Gemeinhin werden staatliche Schulen als Einrichtungen betrachtet, deren Aufgabe und Ziel es ist, jungen Menschen zu einer ihren Talenten, Neigungen und Leistungen entsprechenden Bildung zu verhelfen, indem motiviertes und kompetentes Lehrpersonal sie fördert und fordert.
Viel zu häufig mutieren sie aber zu Ersatzdisziplinierungs- und Bestrafungsanstalten, deren Regelvollzug bei ihren Insaßen zu lebenslänglichen Schädigungen führt.
Lassen wir mal die Fälle beiseite, in denen die Schulen tatsächlich die Folgen fehlender Erziehung durch überforderte Eltern und inexistenter oder wirkungsloser Sozialpolitik ausbaden müssen: Hier ist zumindest nachvollziehbar, dass die Schulen und Lehrer gelegentlich zu rabiaten Methoden greifen (müssen), um ihrem Auftrag gerecht zu werden.
Nehmen wir stattdessen den (immer noch) Regelfall normal veranlagter und motivierter Schüler und betrachten wir, was Schulgesetzgebung und -verwaltung ihnen ganz legal antun.
Das beginnt mit Freiheitsberaubung alias Schulpflicht. Es mag Zeiten gegeben haben, in denen Schulpflicht zur Verhinderung von Kinderarbeit sinnvoll war. Aber heute? Wer das Thema Home-Schooling verfolgt, merkt schnell, dass es dem Staat in erster Linie um Kontrolle geht, nicht um Förderung. Es ist jedenfalls aus keinem Land mit außerhalb der Schule lernenden Kindern bekannt, dass es dort nennenswerte Probleme damit gäbe, wenn der Staat einer normalen Aufsichtspflicht nachkommt.
Wer das in Deutschland tun möchte, muss emigrieren oder straffällig werden. Oder sein Kind so schlecht erziehen, dass es nicht mehr „beschulbar“ ist. Was diese Kinder bis dahin im Schulbetrieb und im Leben ihrer Mitschüler anrichten, interessiert nicht. Auch nicht, wie sehr diejenigen leiden, die in einem privaten Umfeld besser aufgehoben wären. Das deutsche Kind muss gestreamlined werden, ohne Ausnahme, basta.
Damit das den Kindern und Eltern nicht so auffällt, wird gerne von Persönlichkeitsentwicklung gefaselt. Das Mittel der Wahl zur Erreichung dieses Zieles sind natürlich Schulrichtlinien. Klar, Ordnung im Zusammenleben muss sein, da schadet etwas Disziplinierung nicht. Wo es aber böse wird, ist, wenn Verhaltens- und Mentalitätssteuerung über Bewertungs- und Benotungsregeln erfolgt.
Zu den Standards moderner Schulpädagogik und -didaktik (zumindest in NRW, das Prinzip dürfte aber weit verbreitet sein) zählt, dass die „sonstige Mitarbeit“ in die Benotung einbezogen wird. Und es wird als selbstverständlich hingenommen, dass durch Prüfungen nachgewiesene objektive Leistungen durch „sonstige Mitarbeit“ nach oben und nach unten korrigiert werden können.
Man kann ja noch nachvollziehen, dass schwache Schüler durch Bonuspunkte gefördert werden sollen (und sei es nur, um die Schulerfolgsquote zu verbessern und im internationalen Vergleich besser dazustehen). Aber welchen pädagogischen Mehrwert es haben soll, objektiv gute Schüler aufgrund ihrer defizitären „sonstigen Mitarbeit“ notenmäßig nach unten zu prügeln, ist wohl nur einem Verwaltungshirn mit Justizvollzugs-Mentalität plausibel.
Darunter leiden vor allem die Schüchternen: Aber sind diese nicht schon genug geschädigt als dass man sie noch mal bestrafen müsste? Nicht selten trifft es auch Hochbegabte, die einfach nicht einsehen wollen, warum sie sich an sinnlosem Gequatsche beteiligen sollen (denn das reicht für eine gute Note in „sonstiger Mitarbeit“, objektive Qualität spielt keine Rolle), und sich deshalb diesem sinnentleerten Ritual verweigern.
Ja, aber die Faulen! Die trifft es zurecht, oder? Ach wirklich? Welche Straftat begehen diese denn, dass man sie bestrafen müsste? Schaden sie der Volksbildung und müssen zur Sicherung des Bruttosozialprodukts getrimmt werden? Zählt zur Persönlichkeitsentwicklung das Fleißkärtchensammeln, Sich-anbiedern, Mitblubbern usw.? Betrachtet man, worin die heutigen Durchschnittshochschulstudierenden besonders glänzen, dann ist es genau das: Nichts können, aber schön und viel reden.
Das alleine wäre für die Gesellschaft schon ärgerlich genug. Aber was bedeutet das für die Betroffenen? Welche psychische Wirkung hat diese Dauererniedrigung? Sicher keine lernfördernde Motivationssteigerung, sondern eine lernhindernde Ängstigung und Frustverursachung. Und diese wirken nicht nur während der Schulzeit, sondern weit darüber hinaus, manchmal ein ganzes Leben lang.
Geht es um Schulabschlussnoten, wirkt sich diese (Maß)Regelung noch verheerender aus, wenn durch die Notenabsenkung kein Ausbildungsplatz gefunden oder das Traumstudium nicht in Angriff genommen werden kann.
Im Strafrecht gilt, dass Strafen nur bei erwiesener Schuld ausgesprochen werden und immer die Resozialisierung beachtet werden soll. Für Schulen gelten diese Mindestanforderungen nicht: Lehrer sanktionieren Schüler mit Strafen, die einem „lebenslänglich“ gleichkommen, und diese Strafe gibt es sonst nur für Kapitalverbrechen. In unserem Schulsystem reicht es, sich nicht richtlinienkonform aktiv in den Unterricht einzubringen, egal wie bescheiden dieser ist, um ganz legal subtil über die Notengebung lebenslänglich bestraft zu werden.
Es sollte eine Schande für jeden Lehrer sein, bei diesem Spiel mitzumachen. Wer sich dabei auf ministerielle Vorgaben beruft, die einzuhalten seien, ist im Ansatz auch nicht besser als jeder Nazi-Scherge, der sich auf das damals geltende Recht beruft, um seine Schuld zu verneinen. Hier ist Engagement und Widerstand nicht nur nötig, sondern auch möglich. Aber da Lehrer selbst so sozialisiert wurden, und die meisten sich in dem System so wohl gefühlt haben, dass sie diesen Beruf gewählt haben, wird man sich über jeden freuen müssen, der diesen Unfug sabotiert.
Umso wichtiger wäre es aber auch, Schule endlich zu dem zu machen (früher war es zugegebenermaßen auch nicht besser), was sie sein könnte und sollte: Eine Einrichtung, die vielleicht nur beschränkte Bildung vermittelt, aber auf jeden Fall für jeden – auch die ‚Sonderlinge‘ – Respekt, Freude am Lernen und eine faire Leistungsbewertung, die ihre Wirkung ein Leben lang entfalten können.