Gerade in Krisenzeiten zeigt sich die Qualität eines Sozialsystems, d. h. ob und wie „gut“ es funktioniert. Das gilt gleichermaßen für Familien, Organisationen und Staaten. Hier soll es nur um Letztere (und deren Unterteilungen) gehen. In der aktuellen Pandemie, aber nicht erst hier, zeigen sich beispielhaft die Überforderung, der Kompetenzmangel, die Langsamkeit oder die Planlosigkeit der öffentlichen Einrichtungen auf den verschiedenen staatlichen und überstaatlichen Ebenen, und sei es nur im Ermitteln entscheidungsrelevanter Daten.
Das wird gerne einseitig als (strukturelles) Systemproblem oder -versagen thematisiert, d. h. die Institutionen sind „schuld“ und müssen reformiert werden. Wenn es dann darum geht, wie dies geschehen sollte, beschränkten sich die Diskussionen der letzten Jahrzehnte auf die gedankliche Alternative „mehr bzw. weniger Staat“. Für die einen ist das Staatliche notwendig und positiv besetzt – also mehr davon – , für die anderen der Grund allen Übels und negativ besetzt – also möglichst weniger davon. Gründe für die jeweiligen Positionen ließen/lassen sich immer finden, auch wenn es sich meist um wenig substanziell untersuchte Beispiele handelt.
Gleichzeitig haben sich beide Denkrichtungen auch nicht durch eine übermäßige Differenzierungsfähigkeit hervorgetan. Zwar gab es Versuche, einen „dritten Weg“ irgendwo dazwischen zu finden, aber da fast alle Staaten faktisch irgendwie dazwischen waren, blieb es letztlich bei den beiden Polen, zwischen denen das Pendel der politischen Mehrheiten und Optionen sich hin und her bewegt(e).
In den letzten dreißig Jahren haben sich in den westlichen Ländern (wirtschafts)liberale Überzeugungen durchgesetzt und zu einem weitgehenden Rückzug des Staates geführt. Die Tatsachen, dass wir inzwischen in einer globalen Schicksalsgemeinschaft leben, und dass Öko-, Finanz- und Sozialsysteme am Rande ihrer Funktionsfähigkeit entlangschlittern, sollten aber heute zwingende Gründe dafür sein, nicht individuelle, sondern kollektive Interessen zu priorisieren, und das bislang einzige brauchbare System dazu sind Staaten und ihre zwischen- und überstaatlichen Organisationen.
Aber auch diese müssen sich weiterentwickeln. Sowohl für einzelne Staaten als auch für das globale Staatensystem geht es dabei inzwischen aber nicht mehr nicht um „mehr oder weniger“ Staat, sondern um einen „besseren“.
Die dominierende quantitative Sichtweise – mehr oder weniger – muss m. a. W. durch eine primär qualitative ersetzt werden. Ein besserer Staat kann dabei durchaus mit weniger Bürokratie, einfacheren Verfahren usw. agieren, er muss es nur besser tun.
Was ist also unter einem „besseren Staat“ zu verstehen?
1. Zunächst sollte den Menschen – und nicht zuletzt den Staatsbediensteten – auf breiter Basis (wieder) bewusst gemacht werden, dass der Staat nichts anderes ist als das zentrale gesellschaftliche Instrument, um Gemeinwohl bzw. Gemeinschaftswohl zu fördern und sichern. Die Menschen haben sich viel zu sehr von dieser Selbstverständlichkeit entfremdet, sie betrachten Eigen- und Staatsinteressen als Gegensätze statt als Komplementaritäten und den Staat als einen Akteur, der nur sekundär ihre Interessen vertritt. Wenn aber jeder versteht, dass der Staat in vielen Bereichen in erster Linie „sein Ding“ ist, erfährt das Staatliche eine Aufwertung und größere Akzeptanz, und damit eine bessere Wirkung seiner Aktivitäten.
2. Der Staat sollte sein Aktivitätsportfolio durchforsten und bereinigen bzw. neu strukturieren. Er muss thematisch Prioritäten neu definieren und hierarchisieren, und dabei existenziell Erforderliches von hilfreich Nützlichem unterscheiden. Insbesondere Letzteres kann an Private bzw. NGOs usw. delegiert werden.
In seinem Handeln sollte der Staat weniger Maßnahmen regulativ vorgeben als durch klare Zieldefinitionen lenkende Impulse setzen, die in Eigenverantwortung der Menschen und Unternehmen umgesetzt werden können. Dies bedeutet aber keinen Freibrief z. B. für eine selbstregulierte Wirtschaft, sondern effiziente stichprobenartige Kontrollen mit starken Sanktionen bei Missbrauch der Handlungsfreiheiten. Der Staat agiert also nicht, indem er wie derzeit alles bis ins Kleinste vorgibt, aber nichts kontrolliert, sondern er setzt Ziele, deren Erreichung er dann auch konsequent einfordert und sanktioniert.
3. Der Staat sollte sich selbst mehr in die Verantwortung bzw. Haftung nehmen lassen. Er sollte verpflichtet werden, Rechenschaft abzulegen. Was die Staatfinanzen betrifft, sollte der Fokus nicht wie bisher auf der Einnahmenseite liegen (Steuern), sondern auf der Ausgabenseite, indem die Budgets und ihre Verausgabung sowie die Berichte der Rechnungshöfe im Mittelpunkt der Informationen und politischen Diskussionen stehen.
4. Die Vergeudung von Staatsgeldern, Missmanagement, die Einflussnahme von Lobbyisten usw. müssen transparent werden und mit potenziellen persönlichen Konsequenzen der Entscheidungsträger versehen werden.
Der Staat benötigt ganz allgemein besser qualifiziertes und stärker persönlich engagiertes Personal. Es ist im Interesse aller, dass die besten Köpfe sich für das Gemeinwohl engagieren, dazu müssen Bezahlung, Karrieremöglichkeiten und Ansehen massiv verbessert werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Staat Auffangbecken für Arbeitsscheue, Leistungsschwache, Risikoaverse oder anderweitig im freien Arbeitsmarkt nicht Vermittelbare bleibt.
Gleichzeitig muss es eine Ehre sein, für das Gemeinwohl zu arbeiten, d. h. es ist eine moderne Variante der alten Beamtenethik erforderlich, bei der nicht die Sicherheit des Arbeitsplatzes im Vordergrund steht. Vielmehr sollte jedem Staatsbediensteten die Wichtigkeit der bestmöglichen Erfüllung der eigenen Aufgabe im Interesse aller selbstverständliches Anliegen sein. Dies ergänzt die in Pkt. 1 angesprochene mentale Neuausrichtung.