Dass das positive Recht sich kontinuierlich verändert, ist eine Binsenweisheit. Betrachtet man diese Veränderungen nicht für einzelne Rechtsbereiche oder Normkomplexe, sondern aus einer Makroperspektive für das Rechtssystem insgesamt, kann daraus ein tieferes Verständnis für langfristige (Wesens)Entwicklungen abgeleitet werden, die sich im Laufe von Jahren oder Jahrzehnten inkrementell vollziehen und deshalb oft nicht bewusst wahrgenommen werden.
Die Wissenschaft, insbesondere Rechtswissenschaft und Rechtssoziologie, nehmen diese allenfalls als Einzelaspekte wahr, ohne hieraus ein Gesamtbild zu entwickeln. Letzteres wäre aber notwendig, um tiefgreifende Veränderungen verstehen und hierauf ggf. steuernd Einfluss nehmen zu können. Denn unabhängig von den derzeit konkret beobachtbaren Phänomenen gilt grundsätzlich, dass das Wesen des Rechts, seiner Erscheinungsweisen und gesellschaftliche Funktion, sich in einer permanenten Evolution befindet. So sehr sie sich in den letzten einhundert Jahren verändert hat (und mehr noch in längeren Zeiträumen), so sehr wird sie sich in Zukunft weiterentwickeln, wenn nicht noch stärker angesichts von auf hohen Touren laufenden gesellschaftlichen Entwicklungen.
Mangels breiter wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit diesen Fragen beruhen die folgenden Feststellungen auf vielfältigen Lektüren, persönlichen Erfahrungen und individuellen Beobachtungen, die ihrerseits überprüfbar sind. Ob und in welchem Maße sie dauerhaft sind, wird sich in einer Langfristperspektive zeigen. Es lohnt sich auf jeden Fall, sie im Auge zu behalten:
- Die Gesamtmenge des Rechts und die Regelungsdichte, beide oft zusammengefasst unter dem Begriff der „Verrechtlichung“, haben deutlich zugenommen. Kaum eine selbständige berufliche oder unternehmerische Tätigkeit ist ohne rechtgeprägtes Handeln und ohne Rechtskenntnisse möglich. Die Gründe hierfür sind vielfältig, von der Expansion der menschlichen Handlungs- und damit Konflikträume über den Rückgang der gemeinsamen sozialen Selbstverständlichkeiten, Globalisierung bzw. Internationalisierung bis hin zum Credo der Steuerbarkeit und damit Steuernotwendigkeit gesellschaftlicher Entwicklungen.
- Die Rechtsordnung ist zunehmend komplex geworden, nicht nur durch die vorerwähnte Verrechtlichung, sondern auch durch neue bzw. differenzierte Regelungsebenen und -arten, die zudem nicht nur nationalen, sondern auch europäischen, internationalen oder ausländischen (s. z. B. IPR, extraterritoriales Wirtschaftsrecht) Ursprungs sind. Speziell das (öffentliche) Wirtschaftsrecht ist zahlreichen und häufig politisch motivierten Regulierungsaktivitäten und deren kontinuierlichen Änderungen unterworfen.
- Das Tempo der Veränderungen ist zumindest in Teilbereichen erheblich, entsprechend werden zunehmend Normen bzw. ihre verwaltungsmäßige Konkretisierung generalklauselmäßig formuliert oder als vorübergehendes Provisorium konzipiert und die Prüfung der Vereinbarkeit mit der Gesamtrechtsordnung den Anwendern, den Gerichten bzw. der Rechtswissenschaft überlassen.
- In Teilbereichen wird zwar an einer Rechtsbereinigung gearbeitet, aber eine ernsthafte Entlastung ist hierdurch nicht generiert worden. Auch Harmonisierung und Vereinheitlichung (auf föderaler, europäischer und internationaler Ebene) waren wenig erfolgreich. Dazu dürfte auch die Weigerung der Aufgabe nationaler Interessen oder auch nur Regelungstechniken beigetragen haben, sowohl in Deutschland als auch im Ausland Ähnliches lässt sich übrigens auch auf innerdeutscher Ebene konstatieren). Eher beteiligen sich die Staaten an einem Wettlauf der Einflussnahme auf ausländische Rechtsordnungen bzw. internationale Regelungen.
- Das Recht hat durch die vorerwähnten Umstände einen Teil seiner Ordnungs- und Risikominimierungsfunktion eingebüßt und wird in gewissem Sinne selbst zu einem neuen Problem- bzw. Risikofaktor.
- Angesichts der Menge der zu berücksichtigenden Normen und Judikate sowie der z. T. hohen nichtjuristischen Technizität ist für berufstätige Juristen eine Spezialisierung unausweichlich geworden. Für selbständige Rechtsdienstleister gilt dies umso mehr, als sie erheblichen rechtlich sanktionierten Qualitätsanforderungen unterworfen sind.
- Die vorerwähnten Umstände haben auch dazu geführt, dass die erhebliche Zunahme berufstätiger Juristen bzw. Rechtsdienstleister (insbesondere Anwälte, aber auch Steuerberater und Wirtschaftsjuristen) vom Markt ohne größere Probleme „aufgefangen“ wurde. Die Bedeutung der öffentlichen Hand als Arbeitgeber hat hingegen relativ deutlich an Bedeutung verloren.
- Angesichts der hiervor beschriebenen Zustände sind auch zunehmend alternative Ordnungsmechanismen und Steuerungsinstrumente außerhalb des Staats- und Justizsystems (aber innerhalb der geltenden Rechtsordnung) entwickelt worden, z. B. Selbstregulierung, Prävention (insbesondere Compliance), alternative Streitregelung (insbesondere Ombudssystem, Schiedsgerichtswesen, Mediation), Verhandlungen und Vergleiche, oder verhaltensökonomisch inspirierte Lösungen (z. B. Nudging). Parallel dazu (und vielleicht bedingt hierdurch) sind die Klageeingangszahlen bei den staatlichen Gerichten tendenziell rückläufig.
- Unternehmen als Rechtssubjekte können keine nennenswerten Aktivitäten entfalten, in denen Recht nicht zumindest als Last empfunden wird, und zunehmend auch als Risiko, das eines besonderen Managements bedarf. Entsprechend werden Juristen öfter und frühzeitiger in unternehmerische Entscheidungsprozesse eingebunden und damit in gewissem Umfang Teil des Unternehmensmanagements.
- Das Recht befindet sich in Teilbereichen in einer Legitimitätskrise: Es wird von den gesellschaftlichen Akteuren als beliebig gestaltbar (je nach politischen, ideologischen oder ökonomischen Zielsetzungen) betrachtet, und unterliegt entsprechend massiven Lobbyeinflüssen, so dass letztlich das Gemeinwohlinteresse oder übergeordnete (z. B. aus dem „Naturrecht“ abgeleitete) Rechtsgrundsätze in den Hintergrund rücken.
- Dies wird ergänzt und verstärkt durch eine Wirkungskrise des Rechts: Rechtstreue ist für viele Rechtssubjekte nur noch eine strategische Option (bzw. eine Frage des Risikos und der damit verbundenen Kosten), das Recht wird instrumentalisiert, vor allem im Interesse der Mächtigen (Individuen, Konzerne, Staaten). In vielen Fällen ist der Staat als der Hüter von Recht und Ordnung nicht zu einer konsequenten Rechtsdurchsetzung in der Lage, was sich z. B. in der Hilflosigkeit gegenüber systematischen Rechtsbrüchen im großen Stil oder gegenüber der gezielt geschaffenen Macht des Faktischen äußert. Als Gegentrend wird versucht, zumindest im Unternehmensbereich die Verantwortung für die Einhaltung der zahlreichen zwingenden Normen in den Verantwortungsbereich dieser Rechtssubjekte bzw. Marktteilnehmer zu verlagern (Managerhaftung, Compliance).
- Als Korrelat oder Resultat verschiedener vorgenannter Aspekte verlagern sich die interessanten und anspruchsvollen juristischen Tätigkeiten in den Privatsektor. Da dort überwiegend auch deutlich bessere Verdienstmöglichkeiten bestehen als in Staatsdiensten wird die öffentliche Hand als Arbeitgeber für hochqualifizierte Juristen zunehmend unattraktiv. Dies verstärkt die Probleme des Staates, seinen Aufgaben als Hüter von Recht und Ordnung überhaupt oder auf Augenhöhe mit den Wirtschaftssubjekten gerecht zu werden.
- Der Zugang zum Recht bzw. zur Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen durch jedermann, aber auch die hieraus resultierende kapazitative Bewältigung durch die Rechtsordnung, stellen eine besondere Herausforderung dar, nicht nur zwecks Garantie gleicher Chancen für alle, sondern auch im Sinne der Sicherstellung einer funktionierenden Rechtsordnung.
- Paradoxerweise sind gerade jene Rechtsbereiche, die eine Schutz- oder Unterstützungsfunktion haben (z. B. Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherrecht, Mietrecht usw.), besonders komplex und für Rechtsunkundige daher ohne professionelle Unterstützung nicht zugänglich.
- Als neueste Entwicklung führt die Digitalisierung des Wirtschaftslebens, aber auch von Rechtsinformationen und -dienstleistungen, zu neuen Formen des Rechts und des Funktionierens der Rechtsordnung, z. B. bzgl. Abschluss und Abwicklung von Verträgen im E-Commerce, Möglichkeit und Form der Rechtsdurchsetzung, Ersetzung juristischer Arbeit durch künstliche Intelligenz, usw. mit vielfältigen, im Augenblick noch schwer einzuschätzenden Facetten und Auswirkungen.