Freiheitsrationierung

Alle Welt lobt das epochale Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Klimapolitik. Erstmals sei geurteilt worden, dass Beschränkungen der Freiheit sich nicht nur zugunsten der derzeit Lebenden ergeben können, sondern auch zugunsten zukünftiger Generationen.

Man reibt sich die Augen: Dass so eine Selbstverständlichkeit erst dann in das (politische) Bewusstsein dringt, wenn es schwarz auf weiß nachzulesen ist, ist vor allem ein Indiz dafür, wie kurzfristig (zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung) Politik (bzw. politische Diskussionen) ausgelegt ist und für wie selbstverständlich dabei die Annahme gilt, dass der jeweils relevante Zeithorizont immer nur bis zur nächsten Wahl reicht.

In Wirklichkeit hat natürlich die Politik immer auch schon Entscheidungen mit langfristiger Wirkung getroffen: Abschaffung der Wehrpflicht, Schuldenbremse, Atomausstieg usw. Aber damit war in aller Regel keine oder nur eine kaum spürbare Einschränkung der aktuellen Freiheit verbunden. Jetzt aber heißt es: „Zumutungen“ können und sollten auch die jetzt Lebenden spürbar treffen. Das war bisher vor allem eine Forderung der Grünen, die diese allerdings angesichts ihrer negativen Auswirkungen auf Wahlergebnisse in den letzten Jahren eher zurückhaltend formuliert haben.

Was hier juristisch-politisch als Freiheitseinschränkung bezeichnet wird, kann man umgangssprachlich auch als Verpflichtung zum Verzicht bezeichnen. Und wenn (wie zu erwarten ist) die individuelle Einsicht in die Notwendigkeit des Verzichts wohl nicht pandemieartig um sich greifen wird, dann bleibt nur die Zwangsregulierung. Diese ist zwar auch nicht ohne Probleme, wird aber irgendwann mangels Freiwilligkeit wirklich alternativlos. Den ersten kleinen Schritt in diese Richtung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt vorgegeben.