Verkorkste Quotenmethode

In der Antidiskriminierungspolitik versucht man zunehmend, statt des Schutzes des Einzelnen eine Systemverbesserung dahingehend zu realisieren, dass durch die Festlegung von Quoten für typischerweise „diskriminierte“ Gruppen unabhängig von einer Einzelfallbetrachtung eine Besserstellung der Mitglieder dieser Gruppen erreicht werden soll.

Das hat auf den ersten Blick die Vorteile einer einfacheren Handhabung, da nicht mehr tatsächliche Diskriminierung im Einzelfall nachgewiesen werden muss und zudem mit einer einfach zu berechnenden Quote ein Mindestmaß an Absicherung erreicht wird, die man durch kontinuierliche Steigerung der Quote zudem schrittweise ausbauen kann.

Da es in der Gesellschaft vor benachteiligten Gruppen nur so wimmelt, ist daraus ein munteres Spiel geworden, über eine Quote einen ordentlichen Teil des Gesamtkuchens abzubekommen. Noch dominieren dabei jene, deren Benachteiligungsquotient per Definition schon als sehr hoch angenommen wird, zumindest in der Selbstwahrnehmung. Aber was sollte die Gesellschaft daran hindern, in ihrem Gutmenschentum statt komplizierter oder von auslegungsbedürftigen Generalklauseln geprägter Regelungen dieses scheinbar einfach zu handhabende Instrument verstärkter einzusetzen?

In erster Linie die Einsicht in die zahlreichen und grundlegenden Probleme, welche die Quotenmethode letztlich als sehr suboptimales Steuerungsinstrument erscheinen lassen. Was ist damit gemeint?

(1) Quoten als Ersatzgerechtigkeit?

Was Gerechtigkeit ist, lässt sich allgemein-abstrakt nicht abschließend definieren, aber selbst im Einzelfall ist es oft nicht möglich, eine einheitliche Meinung zu gerechten Lösungen zu finden.

Eine Quote bietet sich da als einfaches Ersatzinstrument an: Denn wenn eine Quote zugunsten einer bestimmten Menschengruppe mit Mehrheitsbeschluss aller festgelegt worden ist, ist jede Entscheidung zur Erreichung der Quote als richtig und gerecht zu betrachten. Diese Denke erinnert an das ökonomische Effizienzkriterium als Ersatzgerechtigkeit, denn dort wird ähnlich argumentiert: Weil Effizienz grundsätzlich gut ist, sollen möglichst alle Entscheidungen nach Effizienzmaßstäben getroffen werden.

Das Allgemeine und das Besondere sind aber zwei Paar Schuhe. Denn die blinde Ausrichtung des Einzelfalls an einer statistischen Gesamtheit anhand eines einfachen Kriteriums (z. B. Geschlecht, Nationalität) führt zwar zur Quotenerfüllung, aber es begründet weder, dass die Quote als solche gerecht ist, noch dass sie im Einzelfall zu einer gerechten Entscheidung führt.

Die Quote ersetzt nur eine mögliche Form der Einzelfallungerechtigkeit (subjektive Diskriminierung z. B. aufgrund von Vorurteilen) durch eine andere (objektive Diskriminierung durch eine zwingende Quote). Dass letztere durch das Gesetz gedeckt ist, macht sie ggf. rechtlich hinnehmbar, verstärkt aber damit das Gefühl gesetzlicher Ungerechtigkeit (s. hiernach). Man kann zwar formal solche Kriterien festlegen, aber unser Rechtssystem ist auf subtile Weise darauf ausgelegt, durch unbestimmte Rechtsbegriffe echte Einzelfallgerechtigkeit herzustellen. Wenn dies zugunsten einer fixen Quote außer Acht gelassen wird, verliert das Rechtssystem an Glaubwürdigkeit.

Wenn z. B. bei einer Personalauswahl eine Entscheidung nicht mehr nach der möglichst besten beruflichen Eignung der Kandidaten erfolgt, sondern nach der Eignung zur Quotenerfüllung, dann ist diese Quote genau genommen kein Fortschritt im Sinne einer größeren Gerechtigkeit, sondern im Sinne einer effizienten Quotenerfüllung.

(2) Quantifizierbare Gerechtigkeit?

Quoten erscheinen im Handling attraktiv, weil sie mit einfachen Zahlen Entscheidungen ermöglichen und kein komplexes Nachdenken erfordern. Das reduziert aber gleichzeitig den Einsatz von Quoten auf Konstellationen, bei denen sowohl Zähler als auch Nenner überhaupt und noch dazu sinnvoll quantifiziert werden können, was aber keineswegs immer der Fall ist. Außerdem ist das, was man quantifizieren kann, nicht zwingend eine relevante Größe.

Die Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten von DAX-Konzernen z. B. kann man relativ leicht errechnen, ist aber nicht wirklich relevant für die Gleichbehandlung von Frauen. Wie man aber gesamtgesellschaftlich die Stellung der Frauen durch eine Quote verbessern könnte, lässt sich kaum errechnen.

Hinzu kommt, dass die in der Quote festgelegte Zahl meistens einigermaßen willkürlich ist und noch dazu den Grundsatz relativiert, dass eigentlich gar nicht diskriminiert werden darf.

Die Quote der alleinerziehenden Mütter im Verhältnis zu derjenigen der alleinerziehenden Väter z. B. ist überproportional schlecht, aber sie eignet sich definitiv nicht als Grundlage zur dringend benötigten Verbesserung der sozialen Lage dieser Frauen. Und dass Männer ihre Frauen nicht prügeln sollen, ist ein striktes Verbot, das einer Quote unzugänglich ist. Und wenn in einem typischen Männerberuf der Frauenanteil bei 10% liegt, ist dann – in der Annahme, dass tatsächlich Diskriminierung vorliegt – wird eine Quote von 25% dann den Frauen wirklich gerecht?

Was also kann überhaupt sinnvoll verquotet werden? Das müsste erst einmal sinnvoll erdacht werden.

(3) Sinnvolle Quotenabgrenzungen?

Bei der Überlegung, welche Quote sinnvoll sein könnte, stößt man auch auf die grundlegende Frage, welche Aggregatstufen man für welche Quoten wählt. Woran misst man die Relevanz einer Quote?

Muss z. B. zur Steigerung der Frauenquote im Bildungswesen die Quote für alle LehrerInnen inkl. DirektorInnen gebildet werden, oder muss man die Leitungsebene rausnehmen? Muss man Grundschul-, Sek. I und Sek. II-LehrerInnen unterscheiden oder doch alle zusammenfassen? Muss man nach Schulform differenzieren, ggf. auch nach Ortschaften (und dabei z. B. Mindestgrößen definieren, damit statistische Signifikanz erreicht wird)?

Implizit enthalten ist in dieser Fragestellung auch jene, ob einzelne Quotenübererfüllungen genutzt werden önnen, um Untererfüllungen anderer Quoten zu kompensieren: Kann z. B. die Unterdeckung bei Professorinnen durch eine (z. B. doppelt so große) Überdeckung bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen kompensiert werden, was man z. B. durch Zusammenlegen beider Gruppen erreichen könnte, die eine erfolgreiche Gesamtquote ergäbe?

Oder kann die Erreichung der Frauenquote in Aufsichtsräten als Ersatz für die Frauenquote in Vorständen verwendet werden? Die Frage ist nicht sinnvoll beantwortbar.

(4) Bedürftige Quotennutznießer?

Welche benachteiligte(n) Gruppe(n) kommt/kommen eigentlich in den Genuss der Quote? Nach welchen Kriterien wird/werden sie selektiert? Werden nur jene bedient, die am lautesten jammern? Wenn man Frauen in Männerberufen fördern will, warum nicht Männer in Frauenberufen? Warum nicht auch Ältere bevorzugen (aber ab wann ist man „alt“?) und wenn Alte, warum nicht auch Kranke? Warum nicht sozial Benachteiligte, Landbevölkerung, Saarländer oder Angehörige bestimmter Berufsgruppen?

Hier wird deutlich, dass es bei der Quotierung letztlich um eine andere Form des Privilegiengeschachers geht, und dabei setzen sich typischerweise die ohnehin bereits Einflussreichsten durch und stärken ihre Privilegien, wie z. B. die gutbezahlten Aufsichtsrätinnen.

Je nachdem, wo die Quote angesiedelt ist, gibt es natürlich auch Nutznießer bei den unteren Chargen. Aber auch bei diesen muss man von Profiteuren/Profiteusen sprechen, die von ihrer Gruppenzugehörigkeit profitieren, i. d. R. ohne etwas dafür getan zu haben (je nachdem, um welche Gruppe es sich handelt ,wird das im Übrigen dazu führen, dass viele versuchen werden, sich in die Gruppe der Bevorzugten hineinzumogeln).

Während die bevorteilten Benachteiligten gerne dargestellt werden, wird die diesen Nutznießern gegenüberstehende gleichgroße Gruppe von Verlierern ebenso selbstverständlich ignoriert. Aber haben diese – die ja für die Diskriminierung gar nicht verantwortlich sind – eine ungerechte Behandlung verdient? Ist es gerecht, ihr Schicksal im Interesse des „großen Ganzen“ – nämlich der Quote – hinzunehmen?

Auch das ist nicht sinnvoll zu beantworten. Immerhin nimmt man kurioserweise hin, dass die eigentlich Diskriminierenden selbst (jene mit Entscheidungsbefugnis) in aller Regel keinerlei Nachteil erleiden, außer einer Einschränkung ihrer Diskriminierungsfreiheit. Die Quote ist also sozusagen ein Deal zu Lasten Dritter.

(5) Quote als Instrument der Plangesellschaft?

Das Quotensystem erinnert fatal an die Planwirtschaft, in der ja auch alles quotiert wurde. Wie das ausgegangen ist, sollte bekannt sein. Ein verallgemeinertes Quotensystem für alles führt zur Erstarrung und Zerstückelung, es zementiert zudem langfristig das Ungleichgewicht und die Ungleichheit, weil die flexible und automatische Anpassung der Gesellschaft in all ihren Bestandteilen durch letztlich ideologische Vorgaben gestört wird.

Wenn man Quoten aus diesem Grund nicht verallgemeinert, sondern selektiv einsetzt, wird es dennoch letztlich zum Privilegierungsinstrument, das ebenfalls in den Planwirtschaften verbreitet war. Das langfristige Ergebnis dieser Günstlingswirtschaft sollte ein abschreckendes Beispiel sein.

(6) Quote als kontraproduktive Nullnummer!

Quotenregelungen bewirken letztlich gar nichts außer Zufriedenheit der Privilegierten und Frust der Benachteiligten. Denn sie vermeiden durch eine Formalregelung jegliche inhaltliche Auseinandersetzung mit den Gründen und ggf. der Berechtigung der Benachteiligung und reparieren das Ganze vorsorglich durch eine inhaltsleere simple Formel, die das Problem allenfalls rechnerisch verdeckt, aber nicht löst, sondern neue Probleme schafft.

So wird das (Ein-)Verständnis der Männer zur Gleichberechtigung der Frauen nicht dadurch größer, dass man ihnen Quotenfrauen vor die Nase setzt. Und die wirklich leistungsstarken Frauen, die es auch ohne Quote geschafft hätten, werden abgewertet, was den Anreiz reduziert, sich auch ohne Quote zu profilieren. Erst recht verliert die Quotenmethode an Glaubwürdigkeit und Akzeptanz, wenn sie dort angewendet wird, wo die öffentliche Meinung gar kein Problem erkennen kann. Im schlimmsten Fall führt es dazu, dass faktisch jetzt erst recht Personen diskriminiert werden, weil die ja zumindest potenziell zu den Profiteuren zählen.

Das Beispiel der USA mit seinen zahlreichen Antidiskriminierungsmaßnahmen zeigt, dass das Ergebnis auch nach Jahrzehnten ernüchternd ist. Wirklich überraschen kann das nicht. Die Generierung von Einsicht oder gar Erziehung per Dekret hat noch nie funktioniert.

Fazit

Dass die Benachteiligten die Quote fordern, kann man nachvollziehen, auch wenn letztlich nur wenige davon profitieren und die anderen Benachteiligten nach Erreichen der erforderlichen Quote nur noch mehr benachteiligt werden. Eine Quote zuzugestehen ergibt aus den vorgenannten Gründen zwar keinen Sinn, aber es bringt die Lautstarken zum Schweigen. Und die Mächtigen lassen sich die Ruhe gerne abkaufen, da es sie nicht viel kostet.

Deshalb werden wir uns wohl weiterhin mit Quotenplädoyers herumärgern müssen und hoffen dürfen, nicht selber zum Quotenopfer zu werden.