Auch sinnvolle und allgemein akzeptierte gesellschaftliche Errungenschaften laufen Gefahr, aufgrund veränderter und/oder nicht vorhersehbarer Rahmenbedingungen bestenfalls zu sinnentleerten Ritualen, schlechtestenfalls zu einem massiven Ärgernis zu mutieren.
Ein gutes Beispiel dafür ist das Streikrecht. Entwickelt in Zeiten eines „bösen“ Kapitalismus als Druckmittel, um eine sozialverträgliche Arbeitswelt zu erzwingen, dient es heute angesichts eines äußerst eng regulierenden Arbeitsrechts nur noch als strategisches Instrument der Gewerkschaften, bei Tarifverhandlungen mit der Keule zu winken.
Da diese Drohgebärden niemanden wirklich ängstigen, sondern allenfalls einen Lästigkeitsfaktor und ein Kostenelement für beide Seiten darstellen, wird davon üblicherweise auch nur in bescheidenem Maße Gebrauch gemacht.
Ausnahmen sind in erster Linie dort anzutreffen, wo der Streik im Grunde nicht den Arbeitgeber trifft, weil dieser keine Verluste einfährt und sich direkt oder indirekt über Steuergelder finanziert, die quasi unerschöpflich sind, sondern die breite Bevölkerung. Seien es Sozialberufe, Mediziner, nicht verbeamtete Staatsdiener, Lokführer oder Bus- und Bahnfahrpersonal: Je stärker der Streik Dritte (nämlich die Bevölkerung) belastet, desto größer ist der Druck, den sie ausüben können, um wirtschaftliche Vorteile für sich selbst zu erzielen.
In vielen Fällen leuchten die Forderungen durchaus ein, aber warum muss erst massiver volkswirtschaftlicher Schaden produziert werden, bis man sich auf eine vernünftige Lösung verständigt?
Warum gibt es hier keine neutralen Gremien, Schiedsrichter oder ähnlichen Schlichter und Entscheider, die beauftragt sind, eine Lösung zu finden, ohne dass man dazu der Zustimmung der Beteiligten bedürfte? Millionen Menschen würden das begrüßen statt sich alle paar Monate die ewig gleichen Floskeln der Tarifstreitparteien anhören zu müssen, aus deren „Verhandlungen“ dann auch nichts wirklich Sinnvolleres herauskommt als das, was neutrale Experten empfehlen würden.
Expertenurteile mögen als zu „brav“ betrachtet werden. Aber auch die Tarifparteien müssen sich dem ökonomisch Machbaren beugen, warum also nicht gleich Ökonomen und Politiker entscheiden lassen? Denn das angeblich hohe Gut der „Tarifautonomie“ ist spätestens dann nicht mehr vertretbar, wenn es missbraucht und vermeidbarer Schaden produziert wird. Daran sollten die Tarifparteien mal mit Vehemenz erinnert werden.
Entsprechend sollte zusätzlich gelten: Wenn schon die Streitpartien erhebliche Kosten bei der Bevölkerung verursachen, sollten Sie dieser auch Rechenschaft schulden und notfalls von ihr verklagt werden können. Auch im sonstigen Rechtsleben ist es nämlich nicht erlaubt, Dritten vermeidbaren Schaden zuzufügen, ohne dafür zu haften. Das würde den Streikspielchen ein rasches und effizientes Ende bescheren.