer Daten, und wie oft haben sich ihre Sorgen bewahrheitet?“ glaubt der Autor schon bewiesen zu haben, dass Sorgen unbegründet sind. Auf die Idee, dass gerade der Datenschutz dafür sorgt, sich keine Sorgen zu machen, kommt der Autor natürlich nicht. Erst recht nicht dasselbe Argument auf seine Abneigung gegen Vorratsdatenspeicherung anzuwenden.
Nicht besser wird seine Argumentation, wenn er sagt: Das „Abfotografieren des öffentlichen(!) Raumes durch Google Street View betrachten internationale Beobachter mit Unverständnis.“ Denn nicht nur wird hier der öffentliche Raum kommerzialisiert (ohne ihn privatisieren zu müssen), sondern natürlich werden hier auch private Immobilien abfotografiert. Außerdem: Seit wann ist die Meinung ausländischer Beobachter entscheidend für die Richtigkeit einer politischen Einstellung in Deutschland (vor allem, wenn diese von fotografierenden Konzernen bezahlt werden)? Natürlich muss man immer wieder darauf achten, nicht unreflektierten bedingten Reflexen zu unterliegen, aber für deutsche Rechts- und Schutzstandards und die Sicherung deutscher Interessen sind immer noch die Deutschen selbst zuständig, und nicht die Amerikaner und ihre Großkonzerne.
Für van Lijnden ist klar, dass sich jeder selber schützen kann, und zwar ohne großen technischen Aufwand. Das mag für die Sicherung und Anonymisierung von Kommunikation und Suchanfragen gelten (zumindest wenn man einigermaßen digital-affin ist), nicht aber für die erzwungene (wenn nicht erschlichene) Preisgabe von Daten bei der Registrierung und Nutzung von Diensten, die gerade nicht für die Nutzung dieses Dienstes erforderlich sind. Gerade diesen Schutz aber kritisiert van Lijnden, indem er so tut, als seien allgemeingültige Regeln überflüssig, weil ohnehin der typische Nutzer ohne Hirn und Verstand freiwillig Privates preisgibt. Er unterschlägt dabei aber, dass gerade nicht die bewusste freiwillige Preisgabe verboten oder geschützt wird. Und vor allem versteht er nicht, dass der Staat durchaus Gründe hat, durch allgemeine Regeln auch Menschen zu schützen, die selbst gar nicht danach gefragt haben, weil sie noch keine Probleme gehabt haben oder zu dumm sind, sie zu bemerken.
Diese möglichen Probleme werden dann auch vom Autor kleingeredet. Angeblich sind die lästigen individualisierten Werbeanzeigen das einzige Problem, mit dem die Konzerne die User behelligen. Und dafür, dass wir viele Dienst gratis nutzen können, sollten wir auch bereit sein, das nicht nur hinzunehmen, sondern sogar einen „Funken Dankbarkeit“ zu zeigen. Dankbarkeit wofür?
Dass die Konzerne Gratisleistungen nicht aus Altruismus erbringen, dürfte auch dem Autor klar sein. Aber mit etwas mehr Ehrlichkeit und/oder Sachkompetenz wüsste er auch, dass es eben nicht nur um diese Werbung geht: Hier werden nämlich auf völlig intransparente Weise Persönlichkeits- und Verhaltensprofile erstellt, die uns viel gläserner machen als das, was der Staat von uns weiß. Vor allem aber werden diese Daten nicht nur für Werbung genutzt, sondern in Zukunft auch für Vertragsabschlüsse, Jobangebote, Versicherungen usw., d. h. alle Transaktionen, die ein Mensch in seinem Leben abschließt, und für die er durch die gesammelten Daten auf Dauer gebrandmarkt bleibt, ohne dass er irgendeinen Einblick darin hätte oder sich dagegen schützen könnte. Und das nicht nur gegenüber dem Datensammler, sondern potenziell jedem Dritten, an den die Daten verkauft werden.
Dass der Autor vor diesem Hintergrund dann behauptet, die europäische Datenschutz-Grundverordnung sei nicht nur überflüssig, sondern schaffe sogar „Regeln der Repression“, ist dann echt die Krönung dieser abstrusen Argumentation: Die Regeln bestehen (nach seiner eigenen Aussage) nämlich darin, dass Unternehmen Daten, die zur Erbringung des versprochenen Dienstes oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nicht zwingend notwendig sind, nur noch verlangen dürfen, wenn sie aufgrund ‚berechtigter Interessen‘ erforderlich sind oder der Verbraucher zustimmt. Wird die Durchführung des Vertrags von seiner Zustimmung abhängig gemacht, gilt diese als unfreiwillig, wenn der Vertrag auch ohne Zustimmung möglich wäre. Ebenfalls, wenn ein klares Ungleichgewicht zwischen Dienstleister und Verbraucher besteht.
Wo ist hier die Repression? Der Verbraucher darf tun, was er will, ist aber geschützt, wenn er nicht will. Die Konzerne können einen offenen Deal machen und die Daten dann verwerten. Das werden sicher weniger sein als bisher, aber das wird immer noch ein lukratives Geschäft sein. Dass diese Regeln „Europas Rolle als Schlusslicht bei IT-Lösungen unter hoch entwickelten Staaten verfestigen“ dürften, wie er weiter behauptet, ohne auch nur andeutungsweise zu erklären, was IT-Lösungen hiermit zu tun haben und wie er darauf kommt, dass Europa hier Schlusslicht sei, ist das nur das I-Tüpfelchen auf einem völlig konfusen Gedankengang.
Den absoluten Höhepunkt des Unsinns erklimmt er aber, wenn er versucht zu beweisen, dass Vertrauen in den Datenschutz durch Konzerne eher zu empfehlen sei als in den durch die Staaten. Van Lijnden fürchtet den Staat, denn „die Privatsphäre steht durchaus zur Disposition – nur nicht zur eigenen. Verhaltensmuster und Bewegungsprofile sind durchaus erwünscht, sofern sie im Interesse von Polizei und Geheimdiensten verwaltet werden.“ Ersteres ist natürlich falsch, denn die Privatsphäre wird grundsätzlich durch Rechtsnormen geschützt, nicht durch deren Abwesenheit, und niemandem wird es verboten, seine Privatsphäre zu opfern. Und die Anfragen von Polizei und Geheimdienst nach Nutzerdaten bei den Konzernen sind verschwindend gering im Vergleich zu dem, was die Konzerne vorhalten.
Vor allem aber – und diesen Aspekt ignoriert der Jurist van Lijnden peinlicherweise vollkommen: Staatliche Durchbrechung des Datenschutzes erfolgt im öffentlichen, nicht im privaten kommerziellen Interesse. Außerdem sind die staatlichen Prerogativen gesetzlich geregelt, beruhen auf einer Interessenabwägung durch demokratisch gewählte Volksvertreter und sind kontrollierbar, während der Umgang der Konzerne mit den Nutzerdaten frei, geheim und nicht kontrollierbar ist.
Selbstverständlich ist es wichtig, immer wieder zu prüfen, was der Staat aus seinen Eingriffsrechten macht und mögliche Missbräuche zu ahnden. Aus einem offenbar reflexhaften Misstrauen gegenüber dem Staat aber a contrario abzuleiten, man solle eher Konzernen trauen, ist gröbster gedanklicher Unfug: Wo ist da der Zusammenhang? Datenschutz zudem als ‚Feigenblatt‘ zu bezeichnen, um Machtkonzentrationen in Konzernen zu begrenzen, ist billige Polemik. Die Begrenzung von privater Machkonzentration ist seit langem im Wettbewerbs- und Kartellrecht ein allgemein akzeptierter Standard. Und wenn es um Datenmacht geht – und van Lijnden erkennt ja selbst an, dass Wissen Macht ist – ist eben Datenschutz das geeignete Eingriffsinstrument.
Wenn solche Artikel das Markenzeichen des Qualitätsjournalismus sind, dann mag man sich nicht vorstellen, was miese Qualität ist. Ab in den Papierkorb! Ich jedenfalls empfehle, sich vor jeglichem ‚Brother‘, ob ‚Little‘ oder ‚Big‘, zu hüten und nicht auf solches Verharmlosungsgeschreibsel hereinzufallen, das so einseitig ist, dass man kaum glauben mag, dass hier keine Auftragsarbeit vorliegt.