Inkrementelle Kriminelle

Im Abgasskandal von VW und Konsorten wird gerne auf die negativen Folgen verwiesen, die dieser für VW (bzw. die Autobranche) und die Autokäufer hat. Als Umweltskandal erster Güte wird das Ganze eher nicht thematisiert, wohl deshalb, weil man die Folgen nicht mit den Sinnen erfassen kann. Könnte man wenigstens ein paar identifizierbare Tote vorweisen, wäre das schon etwas anderes. Aber das bloße Aufzeigen von hohen Schadstoffwerten gepaart mit Experteninterviews und leidenden Lungen- und Herzkranken scheint niemanden ernsthaft zu empören, selbst wenn jedes Jahr tausende Menschen wegen dieser eigentlich verbotenen Luftbelastung sterben bzw. früher sterben.

So konnten die Autohersteller jahrelang trotz wiederholter kritischer Berichterstattung nach Belieben Schadstoffwerte manipulieren, ohne dass der Verkehrsminister oder die zuständigen Bundesämter bzw. EU-Ämter aktiv geworden wären. Nachdem der Skandal nun doch ans Licht kam, wundert es nicht, dass ohne jegliche Scham von Seiten der Hersteller geleugnet, vertuscht, vergessen und getrickst wird, und der Minister deckt dies und verharmlost dreist, selbst mit der Gewissheit, sich selbst der Lächerlichkeit preiszugeben.

Einen ähnlichen Skandal hat die Öffentlichkeit erst gar nicht sonderlich zur Kenntnis genommen: Jahrein jahraus emittieren NRW-Kraftwerke drei Millionen Tonnen Quecksilber, einer der gefährlichsten Substanzen überhaupt. (In anderen Bundesländern dürfte das ähnlich sein.) Hingenommen werden könne das, weil sich das Gift ja über die Luft fein verteile und damit Grenzwerte eingehalten würden. Lt. einer vom NRW-Umweltminister Remmel daraufhin in Auftrag gegebenen Studie könnten 70-80% dieser Emissionen durch einmalige Investitionen i. H. v. 25 Millionen (für alle Kraftwerke) vermieden werden. Geschehen ist aber nichts.

In beiden Fällen – und die Liste ließe sich beliebig mit sonstigen Umweltsünden fortsetzen – wird also zwecks Steigerung des Unternehmensgewinns bewusst in Kauf genommen, dass nicht nur die Natur geschädigt wird, sondern dass Menschen krank werden und an den Folgen sterben.

Eigentlich sollen Gesetze und Verordnungen präventiv sicherstellen, dass kein Schaden entsteht. Diese Normen kommen aber meist nur mit (inoffizieller) Zustimmung der betroffenen Industrien zustande, da diese durch ihr Lobbying präventiv massiv in den Gesetzgebungs- bzw. Verordnungsprozess eingreifen. Wenn dann im System trotzdem etwas „schiefläuft“, greift als Reparaturmechanismus die Einflussnahme auf die zuständigen Behörden, die ihrerseits vom zuständigen Minister gegängelt werden. Und über die Interessenlage von Wirtschafts- und Verkehrsministern muss man sich keine Illusionen machen. Da die Umweltminister ja auch nicht der Opposition angehören, passiert also letztlich nichts, was den Skandal abstellen würde, solange nicht (wie im VW-Fall) ein nicht beeinflussbarer Außenseiter in der Gestalt amerikanischer Behörden das Spiel stört oder ausnahmsweise die Medien (sofern sie sich einer Sache denn überhaupt annehmen) tatsächlich Öffentlichkeitsgehör finden.

Im Ergebnis bedeutet das also: Wer einen Menschen durch aktives Tun unmittelbar erkennbar umbringt, kommt ins Gefängnis. Gesetzliche Rechtfertigungsgründe gibt es in solchen Fällen wenige, z. B. Notwehr.

Wer aber zehntausende Menschen durch Nichtstun in feinen Dosierungen wissentlich zu Tode kommen lässt, obschon er die Möglichkeit hätte, dies zu verhindern, der kommt allenfalls vorübergehend in den Medien schlecht weg, sonst passiert nichts. Zwar wird auch bestraft, wer sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig macht, aber die Tatbestandsmerkmale der § 323c StGB sind auf diese minimalinvasiven Tötungsdelikte nicht anwendbar.

Ähnlich ist es im Zivilrecht: Zwar macht sich derjenige haftbar, der vorsätzlich oder fahrlässig und rechtswidrig einem anderen Schaden zufügt, und sei es nur unter Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht. Diese Regeln können hier aber nicht greifen, weil es keinen klar quantifizierbaren Schaden bzw. keine klare Kausalitätskette inkl. Zuordnung zum Verursacher gibt.

So dürfen diese „inkrementellen Kriminellen“ weiter „morden“ und die damit realisierten Gewinne einstreichen.

Es müssen deshalb dringend Modi gefunden werden, wie diese Verbrecher (im nichtjuristischen Sinn) für ihre Taten persönlich haftbar gemacht werden können, auch in solchen Fällen, in denen zwar formal die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden (Stichwort „Thermofenster“, Grenzwerte), es aber allgemein bekannt ist oder den Verantwortlichen bekannt sein müsste, dass damit erhebliche negative Folgen für Mensch und Umwelt verbunden sind.

Nur wenn die Handelnden bzw. Unterlassungstäter persönlich (strafrechtlich und zivilrechtlich) haftbar gemacht werden, wird sich etwas ändern. Es ist dringend an der Zeit, dass Umweltstrafrecht genauso wichtig genommen wird wie das traditionelle Strafrecht, und dass nicht nur Straftatbestände geschaffen werden, sondern auch eine ernsthafte und professionelle Durchsetzung der Normen sichergestellt wird.

Nachtrag: Die ZEIT (31.7.16, S. 28, auch online) berichtet darüber, dass die EU-Kommission mindestens seit 2008 von den Abgasmanipulationen (übrigens praktisch aller großen Hersteller) wusste bzw. wissen konnte, und trotzdem keine Maßnahmen zugunsten der Volksgesundheit ergriffen hat und offenbar auch weiterhin nicht vorhat, dies zu tun. Das dieser der Bundesregierung ihr Wissen verheimlicht hat, dürfte wohl eher unahrscheinlich sein …